Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • ich glaube zwar nicht dass sich die aufforderungs-methode durchsetzen wird,
      aber muss ich ein einschreiben eigentlich zwingend annehmen?
    • dtex schrieb:

      aber muss ich ein einschreiben eigentlich zwingend annehmen?
      Nein, allerdings gilt mit der Annahmeverweigerung das Schriftstück als zugestellt.

      Die von Wetzlarer beschriebene Form der Zustellung unter Zuziehung eines Zeugen ist auch möglich und wenn notwendig beweisbar.

      Gruß Kajo
    • Gimmick zum SW uapdate

      hab ich glatt unterschlagen:

      für die Unannehmlichkeiten wegen der Gechichte gab es für uns einen 30 Euronen wertigen Gutschein für Zubehör, E-Teile, Inspektionskosten etc.

      Das würde einen Austausch eines vorzeitig gehimmelten DPF wahnsinnig günstiger machen. :(
      :F:
    • Jetzt wo der Ärger.....

      ....mit dem Software-Update so langsam losgeht, war meine Entscheidung mir noch schnell einen neuen Yeti,
      gekauft zu haben, die für mich absolut richtige......

      Die 20 PS weniger kann ich verkraften, die Pipi-Injection auch, dafür kein Ärger mit dem Freibrennen und Euro 6 !
      Die Thematik "Freibrennen" kenne ich vom Meriva A nur allzugut.....
      Das war nervig, obwohl ich mit der Kiste (fast) auch nur auf der BAB unterwegs war !

      Ich drücke Allen ganz doll die Daumen, dass Sie nach dem Aufspielen der neuen Software KEINE Probleme bekommen
      und KEINEN Mehrverbrauch oder Leistungseinbussen haben !!! :Top:
      Liebe Grüsse
      Privatier

      [i]Lächle, Du kannst nicht Alle töten......[/i]
    • Wegen dem Aufspielen des Software-Updates und der möglicherweise daraus resultierenden Folgen habe ich mir eigentlich nicht wirklich Gedanken gemacht. Bei mir stand der Wechsel des Fahrzeuges sowieso an und nachdem dann mein freundlicher SKODA-Händler einen ordentlich ausgestatteten YETI zu einem guten Preis angeboten hat, habe ich dem Deal zugestimmt.

      Im Vorfeld habe ich mir einige Fahrzeuge aus dem fernen Japan, aus Frankreich und aus dem Süddeutschen angeschaut. Letztlich ist dann neben dem aktuellen Tiguan kann Fahrzeug auf meiner persönlichen Auswalliste neben dem Yeti verblieben. Der im März nächsten Jahres bei den Händlern verfügbare Kodiaq wäre möglicherweise auch noch in Frage gekommen.

      Nun ist es entschieden und nächste Woche Donnerstag hole ich mir dann den zweiten Yeti in die Garage.

      Gruß Kajo
    • Und damit der Gewinn von Mineralölgesellschaften, Zulieferern von DPF und AGR Ersatzteilen und Werkstätten.

      Ob VW sich damit selbst einen Gefallen tut, oder weiterer Imageschaden und damit weiterer Kundenverlust und Verkaufseinbrüche eintreten, bleibt abzuwarten. Ich hoffe sie können die Weltspitze mit anderen Produkten als Dieselfahrzeugen halten, denn dafür scheint der Zug bald abgefahren zu sein.
      Mein nächstes Fahrzeug wird aufgrund des auch teilweise politisch herbeigeführten Diesel Skandals und des Verhaltens von VW, kein Diesel und vermutlich auch keines aus dem VW Konzern mehr.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von berme ()

    • dtex schrieb:

      ich glaube zwar nicht dass sich die aufforderungs-methode durchsetzen wird,
      aber muss ich ein einschreiben eigentlich zwingend annehmen?

      Wetzlarer schrieb:

      Aber man kann es mit einem Zeugen in deinen Briefkasten einwerfen und damit gilt es als zugestellt.

