Fragen und Antworten zum Update des EA189

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • So viel zur Vorstellungskraft

      Kajo schrieb:

      dennoch kann ich mir nicht vorstellen, dass die hier mit "gefakten" Testergebnissen vorstellig werden.
      Aber nein, der ADAC hat doch noch nie Skandale gehabt und hat auch noch gefaked und sich manipulieren lassen. ;)
    • Da ein Test eines einzigen Fahrzeugs wenig Aussagekraft bezüglich der gesamten Umrüstung hat, dürfte jedem klar denkenden Menschen eigentlich bewusst sein, auch wenn die Meßwerte stimmen - was ich nicht sonderlich anzweifle.
      Zu dem Text: Ich sehe da keinen Grund den ADAC der Lüge zu bezüchtigen. Die haben eigentlich ziemlich klar und sachlich geschrieben, was sie getestet und festgestellt haben. Jeder kann daraus frei seine Schlüsse ziehen, auch wenn sie oft in die falsche Richtung tendieren, wie das in vielen Artikeln der "Fachzeitschriften" zu beobachten ist.

      Wer sagt das, dass ohne Update die HU nicht bestanden wird? Eine Aussage von unbeteiligten ist eigentlich nichts wert. Erst wenn ich diese Aussage von den Führungen der Untersuchungsvereine oder von mehreren von mir angefahrenen Prüfstellen schwarz auf weiß und das bezogen genau auf mein Fahrzeug erhalte, dann glaube ich es.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Da ein Test eines einzigen Fahrzeugs wenig Aussagekraft bezüglich der gesamten Umrüstung hat, dürfte jedem klar denkenden Menschen eigentlich bewusst sein, auch wenn die Meßwerte stimmen - was ich nicht sonderlich anzweifle.
      Zu dem Text: Ich sehe da keinen Grund den ADAC der Lüge zu bezüchtigen. Die haben eigentlich ziemlich klar und sachlich geschrieben, was sie getestet und festgestellt haben. Jeder kann daraus frei seine Schlüsse ziehen,
      So sehe ich das ebenfalls und für mich ist dann der ein oder andere Beitrag schon deutlich unter der Schmerzgrenze. Zum ADAC uns seinen Tätigkeitsbereichen kann man durchweg eine kritische Meinung haben und diese auch hier kundtun.

      Und um das auch noch einmal klar herauszustellen, ob jemand jetzt das Software-Update aufspielen oder nicht aufspielen lässt muss jeder für sich selbst entscheiden. Ob meine Entscheidung zum Aufspielen richtig war wird sich auch erst in der Zukunft zeigen.

      Gruß Kajo
    • Wenn der TÜV die Plakette bei nicht aufgespieltem Update verweigert, macht er sich da nicht zum "Mittäter" bei dieser Schlamperei.
      Also wird einem wohl nichts anderes übrig bleiben, wie das Auto zu wechseln, wenn man nicht die Folgeschäden aus eigener Tasche bezahlen will.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Rheinschiffer schrieb:

      Ohne Update kein TÜV!
      So einfach ist das.
      Den Spruch hast Du bestimmt in einer Flaschenpost auf den Rhein gefunden.
      Aber schade, das währe eine Steilvorlage gegen VW.
      Abgesehen davon rudern die schon zurück !
      Ich warte hinten, - immer kommt Ihr Lemminge.
      F.U.
    • Kajo schrieb:

      Wenn Argumente fehlen setzt man halt auf Beleidigungen!
      Was beleidigt Dich ?
      Du bist zufrieden mit dem Update, perfekt !
      Der Sage nach springen Lemminge ins Meer wenn einer von Ihnen springt.
      Entschuldige das einige nachdenken, bevor Sie Anlauf nehmen.
      F.U.
    • Ich werte die ganze TÜV-Nord Verweigerungsgeschichte als Indiz dafür daß VW langsam kalte Füße bekommt. Damit wollen sie auch die letzten Updateverweigerer nötigen das Update doch zu machen, um sich nicht noch mehr Klagen einzufangen. Wo gibts denn sowas ,das alte Dreckschleudern mit Euro 1-4 durch den TÜV kommen und unserer sauberer Euro 5 Diesel ohne Update nicht ? Das ist für mich Nötigung zumal andere Euro 5 Fahrzeuge noch viel mehr Dreck ausstoßen.
      Ich dachte immer der TÜV überprüft nur sicherheitsrelevante Teile. Für mich ist da das letzte Wort noch nicht gesprochen.




      Caromito schrieb:

      Den Spruch hast Du bestimmt in einer Flaschenpost auf den Rhein gefunden.
      :XD:
    • Noch leben wir in einen Rechtsstaat. Und um die Plakette zu verweigern, bedarf es einer Rechtsgrundlage. Da wöre dann die Rücknahme der Typgenehmigung oder aber die tatsächliche Schadstoffausmessung. Und wenn die kommen sollte, gehen meine Diesel ganz schnell weg.
    • berme schrieb:

      Ich dachte immer der TÜV überprüft nur sicherheitsrelevante Teile.
      Es geht hier nicht darum, was der TÜV prüfen darf und prüft sondern darum, was ihn dazu berechtigt, eine neue Plakette zu versagen. Das sind keinesfalls ausschließlich sicherheitsrelevante Mängel. Wenn ein Fahrzeug ein nicht vorschriftsmäßiges Bauteil hat, kann das sehr wohl auch dann zur Versagung der Plakette führen, wenn dieses Bauteil das Abgasverhalten betrifft. Solange ein Fahrzeug allerdings den Zustand aufweist, den es auch bei Erteilung der Typgenehmigung hatte und diese Typgenehmigung nicht zurückgenommen wurde, solange hat der TÜV nach meinem Rechtsverständnis keine Handhabe, die Plakette zu verweigern, sofern keine anderen Mängel festgestellt werden. Wie schrauberass schon schrieb, fehlt es da an einer Rechtsgrundlage.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Wenn ein Fahrzeug ein nicht vorschriftsmäßiges Bauteil hat, kann das sehr wohl auch dann zur Versagung der Plakette führen, wenn dieses Bauteil das Abgasverhalten betrifft.
      Das kenne ich auch so und ist zum Beispiel gegeben wenn ein Bauteil ohne Typengenehmigung (ECE-Prüfzeichen) verbaut wurde oder wenn ein Bauteil mit Genehmigung verändert wurde.

      Gruß Kajo
    • Kajo schrieb:

      Das kenne ich auch so und ist zum Beispiel gegeben wenn ein Bauteil ohne Typengenehmigung (ECE-Prüfzeichen) verbaut wurde oder wenn ein Bauteil mit Genehmigung verändert wurde.

      Gruß Kajo
      Dies ist ja beim EA189 vor dem Update so nicht gegeben. Es wurde nach dem Kauf nichts verändert und eine Typgenehmigung wurde auch nicht zurückgenommen.
      Andreas hat es schon richtig formuliert. Ich habe das gleiche Rechtsverständnis.
    • Mein Beitrag "628" sollte auch kein Widerspruch sein, vielmehr habe ich ja geschrieben "das sehe ich auch so..."

      Insofern ist es ja interessant mit welcher Begründung die Vergabe einer Prüfplakette verweigert werden soll.

      Gruß Kajo
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