Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Ostrich schrieb:

      da der DPF auch bei kaltem Auto nun ständig läuft
      Das ist interessant und mir völlig neu :D haben sie beim DPF die Abgase im kalten Zustand umgeleitet? Oder produzieren sie jetzt einfach mehr Partikel für die AGR nun auch im kalten Zustand ;) ? Der DPF filtert immer! Nur für die Regeneration braucht er Temperatur. Der vorgeschaltete KAT braucht Temperatur zum arbeiten. Dem widerum sind die Partikel egal. Der braucht Temperatur und das richtige Abgasverhältnis.
    • XRHONK schrieb:

      Könnten Wir uns nicht Ein Steuergerät besorgen, zum Update einbauen und danach das orginale wieder rein?
      Ich weiß nicht , welche Softwareeinstellungen (VCDS) Einstellungen daran hängen.Es kann sein dass das neue Steuergerät erstmal einen Haufen Fehler ausgibt, da es erst an die jeweilige KFZ Konfiguration angepasst werden muß.

      Die elegantere und preiswertere Lösung (wenn auch strafbar) wäre eine nach dem bescheinigten Update durchgeführte Softwaremanipulation beim Originalsteuerteil per VCDS auf den alten gesicherten Softwarestand.Keine Ahnung ob es dafür bereits Lösungen gibt.
    • VCDS kann keine SW Stände sichern oder programmieren.
      Damit kann man nur Parameter auslesen und verändern, die dafür vorgesehen sind.

      Ansonsten würde ich locker bleiben es ist ja Wahljahr, da wird die Politik
      keine Konfrontation mit potentiellen Wählern suchen.
    • minoschdog schrieb:

      Käfer62 schrieb:

      rechtlich... :evil: ^^
      ....ist es Urkundenfälschung, nicht wahr? ;)
      also wenn schon urkundenfälschung, dann würde doch erstmal, zumindest wenn der tüv doch noch probleme macht, ein photogeschoptes formblatt über die erfolgreiche durchführung des updates reichen. :whistling: was will die arme sau im blauen kittel sonst abprüfen? den softwarestand des stg's auslesen?

      btw. es gibt schon software zu stg flashen. ein kollege experimentiert da grad mit rum. der will seinen passat auch nicht updaten lassen.
    • Es gibt sicher Wege Steuergeräte zu flashen aber nicht mit VCDS, die Tuner können das ja auch.

      Zum Thema TÜV:
      Der TÜV kann ohne gesetzliche Grundlage gar nichts machen. Die gesetzliche Grundlage müsste erst einmal geschaffen werden und wie schon x-mal von @floflo gepostet gibt es die gar nicht, weder das deutsche KBA noch die für Skoda zuständige britische Behörde VCA haben bisher die Typgenehmigung widerrufen. Das sind doch alles nur Drohgebärden der VW-Lobby, damit möglichst viele das Update machen lassen und damit einen möglichen Rechtsanspruch verwirken. Aber wie man ja hier auch an den Reaktionen merkt, glauben ja einige sehr gerne den "alternative facts". Dabei gibt es ja kein Risiko, wenn es einen Gesetzentwurf dazu geben würde hat man immer noch genug Zeit mögliche Massnahmen zu ergreifen. Noch leben wir in einem Rechtsstaat. Ich habe in meinem Leben gelernt, wenn jemand versucht dich unter (zeitlichen) Druck zu setzen, dann sei besonders vorsichtig und prüfe noch aufmerksamer und nimm dir alle Zeit der Welt, meistens ist der Hintergrund unlauter.
    • Man sieht, das Thema SW flashen ist ein komplexes.

      Ich würde mich erst um Lösungen kümmern, wenn es wirklich ein Problem gibt.
      Also keep cool, abwarten und Tee trinken.
      Wenn es denn wirklich irgendwann zu Problemen kommen sollte wird es sicher dafür Abhilfemassnahmen geben. Nicht jetzt schon verrückt machen (lassen).
      Man kratzt sich auch immer erst, wenn es juckt, nicht vorher :P
    • Goodie von Skoda / der Werkstatt nach SW-Update

      Hallo zusammen,
      ich habe in den Berichten über das SW-Update gelesen, dass es offensichtlich in einigen Werkstäten als "Trostpflaster" ein Gutschein über 30-50 Euro gab. Ich glaube ja kaum, dass das von Seiten der Werkstätten kam (die haben ja keine Schuld an der Misere). Als ich meine Werkstatt drauf angesprochen habe, haben die mich angeguckt wie ein kaputtes Auto (super Vergleich :D )
      Weiß jemand, wie das gehandhabt wird? Muss man da Skoda mal auf die Füße treten ?

      Gruß

      Thorsten
    • Von Interesse wäre neben dem angegebenen Baujahr und des jeweiligen Motors auch noch die bisherige Laufleistung.

      oti schrieb:

      Danke Herr Winterkorn!
      Hat der, möglicherweise während eines Praktikums, den YETI zusammengebaut?

      Gruß Kajo
    • oti schrieb:

      Deswegen schreib ich mal hier.
      Hallöchen oti,
      erstmal herzlich ,welcome, .
      Habe Deinen Beitrag hierhin verschoben und die Überschrift geändert :) .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • lfb schrieb:

      Ich habe gestern mal ein wenig mit Erwin gespielt und dabei auch angeschaut, was zu der Serviceaktion zu finden ist. Erstaunlichweise war der ganze Dokumentensatz mit meinem völlig normalen Feld-Wald und Wiesenzugang einsehbar.

      Da wüsste ich dann doch gerne von den 'Upgedateten':

      - Hat eigentlich einer die Bestätigung mit Skodas Zusicherung hinsichtlich 'keine Verschelchterung bei Kraftstoffverbrauch; CO2, Motorleistung, Drehmoment und Geräuschemission' nach dem Update bekommen? Auf dem Blatt findet sich auch der Hinweis, dass die vehicle certification agency (VCA) versichert, dass das Fahrzeug nach dem Update uneingeschränkt den Gesetzten entspricht und ohne weitere Auflagen genutzt werden kann.

      - Wie wurde es mit der "Ersatzmobilität" gehalten? Gab es Taxi, Ersatzwagen oder Hol-/ Bringe-Service? War der Ersatzwagen ein Skoda 'gleiche Fahrzeugklasse'?

      - Hat einer einen 'Treue Coupon' (30€) erhalten?

      - Wurde nach Chip-Tuning gefragt? (Für legales Chip-Tuning kann Skoda wohl die Kosten fürs Zurückspielen übernehmen?)
      War mehr am Anfang dieses Threads: Die 30€ stehen in der Dokumentation des Rückrufes/ Updates und einige haben sie auch erhalten.
    • lfb schrieb:

      War mehr am Anfang dieses Threads: Die 30€ stehen in der Dokumentation des Rückrufes/ Updates und einige haben sie auch erhalten.
      Also wenn dann doch vielleicht mal das Update drauf muss, nicht gleich zum erst Besten :F: , sondern erstmal Abfragen was alles geboten wird - Treue Coupon, Ersatzwagen usw. und wer das meiste bietet darf dann drauf spielen. ;)

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • minoschdog schrieb:

      ....ist es Urkundenfälschung, nicht wahr?

      Käfer62 schrieb:

      § 22 (1) Nr 2 StVG.
      In der Regel dürfte der Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt sein. Zwingend ist das aber nicht. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Liegt eine Urkundenfälschung vor, kommt § 22 I Nr. 2 StVG nicht zur Anwendung, da es sich hierbei lediglich um einen Auffangtatbestand handelt, der gegenüber der Urkundenfälschung subsidiär ist.

      Andreas
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