LG Rolf
Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau.
Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
moin, ich hatte bei dekra nachgefragt wegen evtl. verweigerung der plakette, heute kam die antwort , mh werden wir wohl erst ab 1.7.17 feststellen befürchte ich
Sehr geehrter Herr M,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet wurde. Zu Ihrer Frage: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen uns keine entsprechenden Informationen oder behördliche Anweisungen vor, nach denen ein nicht durchgeführtes Update an den betroffenen Fahrzeugen von uns im Rahmen der Hauptuntersuchung ab einem bestimmten Zeitpunkt bemängelt werden müsste.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
ich hätte da mal eine Frage, habe gerade einen TV-Beitrag vom SWR gefunden, in dem behauptet wird, dass betroffenen Dieselfahrzeuge(Schummeldiesel) ab 1.7.2017 bei nicht aufgespieltem Update keinen TüV mehr erhalten würden, ist dies Aussage Richtig ?
ich hätte da mal eine Frage, habe gerade einen TV-Beitrag vom SWR gefunden, in dem behauptet wird, dass betroffenen Dieselfahrzeuge(Schummeldiesel) ab 1.7.2017 bei nicht aufgespieltem Update keinen TüV mehr erhalten würden, ist dies Aussage Richtig ?
Da mußt Du schon selbst sortieren wem Du glauben möchtest .
Ich bin in der DDR aufgewachsen.
Alles mit großen Sprüchen im TV :
Über 30 Jahre im Fernsehen - Der Sozialismus siegt !
Übergang ins andere Deutschland - Blühende Landschaften und gleichen Lohn +Renten für Ost und West !
Vor 2 Jahren - Die Fachkräfte und Ärzte kommen ! Es gibt keinerlei Gefährdung !
Ich glaube nur noch was ich selbst sehe (möglichst von allen Seiten).
Noch mal der Satz aus unserer FREIEN PRESSE Chemnitz : Fragt man Ingenieure von Sachverständigen-Organisationen, sehen die in der Verweigerung jedoch Probleme.Formell betrachtet würden alle noch nicht umgerüsteten Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis fahren. freiepresse.de/RATGEBER/AUTO/W…gerern-artikel9815228.php
Wie aus dem richtigen Leben?
Es wird noch eine Weile das Chaos geben aber ohne ein rechtskräftiges Urteil ist das alles nur Rauch am Himmel-
F.U.
Zitat:
"Formell betrachtet würden alle noch nicht umgerüsteten Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis fahren."
Formell betrachtet würden dann alle Fahrzeuge, die noch nicht umgerüstet werden konnten weil sie noch nicht "aufgerufen" wurden, ohne Betriebserlaubnis fahren und die Fahrer/-innen würden einen Verstoß gegen § 19 StVzO begehen
Kostet 'nen Fuffi
Man darf nicht alles glauben, ansonsten ist die Kirche zuständig
Grüße
Bernd
........
"Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"
hier ein Beitrag # 675 aus unserem Schwesterforum.
Wenn Jemand klagen will, der passende RA ist lt. Link bereits vorhanden.
tiguanforum.de/forum/board1-vw…-abgas-ea189/index45.html
Damit es einfacher wird, hier der Link unmittelbar zu der von old man gemeinten Anwaltsseite:
Yetilein hat eine gültige COC, daher kann die Plakette ohne "Update"nicht verweigert werden!
Wenn doch, gibt es wohl was für die Juristen zu tun.
Aber wer klagt denn, Otto-Normalverbraucher lässt dann das Update drauf spielen, weil er auf sein Auto angewiesen ist.
Gruß
Rolf
LG Rolf
Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau.
Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
Ich bzw. mein RA...
.. hoffentlich auch mein Automobilclub mit dem "Geier" im Logo , sowie alle weiteren Automobilclubs aus Deutschland.
Da sich die COC Rücknahme Europaweit auswirken würde, sollten alle Automobilclubs in Europa national und europaweit entsprechende Klagen an den dafür zuständigen Gerichten einreichen. Auch entsprechende Interessengemeinschaften könnten ggf. Sammelklagen einreichen.
Wozu haben die teuere Lobbyisten in Berlin, Brüssel , ....
Aber wer klagt denn, Otto-Normalverbraucher lässt dann das Update drauf spielen, weil er auf sein Auto angewiesen ist.
Na ja, zumindest werden diejenigen klagen, die bereits ein Verfahren bei Gericht wegen Rückabwicklung anhängig haben (angeblich über 1.000) oder beabsichtigen noch anhängig zu machen. Denn mit dem Update läuft man Gefahr, nicht nur Beweise zu vernichten sondern es damit auch als Mangelbeseitigung anzuerkennen, womit der Rechtsgrund für die Rückabwicklungsklage entfallen würde. Daher ganz wichtig: Wer gegen seinen Verkäufer noch Ansprüche aus der Sachmängelhaftung geltend machen möchte (oder bereits geltend gemacht hat), sollte das Update auf keinen Fall aufspielen lassen, weil er sich damit mögliche weitergehende Ansprüche als die reine Mangelbeseitigung kaputt machen könnte. Wer sich dennoch dazu veranlasst sieht, sollte zumindest gegenüber dem Verkäufer vor Durchführung des Updates schriftlich kundtun, dass damit kein Anerkenntnis einer Mangelbeseitigung verbunden ist.
Aber wer klagt denn, Otto-Normalverbraucher lässt dann das Update drauf spielen, weil er auf sein Auto angewiesen ist.
Nun heiße ich nicht Otto und bin auch nicht zwingend auf die Nutzung eines Fahrzeuges aus dem VW-Konzern angewiesen. Gleichwohl habe ich mir das Software-Update aufspielen lassen nachdem ich das Für und Wider für mich abgewägt hatte. Danach habe ich sogar noch einmal kurzfristig im Dezember einen Diesel-YETI gekauft. Vor dem Neukauf habe ich mich auch bei anderen Firmen nach einem für mich passenden Fahrzeug in Ruhe umgesehen.
Wie kann ich mir dieses Ruckeln vorstellen? Wie beim "Leistungsloch"
Mein Yeti ruckelt auch bei Kälte nicht.
(Außer gestern, da hatte ich 'nen Berlingo am Abschleppseil )
Grüße
Bernd
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"Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"
Enzo Ferrari
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