Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Was bzw. welche Konstellation hast Du dann genau mit "Oxidationskat" gemeint? Nochmal: der EA189 hat gar keinen Kat.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • OK hier nochmal:
      de.wikipedia.org/wiki/VW_EA189
      Der Basismotor ist ein 2,0-Liter Reihenvierzylindermotor mit einem Graugussmotorblock, Vierventilzylinderkopf, VTG-Turbolader, Common-Rail-Einspritzung, Niedertemperaturabgasrückführung, Dieselrußpartikelfilter und Oxidationskatalysator. Bei der US-Version war ab 2009 ein NOx-Speicherkatalysator verbaut.

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      volkswagen.de/de/technologie/t…idations-katalysator.html

      Der Oxidationskatalysator wandelt durch Oxidation und Reduktion die Verbrennungsschadstoffe Kohlenwasserstoff (HC) und Kohlenmonoxid (CO) in die ungiftigen Stoffe Kohlenstoffdioxid (CO2) und Wasser (H2O) um.
    • Das habe ich ja gemeint, dass wir hier etwas aneinander vorbei reden.

      Oxidationskatalysator (der in Benzinern und Dieseln eingebaut wird) ist ein Katalysator zur Nachoxidation des Kohlenmonoxid und des Wasserstoffoxid zu CO2 bzw. Wasser und hat nichts mit NOx zu tun, genauso wie der DPF keinen Einfluß auf NOx hat. Daher hat eine Steuerung der AGR nichts mit einem Oxidationskatalysator zu tun.
      Ein EA189 nach EU5 hat keinen Katalysator an Bord, der für NOx zuständig wäre, weder einen Speicherkatalysator noch einen AGR-Katalysator.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Ja, sorry, war etwas missverständlich, denn ich habe damit nur die NOx-Nachbehandlung gemeint - denn die diskutieren wir ja hier. Du hast dagegen den alten Oxikat mit hineingebracht, der nichts mit der NOx-Nachbehandlung zu tun hat.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • ja am falschen Ende gespart.

      BernhardJ schrieb:

      Ja, sorry, war etwas missverständlich, denn ich habe damit nur die NOx-Nachbehandlung gemeint - denn die diskutieren wir ja hier. Du hast dagegen den alten Oxikat mit hineingebracht, der nichts mit der NOx-Nachbehandlung zu tun hat.

      Grüße - Bernhard
      Ja den musste ich im Zusammenhang mit der AGR und dem Dieselskandal erwähnen. Da ich es für eine sinnlose Sparmaßnahme von VW halte. Zum damaligen Zeitpunkt gab es nämlich schon teurere und bessere Katalysatoren die nicht zum "Dieselskandal" in Europa geführt hätten. Die Quittung hat jetzt VW und der Kunde.
    • Ja, da hast Du vollkommen Recht. Diese Strategie wird aber weiterhin so "gefahren". Es wurde und wird immer noch nur das eingebaut, was zwingend notwendig ist. Bei der nächsten Normenumstellung (z.B. im September) gucken dann viele Kunden wieder dumm aus der Wäsche. Aber die sollen sich gefälligst öfter ein neues Auto kaufen, am besten spätestens jede 3 Jahre.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • floflo schrieb:

      Es geht hier nicht darum, was der TÜV prüfen darf und prüft sondern ....
      das wäre mein Klagegrund: falls es keine TÜV-Abnahme ohne entsprechende Rechtsgrundlage gibt

      XRHONK schrieb:

      Könnten Wir uns nicht Ein Steuergerät besorgen ...
      In den Steuergeräten sind mWn nur die entsprechende Software Version hinterlegt, ob da die VIN ö.ä. hinterlegt wird kann ich nicht sagen.


      SW Motor.JPG (aus AQUA)


      floflo schrieb:

      Was ich VW allerdings übel nehme, ist das Verhalten nach Bekanntwerden des Skandals. Hier erwarte ich, dass man den Kunden nicht auf möglichen Folgeschäden durch das Update hängen lässt sondern Garantien abgibt,
      Das wäre auch mein Wunsch ...


      Motorsoftware
      Ja es sind über 1000 verschiedene Softwareversionen für die EA189 Motoren im Umlauf.
      Das liegt u.a.
      - an den verschiedenen Hubräumen, 1,2 l, 1,4 l , 1,6 l und 2,0 l
      - an den Motorleistungen
      - an den länderspezifischen Einstellungen
      - an den verbauten Motorkomponenten
      - weitere div. Gründe
      Die diversen "Variablen" fröhlich miteinander multipliziert ....
      .... und schon ist 1000 überschritten schlaui.gif

      Linky computer_0010.gif
      Einbauten
      - alles inklusive


      8)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Linky ()

    • BernhardJ schrieb:

