Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • BernhardJ schrieb:

      Genau darauf wollte ich aufmerksam machen. M.M.n. ist eine Behauptung "Nach dem Update erhöht sich der Schadstoffausstoß" keine allgemein bekannte Tatsache und muss entsprechend durch Beweise gestützt werden.
      Du hast recht, dass die Behauptung, nach dem Update würde sich der Schadstoffausstoß erhöhen, keine allgemein bekannte Tatsache und im übrigen auch zu pauschal ist. Deutlich präziser ist hingegen die Behauptung, das Einschalten der AGR führt zu einer Erhöhung der Rußpartikel im Abgas. Aber auch diese Erkenntnis reicht vielleicht nicht aus, um daraus die Feststellung herzuleiten, das Update führe zu einer Verschlechterung des Abgasverhaltens. Dazu sind die Vorgänge um die AGR viel zu komplex und man müsste vor allem wissen, was genau durch das Update bewirkt wird. Wenn es, wie angeblich von VW behauptet wird, tatsächlich nur um ein "Ein" oder "Aus" geht, werden sich erhöhte Rußemissionen gar nicht vermeiden lassen. Sie sind dann zwingende Folge, ohne dass es eines messtechnischen Nachweises bedarf. Eine solche simple Ein-Aus-Schaltung macht jedoch gar keinen Sinn, da mit zunehmender Motorlast die Rußpartikel ansteigen, gleichzeitig aber die Reduktion des NOx durch die AGR abnimmt. Also muss man die rußfördernde AGR mit steigender Drehzahl zurücknehmen. Alles andere wäre völlig kontraproduktiv und nicht im Interesse des Umweltschutzes. Will man zu richtigen Urteilen kommen, wird man das aufklären müssen, was in Zivilverfahren nur durch die Parteien durch entsprechende Beweisangebote und -anträge erfolgen kann, während die Verwaltungsgerichte von Amts wegen alle entscheidungserheblichen Tatsachen aufzuklären haben. VW hat aber gar kein Interesse nähere Einblicke in die Abläufe der AGR zu geben, was letztlich dazu führt, dass die Urteile beim zugrundeliegenden Sachverhalt auf dem Geständnis von VW aufbauen.

      BernhardJ schrieb:

      Ich war darauf vorbereitet, technische Fragen über die Einzelheiten und den Umfang der mutmaßlich "geklauten" Entwicklung befragt zu werden, um den "Schaden" beziffern zu können. Den Richter hat dies aber gar nicht interessiert. Er hat mir die Frage gestellt, ob ich als Entwickler mir vorstellen könne, genauso wie der Angeklagte zu verfahren. Ich glaubte nicht richtig gehört zu haben und verweigerte jegliche weitere Aussage vor allem zur subjektiven Bewertung der Tat.
      Um was für ein Verfahren hat es sich denn gehandelt? War es ein arbeitsrechtliches Verfahren oder ein Strafverfahren? In einem arbeitsrechtlichen Verfahren werden die Fragen im Beweisantrag praktisch vorgegeben. Im Strafverfahren, wo das Gericht von Amts wegen den Sachverhalt zu ermitteln hat, ist der Richter in seine Fragestellung ziemlich frei. So kann er z.B. durch geschickte Suggestivfragen, die mit dem eigentlichen Fall gar nichts zu tun haben müssen, wichtige Informationen erhalten, die Rückschlüsse auf die Glaubwürdigkeit eines Zeugen oder Glaubhaftigkeit seiner Aussagen zulassen. Eine Frage, wie sie dir gestellt wurde, wäre dann gar nicht ungewöhnlich und deine weitere Aussageverweigerung ziemlich mutig.

