Fragen und Antworten zum Update des EA189

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • berme schrieb:

      OK dann formuliere ich es mal nicht als Problem, sondern als Symptom was bezüglich DPF zum Problem werden könnte.
      Ein Mehrverbrauch würde mich aber auch schon stören.
      Hallöchen berme,
      wenn ich in Deiner Situation wäre und hätte zwei gleiche Yeti, würde ich bei einem der beiden Fahrzeuge das Update machen lassen und hätte somit als Einziger die direkte Möglichkeit zum Vergleich ;) .
      Mut haben ist das größte Guthaben ;) , aber so besteht Dein Beitrag nur aus hätte, könnte und würde ;( .
      Frohes und gesundes neues Jahr.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • old man schrieb:

      wenn ich in Deiner Situation wäre und hätte zwei gleiche Yeti, würde ich bei einem der beiden Fahrzeuge das Update machen lassen und hätte somit als Einziger die direkte Möglichkeit zum Vergleich .
      Mut haben ist das größte Guthaben
      Da gibt es nur ein Problem.
      Zwischen Mut und Dummheit ist nur ein schmaler Graben.
      Versucht ruhig, ich lehne mich zurück !
      F.U.
    • old man schrieb:

      Hallöchen berme,
      wenn ich in Deiner Situation wäre und hätte zwei gleiche Yeti, würde ich bei einem der beiden Fahrzeuge das Update machen lassen und hätte somit als Einziger die direkte Möglichkeit zum Vergleich .
      Mut haben ist das größte Guthaben , aber so besteht Dein Beitrag nur aus hätte, könnte und würde .
      Frohes und gesundes neues Jahr.
      MfG
      old man

      Hallöchen old man
      Wozu soll ich vergleichen , um mich hinterher zu ärgern ?
      Ich überlasse lieber den Versuchskaninchen den "Mut "das unausgegorene und umstrittene Update zu testen. (Caromitos Wort wollte ich aus pietätlosen Gründen nicht verwenden)
      Wenn man später gezwungen werden sollte es zu machen ist das wieder eine andere Sache.
    • Hallöchen,
      hier einmal ein interessanter Vergleich, wenn auch nur für wenige Fahrzeuge, aus dem Tiguan-Forum.
      tiguanforum.de/forum/board1-vw…-abgasskandal/#post105467
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • old man schrieb:

      hier einmal ein interessanter Vergleich....aus dem Tiguan-Forum.
      Da hat sich aber einer richtig Arbeit gemacht, um Fakten aus verschiedenen Quellen zu sammeln, Respekt! :thumbup:

      Damit uns das etwas leichter fällt habe ich wieder etliche Beiträge aus dem Thread Erfahrungen NACH dem update....hierher verschoben, damit dort die wirklichen Erfahrungen dominieren.

      Mal sehen wie lange es funktioniert, kann doch eigentlich nicht so schwer sein....
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Ruedi schrieb:

      Dabei wurden gratis alle Flüssigkeiten kontrolliert und aufgefüllt, Scheibenwaschdüsen kontrolliert/eingestellt, sowie ein kleiner Fahrzeug-Check gemacht, Licht, Reifen, Scheibenwischer etc. kontrolliert. Dann gab es noch einen Gutschein von 100.- für die nächste Inspektion, oder für Zubehör.
      Ein Schweizer Taschenmesser mit Nagelfeile, Schere, Klinge und Pinzette mit Schlüsselanhänger war auch noch als Geschenk dabei.
      Ich finde es schön, dass du deine positiven Erfahrungen mit deinem Händler hier postest, weil es zeigt, dass es auch anders geht. Es ist grundsätzlich Sache des Händlers, ob er mit dem Update noch weitere Leistungen quasi als Wiedergutmachung anbietet. Manche tun dies, manche tun dies nicht. Dein Händler hat sich hier m.E. vorbildlich verhalten. Da können sich viele Händler in Deutschland eine Scheibe von abschneiden, für die der Kunde nicht König sondern Bettelmann ist.

