So, nu isses soweit: ich sitze in DK im Ferienhaus, mein Yeti steht beim lokalen Freundlichen auf dem Hof - mit defektem AGR
Wir fahren heute durch die Stadt, und ich sage noch zu meiner Parterin, guck mal, da ist eine Skoda-Werkstatt! 15 Minuten später fängt die gelbe Wendel im Display an zu blinken; Diagnose bei eben jener Werkstatt; AGR defekt. Wieder 1 Stunde weiter habe ich einen Leihwagen mit der Zusicherung, dass morgen das AGR getauscht werden soll.
Update: 11/2016 ...
Weiß jemand, wie lange ein ausgetauschtes AGR hält?
Ein defekter AGR-Kühler bringt zunehmend großen Kühlmittelverbrauch mit sich. Er hielt bei meinem Golf 12 Jahre. Wie lange der neue halten wird, werde ich wohl nicht mehr erfahren.
Solange der Defekt bestand regelte der Motor in allen möglichen Situationen häufig ab.
Es kann durchaus ein Zeichen von Intelligenz sein, einige Sachen nicht zu wissen. (Elsbeth Stern)
So, morgen werde ich ihn wohl wieder bekommen. Anscheinend nur das AGR, was auszutauschen war, hat mich dann 1350,- gekostet. LAufleistung gesamt 170TKM, seit dem Update 12000 km weg.
Beruhigend ist die Aussage, dass das neue Ventil 6 Jahre hält ... Ich würde ihn ungern abgeben, betrachte meinen Yeti aber als tickende Zeitbombe: wer kann denn schon sagen, wann das AGR das nächste Mal ausfällt??
Muss man denn ein update (downgrade) durchführen lassen wenn man Bescheid bekommt?
Ich möchte das nicht.
Gibt es was rechtliches zum abschreiben falls mal ein Brief eintrudelt?
Muss man denn ein update (downgrade) durchführen lassen wenn man Bescheid bekommt?
Niemand muss müssen....es ist jedem selbst überlassen, im Leben auch offensichtlich hirnrissige Bescheide zu befolgen oder halt nicht, falls es Dich beruhigt, die Polizei Bayern verweigert (noch) dieses "update" für 500 ihrer betroffenen Dienstfahrzeuge.
Falls Du es auch verweigerst bist Du keinesfalls alleine hier im Forum....Musterschreiben zum kopieren gibt es nicht, Dein klares NEIN wird aber jede Werkstatt respektieren. Ansonsten findest Du jede Menge Argumente hier im Forum.
ciao Pit
after all is said and done there's a lot more said than done....
So, morgen werde ich ihn wohl wieder bekommen. Anscheinend nur das AGR, was auszutauschen war, hat mich dann 1350,- gekostet. LAufleistung gesamt 170TKM, seit dem Update 12000 km weg.
Beruhigend ist die Aussage, dass das neue Ventil 6 Jahre hält ... Ich würde ihn ungern abgeben, betrachte meinen Yeti aber als tickende Zeitbombe: wer kann denn schon sagen, wann das AGR das nächste Mal ausfällt??
Du hast zwei Jahre Garantie solang wird es sicher kostenlos sein das AGR zu tauschen. Wenn VW das Ding nicht umkonstruiert hat wirds wieder kaputt gehen. Darum haben die ja auch bei der Software geschummelt manche Teile sind nicht für diese Art von Verbrennung ausgelegt wie das AGR oder Rußpartikelfilter jetzt kann man sagen aufgrund der Laufleistung beim Neuwagen ist es nicht so einfach. Solang das Ventil neu ist einfach deaktivieren lassen und fertig keiner wird mehr danach fragen und gut ist. Das Update ist einfach ein riesen Betrug am Kunden
Gestern trudelte hier die insgesamt dritte Erinnerung resp. Aufforderung ein, das Update durchführen zu lassen.
Papier ist ja so geduldig ....
Wer verschickt die Einladungen eigentlich? Bei TÜV würde mir gesagt wenn man bis Zeitpunkt x nicht umgerüstet hat wird die Zulassung vom Kennzeichen abgekratzt aber nen Zeitpunkt konnte mir keiner nennen. Ich glaub die wissen momentan selber nicht wie die Umrüstung ablaufen soll.
Beim TÜV würde mir gesagt, wenn man bis Zeitpunkt x nicht umgerüstet hat, wird die Zulassung vom Kennzeichen abgekratzt.
Da machen im Augenblick viele Gerüchte die Runde, z.T. auch begünstigt durch falsche Meldungen in den Medien. Der TÜV-Prüfer, der dir das gesagt hat, hat seine Informationen vermutlich auch nur aus dem Internet und Abkratzen des Zulassungssiegels geht ja schon gar nicht, da der TÜV und vergleichbare Organisationen überhaupt nicht befugt sind, die Stilllegung eines Fahrzeugs anzuordnen. Der TÜV darf lediglich die vorhandene Prüfplakette abkratzen, wenn das Fahrzeug so gravierende Mängel aufweist, dass es nicht mehr verkehrssicher ist. Ich sehe ansonsten weder eine Rechtsgrundlage für das Verweigern der TÜV-Plakette noch erst recht für das Entfernen der Zulassungsplakette. Sollte der TÜV aus dem Grund des fehlenden Updates bei mir in der angesprochenen Weise tätig werden, werde ich postwendend beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung beantragen. Ich glaube aber nicht, dass es soweit kommt.
Bei uns kommen Briefe von SAD, vermutlich Werbung, ungeöffnet in die Runde Ablage .
Mein Vertragshändler wollte mir einreden das das Update innerhalb eines Jahres erfolgen soll.
Wenn wirklich, wann beginnt die Frist ?
Gibt es Besonderheiten bei EU Fahrzeugen ?
Nach Eingabe meiner VIN Nummer bei vindecoder.eu/skoda
Unser Yeti 2014 2.0TDI 81 kw gebaut in Mlada Boleslav Czech Republic ist laut Text -
Skoda Emission Scandal - Vehicle not affected.
Da kennt Skoda Deutschland sicher die Seite nicht, aber die nannten den Vorgang - Rückrufaktion wegen NOx Abweichung mein EA 189 (Diesel) Motoren.
F.U.
"Einladung" 2 kam per Einschreiben von der örtlichen Vertragswerkstatt, die das Auto auch warten.
Und ich in der Provinz bekomme wieder mal gar nix, typisch.
Hier flattert nur in immer kürzeren Abständen Info- oder Dialogpost von SAD in den Briefkasten, ich bin aber momentan weder an Infos noch an Dialogen interessiert, also wird die Werbung direkt File 13 zugeführt.
ciao Pit
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