      Andreas
    • Es war ein Strafverfahren. Der ehemalige Arbeitgeber hat den Entwickler (der bereits eine eigene Firma betrieb) verklagt ihm die Entwicklung rechtswidrig "gestohlen" zu haben und Geräte zu verkaufen, die nur die Ursprungsfirma verkaufen darf, da ihr diese Entwicklung (oder mindestens Teile davon) gehöre, weil der Entwickler sie während der Zugehörigkeit zur Ursprungsfirma für sie entwickelt hat. Zudem wurde der Entwickler von dem ehemaligen Arbeitgeber auf's Verkaufsverbot von Geräten mit dieser Entwicklung und Schadensersatz verklagt. Ich sah keinen Grund mich dazu zu äußern, wie ich persönlich diese mutmaßliche Straftat bewerte bzw. ob ich sie auch so oder so ähnlich "begehen" würde. Diese Frage hielt ich für unzumutbar. Es wäre das gleiche, wenn Herr Mercedes gefragt würde, ob er das gleiche wie Herr Vauweh machen würde und ob er es für richtig hält.

      Aber egal, es ist Geschichte.

      Ich denke, die Richter in den VW-Prozessen werden die technischen Einzelheiten nicht so genau und differenziert aufrollen, wie Du sie hier als technisch in dieser Sache wirklich sehr versierter Jurist beschreibst. Meistens basieren die Urteile auf nur einigen wenigen klaren Fazits aus Ausführungen, Fakten, Beweisen und Gutachten.

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von BernhardJ ()

    • Fragen und Antworten zum Update des EA189

      Ich gehe mal kurz zur Überschrift des Threads zurück:

      Hat denn jemand mit dem 140 PS TDI,2 l, 4x4 FL-Yeti überhaupt schon die konkrete "Vorladung" zum Update des E189 Motors bekommen?

      Ich erhielt von rund 1 Jahr nur ein allgemeines Schreibe dazu von SKODA
    • Servus,

      was für ein Baujahr ist denn Deiner ?

      Zur Frage : Ich habe ein Update vorsorglich bei einem Service abgelehnt.

      Weiter : Ich habe heute einen KÜS-Techniker gefragt, ob das UpDate abgeprüft wird bei HU . NEIN war die Antwort!

      Gruß Rainer

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rainer II ()

    • Aufforderung zum Update

      Ich habe am Dienstag Post von Skoda bekommen.
      Demnach soll ich meinen YETI bald möglichst in einer SKODA-Fachwerkstatt updaten lassen.
      Soll ich oder soll ich nicht.
      Wenn man eure Posts so verfolgt ist das eher eine Glaubensfrage als eine technische.
      Ich denke ich lasse das Update aufspielen.
      Zitat: "Je mehr Leute es sind, die eine Sache glauben, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Ansicht falsch ist. Menschen, die Recht haben, stehen meistens allein."
      Soren Kierkegaard


      Skoda Yeti Forum Lexikon
    • redrose schrieb:

      Ich denke ich lasse das Update aufspielen.
      Hallöchen redrose,
      würde erst einmal prüfen, ob für Dein Yeti schon eine Freigabe aus England besteht.
      Sonst fliegst mit dem Brexit aus der EU 8o .
      skoda-auto.de/kundeninformation
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • redrose schrieb:

      Wenn man eure Posts so verfolgt ist das eher eine Glaubensfrage als eine technische.
      Für mich ist es alles andere als eine Glaubensfrage sondern sehr wohl eine technische Frage und zudem auch eine rechtliche und eine Frage des Umweltschutzes. Eine technische Frage ist es deshalb, weil unbestritten ist, dass die AGR zu einem erhöhten Rußpartikelausstoß führt und damit durch das Update der DPF stärker belastet wird. Wie sich das im Einzelfall auswirkt, hängt natürlich sehr vom Fahrprofil ab. Sehr wahrscheinlich dürfte jedoch sein, dass sich die Lebensdauer des DPF verkürzen wird und dies ist immerhin ein nicht zu leugnender Nachteil des Updates.

