Die Zulassungsbescheinigung ist doch auch erschlichen ?
Über das geplenkte Fragezeichen am Ende Deines Satzes müsste auch zuerst ein Gericht entscheiden. Einiges spricht dafür, dass mindestens in der EU dies durchaus fraglich ist.
Grüße - Bernhard
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
Hallöchen berme,
hast Du mal darüber nachgedacht, welcher Wertverlust für ein Gebrauchtwagen entsteht, wenn ein totaler Modellwechsel ( kein Facelifting ) statt findet? Das wird uns mit dem Yeti II genauso passieren und hat mit Diesel-Gate wenig zu tun.
MfG
old man
Nichts ist so beständig wie der Wandel Heraklit von Ephesos
Ja das ist normal und weiß wohl jeder das es einen höheren Wertverlust bei Modellwechseln gibt. Die o.g. Tabelle hat aber eher was mit dem Dieselgate als mit Modellwechseln zu tun.
Auch wenn beim Tiguan durch Modellwechsel noch ein paar zusätzliche Prozente hinzukommen.
Focus schrieb:
Einhellige Meinung: Langfristig werden die EA189-Dieselfahrzeuge nicht überdurchschnittlich an Wert verlieren. Die Experten machen diese Einschätzung allerdings von einer wichtigen Voraussetzung abhängig: Der Rückruf, bei dem die Schummel-Software entfernt wird, läuft reibungslos ab und ist nicht mit Nachteilen für die Fahrzeugbesitzer verbunden
Ich seh' es positiv: Die EA189 ohne Update werden zu gesuchten Fahrzeugen.
Grüße - Bernhard
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
Jau, die werden mit Sicherheit nichts anderes zu tun haben...
Grüße - Bernhard
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
Ich seh' es positiv: Die EA189 ohne Update werden zu gesuchten Fahrzeugen
Egal wie Du handelst, es gibt keinen Gewinner.
Allein die Zeit die Du verschwendest, um über den richtigen Weg nachzudenken, ist für immer verloren.
Also lehne ich mich zurück die meisten Probleme löst die Zeit für uns.
F.U.
Die, welche zum RA rennen, sehen sich erstmal als Gewinner... bis die Realität sie einholt.
Und doch, es gibt wirkliche Gewinner, Andreas hat sie schon mehrmals genannt...
Grüße - Bernhard
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
Interessant wäre noch die richterliche Entscheidung hinsichtlich der Kostenübernahme durch die Rechtschutzversicherung in ihrer Begründung zu kennen. Wenn möglich bitte hierzu ergänzend Stellung nehmen.
Diese Begründung interessiert mich auch. Die HUK hat mir nur im März letzten Jahres die Begründung der Ablehnung, und zwar in Kopie das Schreiben an meine RA Kanzlei zugesendet. Mit einer zusätzlichen Belehrung im Anhang an mich! Zitat, kein Fake:
"Hiermit setzen wir Ihnen eine Frist von einem Monat nach Zugang dieses Schreibens, binnen der Sie den Rechtsanwalt vollständig und wahrheitsgemäß über die
Sachlage zu unterrichten und die Beweismittel anzugeben haben, damit dieser die Stellungsnahme gem. Abs. 2 abgeben kann.
Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht innerhalb der von uns gesetzten Frist nach, entfällt der Versicherungsschutz. Auf die mit dem Fristablauf verbundene Rechtsfolge weisen wir ausdrücklich hin."
Handschriftlich unterschrieben ohne Klarschrift.
Ich war entsetzt! Meine HUK! Soviel Hinterpfurz in so wenigen Zeilen. Die Kanzlei (ich will nicht "meine Anwälte" schreiben) schrieb mir abschließend im November:
"Nachdem in sämtlichen abgeschlossenen Klageverfahren die HUK Coburg dazu verurteilt wurde, die Kostendeckung zu übernehmen, erhielten wir eine Einladung zu einem Gespräch mit dem Vorstand der Versicherung. Die Gespräche verliefen sehr konstruktiv und zeigten, dass die HUK Coburg wieder zu den Grundsätzen zurückkehrt."
Wen es interessiert: vw-schaden.de
Gerne auch mehr, wenns was neues gibt oder auch so.
Sorry, dass ich heute erst, kann auch erst Sonntag wieder Und Danke fürs Daumendrücken, kann ich brauchen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fritzbaerbel ()
Das Gericht wird die Pflicht zur Kostenübernahme im Falle des Unterliegens ganz kurz damit begründet haben, dass ein Obsiegen nicht als völlig unwahrscheinlich erscheint. Nachdem es bereits entsprechende Urteile gab, haben die Rechtsschutzversicherungen praktisch keine Handhabe mehr zur Ablehnung einer Deckungszusage. Am Anfang sah das freilich anders aus, weshalb ich die Entscheidung der HUK hier nachvollziehen kann.
Ist das Wissen oder Schlaumeiern?
Tut mir leid, aber ich weiß es anders. Die Urteile sind nachzulesen, allesamt hat die HUK verloren. Alle.
Und ich als Betrogener kann nichts nachvollziehen. Ich habe die Begründung des Rechtsanwalt gelesen und die Ablehnung der HUK, letztere ist für mich Verrat am Kunden. Mal ne Frage: Hast du für für das Verhalten von VW, bis in die jüngste Vergangenheit, auch Verständnis?
Es ist "schlaues Wissen". Die Möglichkeit der Rechtschutzversicherungen, eine Deckungszusage abzulehnen, sind sehr begrenzt. Das ist nur dann zulässig, wenn eine Klage offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Von einer solchen Rechtslage musste man anfangs ausgehen, weil der Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags erst dann zum Tragen kommt, wenn Nachbesserungsversuche scheitern und VW in Absprache mit dem KBA ein Update in Aussicht gestellt hat, das den Mangel beseitigen sollte. Aus diesem Grund haben fast alle Rechtsschutzversicherungen eine Deckungszusage verweigert. Die ersten Urteile, die zur VW-Affäre ergangen sind, haben diese Verweigerungshaltung dann auch bestätigt, denn sie führten alle zur Klageabweisung. Erst nachdem sich das Update dann verzögert hat und zunehmend auch Befürchtungen aufkamen, es könne in der Langzeitwirkung zu Nachteilen oder gar Schäden führen, ist die Rechtsprechung "gekippt" und damit auch der Grund entfallen, eine Deckungszusage zu verweigern. Das ändert aber nichts daran, dass das Ablehnen einer Deckungszusage anfangs berechtigt war. Heute ist das nicht mehr möglich, da man jetzt eben gerade nicht mehr von einer offensichtlichen Erfolglosigkeit einer Klage sprechen kann, nachdem einige Gerichte den geltend gemachten Rückabwicklungsanspruch zugesprochen haben, auch wenn keine dieser Entscheidungen bisher rechtskräftig geworden ist. Wie am Ende höchstrichterlich entschieden wird, bleibt abzuwarten. Da sind noch viele offenen Fragen.