      Andreas
    • update nein

      Bis jetzt habe nur gelesen im Forum.
      Die Betrugssoftware vom VW-Konzern beschäftigt und betrifft mich aber sehr doll und die vielen Meinungen hier sind schon interessant. Ich allerdings glaube auf keinen Fall, dass unsere Diesel mit dem 15-Minuten-Update keine negativen Nachwehen bekommen, dann hätte VW nicht fast 10 Jahre manipuliert!
      Mein Yeti ist neu vom April 2015, ich habe mich schon im Dezember 2015 bei einer Anwaltskanzlei eingeschrieben und klage auf Rückgabe abzüglich Nutzungsersatz.
      Allerdings musste meine HUK-Rechtsschutz erst gerichtlich gezwungen werden, die Kostendeckung zu übernehmen. Das hat Monate, aber kein Geld gekostet, der Mittelfinger geht an die HUK und wenn ich deren Werbung sehe schwillt mir immer noch der Hals. Aber jetzt läuft's und ich bin froh nichts unversucht zu lassen, um nicht später mit hohem Wertverlust bzw. Unverkäuflichkeit im Regen zu stehen.
    • old man schrieb:

      hier einmal ein interessanter Vergleich, wenn auch nur für wenige Fahrzeuge, aus dem Tiguan-Forum.
      tiguanforum.de/forum/board1-vw…-abgasskandal/#post105467
      Mit dem von dir geposteten Link wird zwar der richtige Thread, allerdings der falsche Beitrag aufgerufen. Hier der Link zum richtigen Beitrag:

      tiguanforum.de/forum/board1-vw…-abgasskandal/#post105444

      Ich finde auch, dass der TE aus dem Tiguanforum (es war übrigens sein erster Beitrag) eine sehr hilfreiche Zusammenstellung der bisherigen Update-Erfahrungen erstellt hat. Auch wenn natürlich noch keine Langzeiterfahrungen bestehen, so wird doch deutlich, dass VW die Maßnahme (noch) nicht wirklich im Griff hat und nicht sichergestellt ist, dass von den angeblich über 1000 Updateversionen jedes Fahrzeug die richtige Version erhält. Daher mein Rat: Wer mit dem Update unzufrieden ist, sollte dies in jedem Fall reklamieren. Man hat so Chancen, ein Update zum Update zu erhalten, bei dem sich zumindest in der Kurzzeitbetrachtung keine Nachteile ergeben, auch wenn es sich bei diesem Update zum Update möglicherweise um ein "Downdate" handelt.

      Andreas
    • fritzbaerbel schrieb:

      Mein Yeti ist neu vom April 2015, ich habe mich schon im Dezember 2015 bei einer Anwaltskanzlei eingeschrieben und klage auf Rückgabe abzüglich Nutzungsersatz.
      Allerdings musste meine HUK-Rechtsschutz erst gerichtlich gezwungen werden, die Kostendeckung zu übernehmen. Das hat Monate, aber kein Geld gekostet, der Mittelfinger geht an die HUK und wenn ich deren Werbung sehe schwillt mir immer noch der Hals.
      Zunächst einmal drücke ich die Daumen für eine erfolgreiche Klage auf Rücknahme des Fahrzeuges.

      Interessant wäre noch die richterliche Entscheidung hinsichtlich der Kostenübernahme durch die Rechtschutzversicherung in ihrer Begründung zu kennen. Wenn möglich bitte hierzu ergänzend Stellung nehmen.

      Gruß Kajo
    • fritzbaerbel schrieb:

      Mein Yeti ist neu vom April 2015, ich habe mich schon im Dezember 2015 bei einer Anwaltskanzlei eingeschrieben und klage auf Rückgabe abzüglich Nutzungsersatz.
      Es gibt inzwischen etliche Klagen mit diesem Klageziel und auch schon einige Urteile, von denen aber keines rechtskräftig ist. Die Entscheidung wird am Ende der BGH fällen und das wird vermutlich noch ein paar Jahre dauern. Wenn du dann deinen Yeti nicht mehr hast, wird die Klage ins Leere laufen, da du deine Pflicht zur Rückgabe des Yeti nicht erfüllen kannst. Hast du ihn dann noch, wird auch nicht mehr viel dabei herauskommen, da du dir dann eine entsprechend hohe Nutzung anrechnen lassen musst. Daher halte ich nicht viel von Klagen auf Rückabwicklung des Kaufs.

