Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Ostrich schrieb:

      Leider hab ich die alte Version nicht gespeichert, da ich überhaupt nicht mit Problemen gerechnet habe.
      Na ja, mit Problemen war ja auch wirklich nicht zu rechnen, genauso wenig, wie man bei einer Kastration damit rechnen muss, zeugungsunfähig zu werden. Eine Rücksetzung des Updates wirst du durch eine Skoda-Werkstatt wohl kaum erreichen, da das illegal wäre und zum sofortigen Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Das einzige, was du tun kannst, ist, worauf minoschdog bereits hingewiesen hat, bei deinem Händler nach einem Update für das Update zu fragen und überprüfen zu lassen, ob du überhaupt die richtige Updateversion erhalten hast. VW ist durchaus bewusst, dass es nach dem Update Probleme mit dem DPF geben kann und arbeitet daher ständig an einer Verbesserung, so dass es durchaus denkbar ist, dass du eine frühe, noch nicht perfekte Version erhalten hast, für die es inzwischen eine verbesserte Ausführung gibt, die die von dir beschriebenen Auswirkungen vermindert.

      Andreas
    • schrauberass schrieb:

      Das wird als Update fürs Update nicht reichen. Schlechte Leistung und sporadisches ruckeln mit angeben, dann klappts
      Und gleich mal nach dem 20-PS-Mehrleistung-Update, über das hier im Forum berichtet wurde, nachfragen.
    • @Kajo: Danke, kennst Du den Unterschied zwischen Sarkasmus und Ironie? ;)

      @schrauberass: Ernsthaft? Wäre einen Versuch wert!

      @floflo: Ich habe das Update aufspielen lassen, in gutem Glauben oder nenn es Naivität. Das ich nun so verar**t worden bin von einem "Weltkonzern" lässt mich auch zögern, jetzt auf einen TSI zu schwenken. Yeti-Alternativen gefallen mir alle nicht richtig, oder sind zu teuer.

      @minoschdog: Danke - macht Sinn!
    • 5 Monate nach dem Update

      in der ersten Woche habe ich nach 8 Fahrten das bekannte Lüfternachlaufen gehabt. Temperatur war meistens um den Gefrierpunkt. In der Regel fahre ich nur Autobahn (ca 40km einfach).

      Danach war Ruhe.

      Aktuell, nach ca. 4500km habe ich wieder nach jeder Fahrt das Lüfternachlaufen und somit auch den erhöhten Verbrauch.

      Ich musste auch Kühlwasserverlust verstellen. Ich beobachte dieses nun nach jeder AB-Fahrt.

      Bin froh, wenn ich bis Jahresende alles unbeschadet überstehe. Danach ist Fahrzeugwechsel angesagt. Eigentlich wollte ich meinen Yeti länger fahren.
    • Kann eine Undichtigkeit im AGR-Kühler sein, das er dort Kühlwasser mit durchhaut. Wäre wohl an Spuren und Kristallbildung innerhalb erkennbar, muss man allerdings wieder bissi was abbauen dafür. Habe dies auch unter Beobachtung.
      Alternativ ist naturlich auch Kopfdichtung etc. möglich, ausgenommen es ist an keinerlei Schläuchen eine Undichtigkeit erkennbar.
    • rainer II schrieb:

      Wo muss ich suchen , das ich bei meinem Yeti die "Engine ID (MKB)" finde ?
      Hallöchen rainer II,
      hier
      Dateien
      • KfZ.Schein.pdf

        (418,02 kB, 36 mal heruntergeladen, zuletzt: )
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • rainer II schrieb:

      Zusatzfrage : Wo muss ich suchen , das ich bei meinem Yeti die "Engine ID (MKB)" finde ? Ich möchte meinen Yeti bei dem Schreiben vom 10.06.2016 VCA finden . Danke.

      Gruß Rainer

      Alternativ im Serviceheft vorne auf dem Aufkleber schauen. Unter den Strichcodessind zwei große Textreiehen, da sollte es in der zweiten hinten stehen nach der KW Zahl.
      Bei mir Beispielsweise DR 103KW CFHC. Alle Codes die dann unten in 3er Blocks aufgeführt sind geben die Bauteile und Ausstattungen an wie Bremsystem etc.
    • Ich denke weder daran, meinen schönen Yeti zurückzugeben, noch will ich das Update haben. Trotzdem beschäftigt mich folgende Frage:

      Meinen Yeti habe ich Anfang 2015 gebraucht in Deutschland von privat gekauft, der deutsche Vorbesitzer hat ihn neu bei einem tschechischen Händler gekauft. Sozusagen ein DIY-EU-Import. Gegen wen müsste/könnte ich mich im Streitfall überhaupt wenden? Gegen den deutschen Verkäufer, den tschechischen Händler, oder direkt gegen Skoda (Deutschland)?

      Schönes Wochenende!
      Wigginz
    • Gude zusamme,

      also ich habe mich mit der Sache auch mal befasst und bin zu folgendem Entschluss gekommen:

      - Kein Aufspielen des Update sofern kein offizielles staatliches Schreiben vorliegt
      - Sollte es so kommen, dass der TÜV ab Juli (ein Prüfer des TÜV sagte mir, es gäbe in dieser Sache bisher keinerlei Information) keine Plakette an die Updateverweigerer vergibt, dann wird eben vor Juli, bzw. es gibt auch noch andere Pürforganisationen, die HU durchgeführt (müsste eigentlich erst in 11/2017)
      - wenn auch das in die Hose gehen sollte, und Vater Staat mir mit Stilllegung droht, aber auch nur dann, werde ich das Update aufspielen lassen
      - sollte es dann zu Problemen kommen, dann nutze ich das verbriefte Rückgaberecht, den Yeti nach der 48-monatigen Finanzierung zurückzugeben. Dann hat er vsl. 120.000km auf der Uhr... ausserdem spare ich mir die Schlußrate und dieses Geld wird dann für ein neues Fahrzeug eingesetzt. Aber was für eines??
      Ich mag meinen Yeti so wie er ist, ich habe jetzt 75.000 km mit ihm abgerockt und ausser einem Reifenschaden war nichts dran.

      Aber wenn es so kommt wie im Wurst-Käs-Szenario beschrieben, dann war es auch das letzte Fahrzeug aus dem VW-Konzern.

      Mit besten Grüßen zum Wochenende

      Marcus
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