Hallo,
ich hatte meinen Yeti kurz vor Weihnachten zur Inspektion und bin mir nicht ganz sicher ob nicht entgegen meines Auftrages das Update doch durchgeführt wurde.
Kann ich das mit einem z.B. OBD2 Interface feststellen?
Und wenn ja, wie? Habe noch kein entsprechendes Gerät und würde das evtl. zulegen, hatte schon länger mit dem Gedanken gespielt.....
Er wurde aber offensichtlich nicht wegen schummelnder Software sondern wegen der Fälschung von Zulassungsdokumenten für Importfahrzeuge verurteilt!
Das sind dann doch zwei paar Schuhe
Grüße
Bernd
........
"Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"
Er wurde aber offensichtlich nicht wegen schummelnder Software sondern wegen der Fälschung von Zulassungsdokumenten für Importfahrzeuge verurteilt!
Das sind dann doch zwei paar Schuhe
Aber Manager (egal ob Deutsche Bank, VW oder sonstige) - die sind doch "gleichbeschuht" - so Lackschuhe, von denen alles abfällt.
An mich wurde die Frage herangetragen, welche rechtlichen Möglichkeiten man hat, wenn der Händler trotz ausdrücklich gegensätzlicher Weisung das Update dennoch aufspielt. Für diesen Fall ist es zunächst einmal wichtig, dass man beweisen kann, dem Händler das Aufspielen des Updates untersagt zu haben. Ich empfehle daher dem Händler vor dem Werkstattbesuch ein Schreiben mit folgendem Inhalt auszuhändigen und auf einer Kopie sich bestätigen zu lassen, dass der Inhalt des Schreibens zur Kenntnis genommen wurde:
Hiermit untersage ich Ihnen (ggf. Name und Anschrift des Händlers angeben), im Rahmen meines Werkstattbesuchs wegen ... (z.B. Inspektion) das Softwareupdate zur Beseitigung der verbotenen Abschaltvorrichtung zu installieren. Das Update birgt nach bisherigen Kenntnissen nicht nur die Gefahr eines vorzeitigen Ausfalls u.a. des Dieselpartikelfilters sondern auch die Gefahr des Erlöschens der Betriebserlaubnis, weil aufgrund des Zielkonflikts bei der Abgasrückführung das Abgasverhalten nicht nur verbessert sondern auch verschlechtert wird, indem zwar der Ausstoß an Stickoxiden verringert, dafür aber der Ausstoß an Rußpartikeln und CO2 erhöht wird. Das führt nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO zu einem automatischen Erlöschen der Betriebserlaubnis. Wenn das Update entgegen dieser Untersagung installiert wird, stellt dies eine unerlaubte Handlung nach § 823 BGB dar, die Schadensersatzansprüche auslöst. Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass ich Sie im Falle der widerrechtlichen Installation des Updates für alle nachteiligen Folgen, die sich daraus ergeben können, im schlimmsten Fall einer Stilllegung meines Fahrzeugs, haftbar machen werde.
Wenn trotz der Untersagung das Update aufgespielt wird, hat man das Recht, vom Händler ein Reset, d.h. die Rückgängigmachung zu verlangen. Darüber hinaus bestehen Schadensersatzansprüche, die allerdings voraussetzen, dass man nicht nur den Schaden sondern vor allem den Ursachenzusammenhang nachweisen kann. Das könnte in der Praxis schwierig werden, dürfte aber zumindest mit Hilfe eines Sachverständigen auch nicht ausgeschlossen sein, da allgemein bekannt ist, dass der Einsatz der AGR zu einer Erhöhung der Rußpartikel und damit zu einer Mehrbelastung des DPF führt. Zur Zeit tendieren die Gerichte sogar dazu, die Beweislast umzukehren, d.h. der Händler ist dafür beweispflichtig, dass es durch das Update nicht zu Folgeschäden kommt. Ich halte es aber für fraglich, dass sich diese Ansicht durchsetzt.
Soweit ich weiß, hat VW die Kostenübernahme für das Update bis Mitte 2018 zugesichert, so dass damit keine Eile geboten ist, Sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Unwägbarkeiten lassen es daher wenig sinnvoll erscheinen, die Maßnahme bereits jetzt durchzuführen, solange man das Fahrzeug nicht verkaufen will und der Käufer auf ein upgedatetes Fahrzeug besteht. Auch wenn man dem Update positiv gegenübersteht, ist es daher zur Zeit besser abzuwarten. In einem Jahr wird man sicher um einiges schlauer sein und schon eher beurteilen können, wo die Reise hingeht.
