Fragen und Antworten zum Update des EA189

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • BernhardJ schrieb:

      Solange kein offizielles Einschrieben vom KBA bei mir eingeht, interessieren mich allerlei "Drohungen" einen feuchter Kehricht
      Das KBA wird mangels Zuständigkeit nichts schreiben. Irgendwann wird die Zulassungsstelle dir schreiben und dann geht das ganz schnell: Sinngemäß "innerhalb von 14 Tagen ist Mängelfreiheit nachzuweisen oder die Fahrzeugkennzeichen zur Stillegung vorzulegen".
      M.E. ist nicht die Frage ob, sondern wann das passiert.

      Solange könnt ganz beruhigt so tun, als würdet ihr einen auf dicke Hose machen. ;)
    • Ja, so lange mache ich dann auf "furchtbar dicke Hose" mit meinem Yeti... :D

      Ich bin kein Mensch, der schnell wegen etwas vor Gericht rennt, aber eine Stillegung wäre dann genau ein Grund, bei dem ich eine Ausnahme machen würde.

      Bei welchen Sachen lässt welcher Hersteller die Kunden heutzutage nicht hängen wenn es darum geht, ein möglichst zuverlässiges, langlebiges Produkt und dazu einen ordentlichen Service und lange, ehrliche Garantieleistungen zu bieten? Die Wirtschaft und der Kunde hat doch längst alle Erzeugnisse zu schnellebigen Wegwerfprodukten degradiert, da sind Autos leider keine Ausnahme. Geschäftswägen (die einen nicht unerheblichen Anteil am Gesamtumsatz ausmachen) werden gewöhnlich im Abstand von 2 oder spätestens 3 Jahren erneuert. Ein Privatkunde dessen Auto nicht ordentlich funktioniert sieht meistens zu, dass er die Karre so schnell wie möglich los wird und kauft sich ein anderes, viele bleiben dabei trotzdem dem versagenden Hersteller treu. Ich bleibe dagegen nur dem Hersteller treu, der mir ein vernünftiges, mir passendes Gut anbieten kann mit dem ich zufrieden war - und das sind in unseren Zeiten wenige genug, und zwar so wenige, dass man oft keine ordentliche Wahl mehr hat, da nur noch "produktionsoptimierte", obsoleszierende, minderwertige Mainstream-Massenprodukte auf dem Markt sind und/oder der Service tendiert gegen Null.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von BernhardJ ()

    • minoschdog schrieb:


      So wie mein Yeti nach dem "update" sein wird hätte ich ihn definitiv NICHT gekauft!
      Wie das? Wenn der Yeti schon immer so wie nach dem update gewesen wäre, wäre update doch gar kein Thema gewesen?

      BernhardJ schrieb:

      Ich bin kein Mensch, der schnell wegen etwas vor Gericht rennt, aber eine Stillegung wäre dann genau ein Grund, bei dem ich eine Ausnahme machen würde.
      Für die Zulassungsstelle ist nicht relevant, wer den unvorschriftsmäßigen Zustand des Autos verursacht hat und der Hersteller bietet dir ja an, eben jenen unvorschriftsmäßigen Zustand zu beseitigen. Was willst du da vor Gericht?
    • minoschdog schrieb:

      So wie mein Yeti nach dem "update" sein wird hätte ich ihn definitiv NICHT gekauft!
      Einige Up-Dater berichten ja über Leistungsteigerungen von ca. 20 PS nach dem Software-Update.

      Bin schon am überlegen ob ich mit meinem Adblue-YETI nicht auch zum Software-Update vorstellig werden soll.

      mondschein schrieb:

