Genau so ist esfloflo schrieb:
Es kommt immer auf den Einzelfall an.
...liegen die Tatbestandsmerkmale zur Urkundenfälschung nicht zwangsläufig vor, solange ich Zulassungsplakette oder Zahlen oder Buchstaben nicht verändere. (zusammengesetzte Urkunde)Käfer62 schrieb:
Wenn ich deine (Pit's) Nummernschilder an meinen Yeti schraube
Mit der Subsidiarität hast du natürlich recht
Gemäß Weisung hiesiger Staatsanwaltschaft beanzeigen wir hier in den Fällen, in denen die Kennzeichen einfach ausgetauscht wurden, den Kennzeichenmißbrauch.
Je nach Sachlage können natürlich noch weitere Delikte dazukommen, wie z.B § 6 PflVG oder § 48 i.V.m. § 3 FZV.
Ähem - wo waren wir? Beim Update des EA 189
Grüße
Bernd
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"Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"
Enzo Ferrari
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