      Aus technischer Sicht hielte ich dies durchaus für einen guten Kompromiss, aus rechtlicher Sicht (nach meinem nichtjuristischen Empfinden) halte ich es jedoch für grenzwertig
      Da stimme ich dir durchaus zu. Auch für mich ist das grenzwertig, denn es entspricht natürlich nicht dem Sinn der Vorschrift. Auf der anderen Seite passt eine Vorrichtung, die sich gegensätzlich auf das Abgasverhalten auswirkt, aber auch nicht zu der Vorschrift, die nach meinem Verständnis auf Vorrichtungen der Abgasnachbehandlung abzielt. Oder anders ausgedrückt: Wenn das Einschalten einer Vorrichtung, die das Abgasverhalten (auch) negativ beeinflusst, wie dies bei der AGR der Fall ist , nach der EU-Richtlinie verboten ist, die Typgenehmigungsbehörden in Kenntnis des Zielkonflikts die Vorrichtung aber dennoch zulassen, können sie nicht gleichzeitig hingehen und das Abschalten beanstanden, wenn deren Einschaltung nach der Richtlinie bereits unzulässig gewesen ist. Das ist der zugegeben grenzwertige Ansatz, mit dem VW mit einem Schlag den schwarzen Peter an die EU und gleichzeitig Typgenehmigungsbehörden geben und damit letztlich für die gesamte Automobilindustrie die Kastanien aus dem Feuer holen könnte. Denn eines steht für mich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fest: Es wird keinen Fahrzeughersteller geben, der die AGR im Prüfmodus auf der Straße weiterlaufen lässt. Zumindest im Volllastbereich werden alle Hersteller die AGR komplett abschalten, weil sie da auch kaum noch Wirkung hinsichtlich des NOx-Ausstoßes hat, wohl aber die Anzahl der Rußpartikel besonders stark ansteigt. Das ganze macht deutlich, wie unsinnig diese starre EU-Regelung ist, wenn man sie auf einen variablen Vorgang anwendet. Darüber sollte man sich in Brüssel mal einige Gedanken machen.

      Andreas
    • Die ganze Geschichte mit dem Abschalten bzw. dem Einsatz der AGR wird aus technischer Sicht sowieso langsam obsolet. Mit Speicher- und SCR-Katalysatoren (oder sogar der Summe aus beiden bei EU7) wird die AGR langsam an Bedeutung verlieren. Auch setzt sich die kalte AGR durch mit der Abzweigung hinter dem DPF und somit mit verringerter Rußbelastung des AGR-Kühlers.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Die ganze Geschichte mit dem Abschalten bzw. dem Einsatz der AGR wird aus technischer Sicht sowieso langsam obsolet. Mit Speicher- und SCR-Katalysatoren (oder sogar der Summe aus beiden bei EU7) wird die AGR langsam an Bedeutung verlieren. Auch setzt sich die kalte AGR durch mit der Abzweigung hinter dem DPF und somit mit verringerter Rußbelastung des AGR-Kühlers.
      Das sehe ich auch so. Die AGR wird zwar nicht aus den Fahrzeugen verschwinden, wohl aber kann sie bei nachgeschalteten Katalysatoren auf dem Prüfstand in einem deutlich schwächeren Modus eingesetzt werde, dessen Beibehaltung auf der Straße den DPF nicht mehr überfordert. Daher hätte man bereits mit der Umstellung auf Euro 5 zumindest einen NOx-Speicherkat verbauen müssen, um die gesetzlichen Anforderungen erfüllen zu können, ohne dass einen die Nachteile der AGR zu deren Drosselung auf der Straße zwingt, weil man sie bereits auf dem Prüfstand drosseln kann und dennoch die Grenzwerte einhält.

      Andreas
    • Käfer62 schrieb:

      Dann fährt dein ca. 10.000 km im Jahr - eher nicht das optimale Fahrprofil für einen Diesel
      Das kann man so nicht einfach behaupten, auch ich fahre nur 10.000 km/Jahr, aber trotzdem nur Langstrecke. 8.000 km Schweden, der Rest mind. 55 km einfache Strecke, die übrige Zeit steht er in der Garage. Kurzstrecken (Einkaufen 10 km) absolviert ein anderer, der damit keine Probleme hat.
      Liebe Grüße
      Helmut
    • oti schrieb:

      Hab am 23.12. die Werkstatt aufgesucht, weil meine Batterie nicht mehr wollte. Dabei wurde mir auch gleich das Softwareupdate eingespielt.
      Ich bin erstaunt,dass hier zahlreiche Mitglieder mit 4 x4 Yeti und dem 140 PS Motor(also meiner Version) das Update gemacht haben bzw. es ist bei ihnen einfach gemacht wurde.
      Meine Frage ist:Hattet Ihr denn ein Schreiben mit der konkreten Aufforderung zum Update von Skoda Deutschland bekommen ?(
      Mir wurde nur Anfang 2016 von Skoda Deutschland mitgeteilt,dass mein Yeti betroffen sei,anschließend herrscht seither Funkstille.(Ich bin nicht böse drumm,denn ich möchte das Update dem :F: bisher NICHT erlauben!)
    • Nedla schrieb:

      Mir wurde nur Anfang 2016 von Skoda Deutschland mitgeteilt,dass mein Yeti betroffen sei,anschließend herrscht seither Funkstille.
      Bei mir kam dann Anfang November noch einmal ein Schreiben, dass ich wegen dem Software-Update einen Termin bei meiner freundlichen SKODA-Werkstatt machen sollte. Das hatte ich mir dann auch für den Dezember vorgenommen und wollte bei dieser Gelegenheit gleich noch einmal 4 neue Winterreifen aufziehen.

      Mitte November 2017 habe ich dann meinen Herrn Vater (87 Jahr alt) zum Augenarzt begleitet und auf der Rückfahrt ins Altersheim den rechten hinteren Reifen an einem Bordstein kaputt gemacht. Kurzum Taxi für den altern Herrn und mit dem Abschlepper für den YETI zur örtlichen VW-Werkstatt. Dort habe ich dann gleich die Winterreifen im Satz neu aufziehen lassen und der Meister fragte nach, ob das Software-Update auch gleich aufgespielt werden könnte. Damit war ich einverstanden und wie bereits in einem anderen Beitrag geschrieben hat der YETI jetzt nach dem Update 5000 Km gelaufen und zeigt keine Auffälligkeiten.

      Gruß Kajo
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.