      Für die Zulassungsstelle ist nicht relevant, wer den unvorschriftsmäßigen Zustand des Autos verursacht hat und der Hersteller bietet dir ja an, eben jenen unvorschriftsmäßigen Zustand zu beseitigen. Was willst du da vor Gericht?
      Nun auch gegen einen amtlichen Bescheid kann man Einspruch erheben und bei Bedarf auch Klage einreichen.
    • Hätte wäre wenn...
      Im Moment haben die Fahrzeuge ohne Update eine gültige Typgenehmigung, und die wieder aufzuheben wird richtig schwer. Deshalb warte ich das erstmal in Ruhe ab. Schätzungsweise werden sie mit "stillschweigened einfach gemachten" und "mit Drohungen erzwungenen" Updates eine gute Quote erreichen und am kleinen Rest nicht mehr sehr interessiert sein, besonders wenn sie sie ersten Prozesse verloren haben.
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • mondschein schrieb:

      M.E. ist nicht die Frage ob, sondern wann das passiert.
      Hallöchen mondschein,
      ist ganz einfach, wenn eine entsprechende Rechtvorlage seitens der EU und der Bundesrepublik Deutschland vorliegt :) .
      Bisher ist in der FZV incl. der Anlage für die HU davon nichts aufgetaucht.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Weinland2012 schrieb:

      Andere Hersteller haben auch zum Teil schon über Jahre bei den Messungen betrogen.

      berme schrieb:

      Das stimmt, nur haben die Kunden da nicht dieses Verschlimmbesserungsupdate wie beim EA189.
      Hier hat es berme auf den Punkt gebracht!

      mondschein schrieb:

      Das KBA wird mangels Zuständigkeit nichts schreiben. Irgendwann wird die Zulassungsstelle dir schreiben und dann geht das ganz schnell: Sinngemäß "innerhalb von 14 Tagen ist Mängelfreiheit nachzuweisen oder die Fahrzeugkennzeichen zur Stillegung vorzulegen".
      M.E. ist nicht die Frage ob, sondern wann das passiert.

      Solange könnt ganz beruhigt so tun, als würdet ihr einen auf dicke Hose machen
      Das werden Sie mit Sicherheit nicht schreiben und eine vorhandenen Mangel bestätigen.
      Warten wir es in Ruhe ab .
      F.U.
    • mondschein schrieb:

      ...der Hersteller bietet dir ja an, eben jenen unvorschriftsmäßigen Zustand zu beseitigen.
      Nein, der Hersteller bietet mir an, einen unvorschriftsmäßigen Zustand durch einen anderen unvorschriftsmäßigen Zustand zu ersetzen, welcher für die Umwelt womöglich schädlicher ist als der Urzustand und welcher mir zudem als Besitzer technische und finanzielle Nachteile beschert.

      Grüße - Bernhard
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    • kh-behrend schrieb:

      Wer hat schon ein Software Update?
      Und welche Auswirkungen hat es?
      Zumal es den170 PS Motor nicht mehr im Programm gibt.
      Hallöchen kh-behrend,
      erstmal herzlich ,welcome, .
      Einen Erfahrungsbericht über den 170 PS er gibt es aus Deutschland bisher nicht, nur aus der Schweiz zwei:
      Erfahrungen nach dem Update des EA189
      Beitrag 83 und 902.
      Mit DSG wird es voläufig noch keinen Berichte geben, da noch keine Freigaben aus England für diese Fahrzeuge vorliegen.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von old man ()

    • BernhardJ schrieb:

      Nein, der Hersteller bietet mir an, einen unvorschriftsmäßigen Zustand durch einen anderen unvorschriftsmäßigen Zustand zu ersetzen, welcher für die Umwelt womöglich schädlicher ist als der Urzustand und welcher mir zudem als Besitzer technische und finanzielle Nachteile beschert.
      Und ist nicht mal bereit, für diesen Murks noch Garantie zu übernehmen. So eine Arroganz wie VW sich da leistet und die Kunden und Werkstätten dürfen es ausbaden.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Alle "Updateverweigerer" sollten mal an einem Tag in WOB eine große DEMO machen, so dass das VW Werk für einen Tag blockiert ist und nichts rein oder raus geht, vielleicht kommt die große Unzufriedenheit der Kunden dann mal bei den Oberen von VW an.
      So bekommen es ja nur die Händler und Werkstätten ab und die können genau so wenig dafür wie die Kunden.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Kam das Ruckeln nach dem Update?

      War da nicht was mit Ruckeln und Update vom Update?

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
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