Fragen und Antworten zum Update des EA189

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • "Einladung" 3 von gestern kam auch als Dialogpost.
      Vielleicht sollte ich mal antworten, damit es keine Monologpost wird. ?(
      Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
    • nur z.K.

      "ARD-Kontraste: VW-Dieselskandal: Diesel-Umrüstungs-Verweigerern droht TÜV-Entzug
      06.04.2017 – 11:20

      Berlin (ots) - Besitzern von VW-Dieselfahrzeugen, die ihre vom Abgasskandal betroffenen Autos nicht umrüsten lassen, droht ab August die Verweigerung der Prüfplakette bei der Hauptuntersuchung.
      Dies wurde nach Informationen des ARD-Politikmagazins "Kontraste" im Bund-Länder-Fachausschuss "Technisches Kraftfahrwesen" auf der Sitzung Mitte März beschlossen. Das Fehlen des von Volkswagen bereitgestellten Software-Updates soll künftig als ein "erheblicher Mangel" gewertet werden, wie der Verband der TÜV (VdTÜV) Kontraste bestätigte. Den Haltern bleibt dann ein Monat Zeit, die Umrüstung nachzuholen, ansonsten wird keine neue Prüfplakette erteilt."
    • Rheinschiffer schrieb:

      wie der Verband der TÜV (VdTÜV) Kontraste bestätigte. Den Haltern bleibt dann ein Monat Zeit, die Umrüstung nachzuholen, ansonsten wird keine neue Prüfplakette erteilt."

      Ich habe die Sendung heruntergeladen und die entsprechende Stelle ausgeschnitten.

      Wer will kann mir eine PN schicken und bekommt von mir den Link zum Download, das Video ist im Format 3gp bestmöglich komprimiert (ca. 40 MB)
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Rheinschiffer schrieb:

      Dies wurde nach Informationen des ARD-Politikmagazins "Kontraste" im Bund-Länder-Fachausschuss "Technisches Kraftfahrwesen" auf der Sitzung Mitte März beschlossen.
      Dann sollte dieser Ausschuss - falls er überhaupt und grundsätzlich die fachliche und juristische Kompetenz hat - einmal weiterdenken und VW als Mutterkonzern ebenfalls verpflichten, für das Zwangsupdate auch die notwendigen Garantien auf Folgeschäden im Abgasstrang zu geben (à la USA). Aber dafür fehlt es wohl an den notwendigen Eiern in der Hose, was nicht unbedingt heißen muss, dass der Osterhase sie gerade zum Färben geholt hat oder dass der Ausschuss ausschließlich mit Frauen besetzt ist.
      Ich fahre im Juli zum TÜV ... :D
      Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
    • Rheinschiffer schrieb:

      Das Fehlen des von Volkswagen bereitgestellten Software-Updates soll künftig als ein "erheblicher Mangel" gewertet werden,
      ... VW behauptet allerdings, dass die in Europa augelieferten Autos KEINE Mängel haben - daher keine Schadensersatzanprüche für Europäer - KEIN Schaden = Mangel (oder ungekehrt). 43jma4iq.gif

      Weiß der TÜV das besser als der Hersteller? entsetzt.gif
    • nein, bitte nicht schreiben "Rheinschiffer schrieb:", ich habe deutlich gemacht, dass ich das nur zitiert habe, es ist nicht von mir.

      Mittlerweile habe ich gehört, dass VW zur Herausgabe der Daten (Update ja/nein) an Tüv/Dekra u.a. verdonnert wurde.

      S.K.
    • minoschdog schrieb:

      Wer hat Dir das denn geflüstert?
      Bei aller Vorsicht: der Bund-Länder-Fachausschuß für "Technisches Kraftfahrwesen" soll das so beschlossen haben.
      Das könnte bedeuten, dass evtl. jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kochen könnte.
      Was die daraus machen steht ja damit noch nicht fest, aber die Daten, die dazu nötig wären, sind dann schon mal da, und es könnte sehr schnell zum Erlass kommen.