      Kajo schrieb:

      Interessant wäre noch die richterliche Entscheidung hinsichtlich der Kostenübernahme durch die Rechtschutzversicherung in ihrer Begründung zu kennen.
      Das Gericht wird die Pflicht zur Kostenübernahme im Falle des Unterliegens ganz kurz damit begründet haben, dass ein Obsiegen nicht als völlig unwahrscheinlich erscheint. Nachdem es bereits entsprechende Urteile gab, haben die Rechtsschutzversicherungen praktisch keine Handhabe mehr zur Ablehnung einer Deckungszusage. Am Anfang sah das freilich anders aus, weshalb ich die Entscheidung der HUK hier nachvollziehen kann.

      Andreas
    • Der Importeur war's...

      Also die zusätzlichen Servicearbeiten, der Gutschein und die kleinen Geschenke waren vom Importeur Skoda Schweiz offeriert. Es gab eine schöne Kartonschachtel mit Magnetverschluss, in der ein Brief und 2 Broschüren sowie das Taschenmesser mit Etui und Schlüsselanhänger waren.
      Mit dem Freundlichen habe ich aber auch so ein gutes Verhältnis und bin sehr zufrieden mit den Arbeiten. Wenn klein Yetilein dort zur Wartung war, ist jedes mal alles perfekt erledigt. Das Auto aussen und innen (plus Scheiben) sauber gereinigt, die Türgummis im Winter mit Silicon behandelt etc.
      Daran könnte sich manch anderer Händler/Werkstatt ein Beispiel nehmen.
      Gruss Ruedi
    • Wie gut....

      ...das ich mir noch einen Facelift 150 PS Urin-Injection Diesel zugelegt habe !

      Ein Freund im Ruhrpott hat große Probleme nach dem Software-Update.
      Er war vorher auf dem Rollenprüfstand und hinterher wieder - auf eigene Kosten, aber um Beweise gegen Skoda/VW zu haben.

      Ihm fehlen jetzt 11 PS.
      Vorher 173, jetzt nur noch 162 PS.
      Dieselverbrauch ist um 0,6 Liter gestiegen.

      Was macht VW/Skoda jetzt ?
      Beweise sind da, zweites angeblich nochmal "optimiertes Update" brachte keine nachweisbare Verbesserung............

      Ich habe ihm geraten "hart Verhandeln" und sich noch einen Outdoor-Adventure mit 150 PS besorgen - so bin ich ja (relativ günstig) auch an meinen neuen Yeti gekommen ! :D

      P.S.
      Hallo @Ruedi schön mal wieder etwas von Dir zu lesen !
      Was macht Deine Messersammlung und die alten (schrööcklichen) Lowther-Chassis...?
      Ich weiss, ist lange 60 Monate her, aber auf Deine alten HiFi-Hefte warte ich immer noch...... :D
      Die benötige ich zwar schon lange nicht mehr, weil völlig obsolet, aber versprochen war versprochen... :thumbdown:
      Liebe Grüsse
      Privatier

      [i]Lächle, Du kannst nicht Alle töten......[/i]
    • Privatier schrieb:

      Was macht VW/Skoda jetzt ?
      Beweise sind da, zweites angeblich nochmal "optimiertes Update" brachte keine nachweisbare Verbesserung..
      Nix wird Skoda machen, da der Beweis nichts wert ist. Die Rechtsprechung geht bei der Leistung eines Fahrzeugs von einer Toleranzgrenze von 10 % aus. Erst wenn die Leistung mehr als 10 % gegenüber der Werksangabe zu niedrig ist, liegt ein erheblicher Mangel vor. Bei einer Vergleichsmessung bildet dabei immer die eingetragene Nennleistung den Basiswert und nicht etwa die tatsächliche Leistung, die vorher gemessen wurde. Daher kann man sich die Kosten und den Aufwand für eine Prüfstandsmessung vor dem Update sparen. Wenn nach dem Update die Leistung um mehr als 10 % unterhalb des Nennwerts liegt, liegt ein erheblicher Mangel vor, andernfalls muss man die Leistungsminderung hinnehmen. Ich halte es allerdings nicht für ausgeschlossen, dass die Rechtsprechung in Verbindung mit dem Update von schärferen Grenzwerten ausgehen wird. Das bleibt abzuwarten.

      Andreas
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