Hallo,
ich hatte meinen Yeti kurz vor Weihnachten zur Inspektion und bin mir nicht ganz sicher ob nicht entgegen meines Auftrages das Update doch durchgeführt wurde.
Kann ich das mit einem z.B. OBD2 Interface feststellen?
Und wenn ja, wie? Habe noch kein entsprechendes Gerät und würde das evtl. zulegen, hatte schon länger mit dem Gedanken gespielt.....
VG
Ach ich interessiere mich hierfür. Ich habe schon eine Menge Daten per VCDS vor meinem ersten Werksattbesuch gesichert.
Wie am Ende höchstrichterlich entschieden wird, bleibt abzuwarten. Da sind noch viele offenen Fragen.
Andreas
Mit dem letzteren stimme ich dir zu, bei allem anderen habe ich gegenteilige Informationen von der mich vertretenden RA Kanzlei, der ich auch glaube. Nur sehr wenige Versicherungen verwehrten noch die Deckungszusagen nach vorangegangenen Stichentscheiden. Die allermeisten Versicherungen übernahmen sowohl die außergerichtliche wie auch gerichtliche Kostenzusage ohne vorausgehender Verweigerung. Und ich selber glaube auch nicht, dass sich ein oder mehrere Anwälte Klagerverfahren gegen Zitat: "fast alle Versicherungen" hätten leisten können. Sie haben ihrer Mandantschaft allesamt Prozesskostenfreiheit zugesichert, warum wohl. Ich denke, wenn du meine erhaltenen Info-Mails lesen, dein Fazit würde sich umkrempeln. Es sei denn, deine Schwester hat ne HUK-Vertretung. Sollte ein Witz sein. Anwälte schießen zwar mit Kanonen, belegen aber mit Fakten. Wenn man den Prozess nur gewinnen kann. Die Ausreden der HUK lesen sich billig bis nötigend.
Alle meine HUK-Verträge habe ich gekündigt. Das war zwar nicht clever, aber hat beruhigt. Weiß nicht, ob ich dich erreiche im Schlaumeiern
Hallo, ich bin in der glücklichen Lage, den Euro 6 2,0 Tdi SCR gekauft zu haben.
Bei einem Termin in der Werkstatt vor ca. 3 Monaten bot man mir an, .... ein update aufzuspielen. Das müsse sowieso gemacht werden und haben nichts mit der Rückrufaktion der Euro 5 Motoren zu tun. Es handele sich um ein anderes Problem, nämlich Wasseransammlungen bei der AGR... Ich habe das geglaubt. Das update wurde aufgespielt.
Nun bemerke ich die gleichen Veränderungen, wie sie nach dem update des EA189 beschrieben werden. Einen etwas höheren Verbrauch und eine etwas höhere Frequenz der Partikelfilterreinigungen. Rein subjektiv.
Gibt es hier im Forum irgendwen, der von diesem update für die Euro 6 Motoren gehört hat oder sogar das gleiche Schicksal erlitt wie ich ???
Mir kommt das ganze etwas spanisch vor.
Ich hoffe nicht, dass man mir in Panik vor der unzureichenden SCR ein ähnliches Update unterjubelte wie bei den EA189 Motoren???
Gibt es hier im Forum irgendwen, der von diesem update für die Euro 6 Motoren gehört hat oder sogar das gleiche Schicksal erlitt wie ich ???
Gehört habe ich von dem Update bisher nichts, allerdings kommt auch bei den Euro-6-Motoren die AGR zum Einsatz. Das Problem des Zielkonflikts ist das gleiche, so dass es nahe liegt, auch dort die AGR temporär abzuschalten, da sonst der Partikelausstoß zu hoch wird. Das macht sich beim NOx-Ausstoß aber nicht so bemerkbar, weil hier der SCR-Kat nachgeschaltet ist, der die Stickoxide in Grenzen hält. Wegen der relativ betrachtet niedrigen NOx-Werte im praktischen Betrieb gegenüber den Fahrzeugen ohne SCR-Kat, wurde es von niemanden in Erwägung gezogen, dass bei den Euro-6-Fahrzeugen genauso gegen das Abschaltverbot verstoßen wurde. Ich halte es daher für sehr gut denkbar, dass VW nun klammheimlich auch bei diesen Fahrzeugen ein Update aufspielt und das Problem so unter den Tisch gekehrt wird. Das werden andere Fahrzeughersteller womöglich genauso machen. Der Kunde erfährt davon nichts und selbst die Werkstätten werden wahrscheinlich die genauen Hintergründe des Updates nicht kennen.