      H.P.
    • Rheinschiffer schrieb:

      ARD-Kontraste: VW-Dieselskandal: Diesel-Umrüstungs-Verweigerern droht TÜV-Entzug

      06.04.2017 – 11:20

      Berlin (ots) - Besitzern von VW-Dieselfahrzeugen, die ihre vom Abgasskandal betroffenen Autos nicht umrüsten lassen, droht ab August die Verweigerung der Prüfplakette bei der Hauptuntersuchung.
      Dies wurde nach Informationen des ARD-Politikmagazins "Kontraste" im Bund-Länder-Fachausschuss "Technisches Kraftfahrwesen" auf der Sitzung Mitte März beschlossen. Das Fehlen des von Volkswagen bereitgestellten Software-Updates soll künftig als ein "erheblicher Mangel" gewertet werden, wie der Verband der TÜV (VdTÜV) Kontraste bestätigte. Den Haltern bleibt dann ein Monat Zeit, die Umrüstung nachzuholen, ansonsten wird keine neue Prüfplakette erteilt."
      Also: Bund-Länder-Fachausschüsse sind fachliche Beratungsgremien ohne jegliche Rechtssetzungsbefugnis. Bildlich gesprochen sitzen da ein paar höhere Beamte aus den Landesministerien mit Ihren Kollegen aus dem Bundesministerium zusammen und beraten Fachfragen, die sowohl Bundes- als auch Landespolitik berühren. Hier verständigt man sich zunächst auf gemeinsame politische Ziele und überlegt, ob und wie man ggf. gesetzgeberisch herangehen sollte, um diese Ziele zu erreichen. Das Thema "Prüfplakettenverweigerung" ist demnach noch lange nicht im Topf, wo's kocht. Und was die "Bestätigung" des VdTÜV angeht: Da der Gesetzgeber die Vorschriften bezüglich der Erteilung einer Prüfplakette bei der Hauptuntersuchung bisher nicht geändert hat, ist die getroffene Aussage schlicht Unsinn.

      Dass der Bundesverkehrsminister solche verwegenen Äußerungen nicht klarstellt, überrascht mich im Übrigen nicht, schließlich würde man es vor allem ihm selbst als politischen Misserfolg anrechnen, wenn ein großer Teil der Schummeldiesel-Besitzer das Software-Update dauerhaft verweigerte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von baxberlin ()

    • Grundsätzlich kann auch heute schon der TÜV eine Zwangsabmeldung wegen schwerwiegender Mängel einleiten, z.B. bei einer undichten Bremsanlage.

      Was der Bund zum Abgasskandal beschließen wird und welche Updates durchgeführt werden müssen wird sich zeigen.

      Ich denke zeitgleich wird wieder eine Schnüffelprüfung statt finden und mal sehen wie die ausfällt.

      Was nun nach dem Update vorzeitig den Geist aufgibt ist immer noch offen. Man kann da noch nicht viel hineindichten.

      Ich selber werde das Update machen und vorher und nachher loggen.

      Das AGR hat eh fast sein Alter erreicht und müsste den Geist bald aufgeben.

      Für mich steht dennoch fest, das es mal an der Zeit ist, sich nach anderen Töchtern umzuschauen.

      Obwohl mein Favorit ein SQ5 war und ist, geht mir jedoch der Ganze Murks vom Konzern mächtig auf den Puffer.

      Vielleicht sollte ich BMW mal eine Chance geben. Denn auch Skoda, kümmert sich nicht wirklich um seine Kunden.
    • Manchmal frage ich mich schon, einige Leute hier im Forum machen sich Gedanken wegen der Betriebserlaubniss welche erlischen soll wenn man zum Beispiel LED Lampen montiert oder irgendwas wie andere Reifen, aber wegen einer Abgasmassnahme die alle wissen dass sie gemacht werden Muss ignorieren sie alles.

      Bei uns in der Schweiz wird die Durchführung der Massnahmen vom ASTA (Bundesamt für Strassen) überprüft, bei nicht durchführen des Abgasupdates wird mit denselben Massnahmen gedroht wie wenn man andere Technische Mängel nicht behebt, Schlussendlich sogar mit dem einziehen der Nummernschilder.

      Ich glaube wohl kaum dass es in DE viel anders sein wird, und auch wenn ich vom ganzen Update nach wie vor nicht begeistert bin habe ich es machen lassen da ich es irgendwann ja sowieso machen lassen muss, wenn ich nicht Illegal unterwegs sein will.

      Gruss Bergler
      Skoda Yeti 2.0 TDI 170Ps Experience Storm Blau Metalic
      Bei mir wird der Yeti Artgerecht :thumbup: gehalten und hat genug Auslauf im Gebirge :D
      Mitlerweile über 265'000Km wovon gut 10'000Km mit Wohnwagen oder Anhänger
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