      Kajo schrieb:

      Die von Wetzlarer beschriebene Form der Zustellung unter Zuziehung eines Zeugen ist auch möglich und wenn notwendig beweisbar.
      Nun macht euch mal nicht so verrückt wegen des Einschreibens. Das hat überhaupt keine Bedeutung. Ein förmliche Zustellung wählt man immer dann, wenn sie entweder gesetzlich vorgeschrieben ist oder man damit eine Frist in Gang setzten oder einhalten will. Bei dem Schreiben des Händlers handelt es sich nicht um einen behördlichen Verwaltungsakt und es wird auch zivilrechtlich dadurch keine Frist begründet. Das einzige, was der Händler damit erreicht, ist eine kleine Finanzspritze an die Post. Wer so ein Schreiben mit Einschreiben zustellt, handelt einfach nur dumm, denn er wirft sein Geld zum Fenster raus, ohne dass ihm dieses Einschreiben auch nur einen (rechtlichen) Vorteil bringt. Der einzige Vorteil, den man darin sehen könnte, ist der Druck, der dadurch auf die (unwissenden) Kunden ausgeübt wird und die deshalb das Update durchführen lassen, obwohl sie es eigentlich nicht wollten. Und daran verdient der Händler dann wieder. Einem solchen Händler, sollte man direkt die rote Karte zeigen. Ich kann nur nochmals betonen, dass niemand zu dem Update gezwungen werden und die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug auch nicht zurückgenommen werden kann, wenn das Update nicht ausgeführt wird und folglich auch keine Stilllegung droht.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Ich kann nur nochmals betonen, dass niemand zu dem Update gezwungen werden und die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug auch nicht zurückgenommen werden kann, wenn das Update nicht ausgeführt wird und folglich auch keine Stilllegung droht.
      Hallo Andreas,

      ich werde bei meinem Yeti auch das Update nicht drauf spielen lassen, wie verhält sich denn das auf lange Sicht, könnte es mal beim Tüv Probleme geben ?(
      Ich wollte eigentlich meinen Yeti noch recht lange fahren, darunter verstehe ich ca. 250.000 bis 300.000 km und 12 bis 15 Jahre. Den Ärger den ich mit meinem ersten Yeti hatte, alle 50.000 km einen neuen Motor (Steuerkette), nach 4 Jahren hatte er den dritten Motor drin, brauche ich nicht nochmal.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Rolf schrieb:

      ich werde bei meinem Yeti auch das Update nicht drauf spielen lassen, wie verhält sich denn das auf lange Sicht, könnte es mal beim Tüv Probleme geben
      Nein, Ärger mit dem TÜV kann es nicht geben. Auch nicht mit der Zulassungsbehörde, die für eine Fahrzeugstilllegung zuständig ist. Das KBA bzw. die für den Yeti zuständige britische Behörde haben die EG-Typgenehmigung nicht innerhalb der Jahresfrist zurück genommen und können das jetzt auch nicht mehr. Damit bleibt die Typgenehmigung und auch das Recht zum Betrieb des Yeti bestehen. Der Mangel wird dadurch zwar nicht beseitigt aber rechtlich unerheblich.

      Fairerhalber muss ich allerdings sagen, dass kürzlich das LG München II in einem Urteil zum Ausdruck gebracht hat, dass durch die Manipulation die Betriebserlaubnis erloschen sei. Das würde bedeuten, dass alle betroffenen Fahrzeuge von den Zulassungsstellen sofort stillgelegt werden könnten und man damit auch nicht mehr fahren dürfte. Diese Ansicht stellt jedoch eine Mindermeinung dar, die m.E. rechtlich nicht haltbar ist. Zuständig wären auch die Verwaltungsgerichte, von denen ich mir nicht vorstellen kann, dass sie diese Ansicht teilen. Und wenn das so wäre, könnte das Update daran auch nichts mehr ändern. Dann bekommen wir nach dem Butterberg der 70-er Jahre jetzt eben den Autoberg. ;)

      Nein, keine Panik, so weit wird es nicht kommen. Ich werde das Update auch nicht durchführen lassen, weil m.E. nachteilige Langzeitauswirkungen nicht nur vorprogrammiert sind sondern im Gegenteil erst dadurch die Gefahr droht, dass die Betriebserlaubnis erlischt, weil es m.E. nicht möglich ist, dass sich alle Schadstoffe nur vermindern. Ein einziger erhöhter Schadstoff, sei es CO2 oder die Rußpartikel, führt aber bereits zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Ich glaube, dass dies den verantwortlichen Stellen noch gar nicht bewusst geworden ist oder man auch gar nicht will, dass diese Folge thematisiert wird, denn dann hätte nicht nur VW sondern auch das KBA ein ernsthaftes Problem.

      Andreas
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