      Rechtlich stellt sich einerseits die Frage, ob man das Update aufspielen lassen muss (nach meiner und überwiegend vertretener Rechtsauffassung besteht keine Pflicht hierzu) und andererseits, ob es nicht gar zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führen kann, weil sich parallel zur Senkung der Stickoxide andere Schadstoffe erhöhen. Das werden die Gerichte entscheiden müssen, es besteht aber zumindest eine ernsthafte Gefahr, dass mein sein Fahrzeug durch das Update in einen Zustand versetzt, der rechtlich viel mehr Probleme verursacht als der bestehende Zustand.

      Schließlich werden Fragen des Umweltschutzes berührt, denn die positiven Auswirkungen der AGR auf die Umwelt sinken mit zunehmender Belastung (Drehzahl) des Motors, während gleichzeitig die negativen Auswirkungen ansteigen.

      Als Fazit daraus kann man schließen, dass diejenigen, die in Ihrem Fahrprofil sehr viel Kurzstreckenanteil haben, alles andere als gut beraten sind, das Update vornehmen zu lassen. Das gleiche gilt unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes für diejenigen, die gerne mal das Gaspedal etwas tiefer durchtreten. Letztlich dürften aber für alle die Vorteile des Updates (weniger Stickoxide) die Risiken kaum aufwiegen, es sei denn, man räumt der Umweltbelastung einen so hohen Stellenwert ein, dass man dafür die genannten Risiken in Kauf nimmt.

      Andreas
    • old man schrieb:

      würde erst einmal prüfen, ob für Dein Yeti schon eine Freigabe aus England besteht.
      Sonst fliegst mit dem Brexit aus der EU .
      skoda-auto.de/kundeninformation
      Diese Kundeninformation scheint ja ziemlich neu zu sein. Ich finde es interessant, dass man bei Skoda jetzt fast 1 1/2 Jahre gebraucht hat, um zu merken, dass gar nicht das KBA zuständig ist sondern die englische Behörde, die das Update absegnen muss. Da hat wohl jetzt mal einer ins Yeti-Forum geschaut und sich "schlau" gemacht. Wenn ich die Kundeninformation richtig interpretiere, dürften für Skoda-Fahrzeuge derzeit (noch) gar keine Updates durchgeführt werden. Ob da die Linke nicht weiß, was die Rechte tut?

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Ob da die Linke nicht weiß, was die Rechte tut?
      Hallöchen,
      offensichtlich nicht. Das Problem liegt an der mangelden Information seitens der Fahrzeughersteller, verwirrende Gerichtsurteile und ein Bundesverkehrsminister, der sich um jeden Sche... kümmert, statt sich Sachkundig zu machen und vor der eigenen Haustüre zu kehren :cursing: .
      kfz-betrieb.vogel.de/italien-b…ckruf-forderung-a-573045/
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Zitat zu Pkt. 17:
      "Wenn ein Kunde sein Fahrzeug nicht reparieren lässt, erfolgt gem. §5 FZV nach einer bestimmten Frist die Fahrzeugstillegung durch die verantwortliche Zulassungsstelle. Sofern die Aktion an einem Fahrzeug noch nicht durchgeführt wurde, wird der Kunde von ŠKODA in einem Zeitraum von sechs Monaten nach dem individuellen Anschreiben erneut per Brief aufgefordert, die Aktion durchführen zu lassen. Danach beginnt eine weitere Frist von 12 Monaten, nach deren Ablauf eine Stilllegung gem. §5 FZV droht."

      Wenn das Fahrzeug repariert werden muss, bedeutet das nach meinem Rechtsverständnis, dass vom Konzern Millionen kaputter Fahrzeuge verkauft wurden - und das vorsätzlich!
    • Hier hört man jetzt aus "Werkstattkreisen" - ohne Update keine Tüv-Plakette. ;(
      Werden wir dann alle zum Update gezwungen, wenn wir nicht zu Fuß gehen wollen ?(

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.