Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • .....gefällt mir ! :thumbsup:

      Ich war erst 04.17 beim KÜSS, die haben nicht danach gefragt ! 1. HU 73000 km.
    • Agr-Ventil defekt vor dem Update

      So,
      habe heute morgen meinen kleinen Schwarzen abgeholt.
      Das Ventil wurde gestern Abend noch eingebaut (vielen Dank an Patrick , dem Besten Werkstattmeister in Gö).
      Als erstes die A7 ein wenig missbraucht -- Wagen läuft wie gewohnt -- das alte Ventil liegt im Kofferraum und wird
      demnächst von mir Gründlich inspiziert.

      Hoffe ich habe die kommenden Jahre erstmal Ruhe.

      Schönes Wochenende
    • littled schrieb:

      Hatte ich eigentlich schon geschrieben..
      Hallo littled,

      schreib es doch einfach in dein Profil, wie es die meisten hier haben, dann wird auch nicht nach gefragt. ;)

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Habe wieder Post vom freundlichen :F: bekommen :


      Update001.jpgUpdate002.jpg



      Mal sehen wie lange man sich noch um das Update drücken kann.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Post - man interessiert sich für uns...

      Hallo Rolf, die gleiche Literatur hatte ich auch im Kasten. Wir haben wohl sehr ähnliche Wagen. Ich hatte mir nicht die Mühe gemacht, jeden Satz zu lesen. Spätestens bei "...vor einigen Wochen..." war es inhaltlich ungenau, da diese Einschläge mit deutlich zunehmend größeren Abständen erfolgen. Stand etwas Relevantes 'drin? :)
      Grüße an Celle von einem Cellenser im Exil.
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • ... und wieder ein Drohbrief.

      Hatte heute auch wieder Post von SAD im Kasten. Really sad!

      Was hat es überhaupt mit diesem ominösen Paragraphen 5 FZV auf sich?
      Man droht mir damit, das Fahrzeug stillzulegen. Aber wer genau sollte dies veranlassen und wann und aus welchem Anlass?
      Gibt es überhaupt eine Frist, bis zu der das Update durchgeführt sein muss?

      Ist jedenfalls kein gutes Gefühl, so behandelt zu werden.

      Nächste Woche ist die 60000er Inspektion. Mal sehen, wieviel Gegenwind es dort beim
      :F: gibt.
    • Frag Tante Google

      Octopus schrieb:

      Was hat es überhaupt mit diesem ominösen Paragraphen 5 FZV auf sich?
      Ganz einfach, markern und dann die Option suchen anklicken. Schon sagt "Tante Google" was Sache ist. Funktioniert bei jedem Text, einfach und schnell :) .

      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • Octopus schrieb:

      Paragraphen 5 FZV

      Octopus schrieb:

      Was hat es überhaupt mit diesem ominösen Paragraphen 5 FZV auf sich?
      gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__5.html


      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Servus,

      ich erhalte so ein Schreiben von SAD immer wenn ich einen Werkstatt-Termin in 14 Tagen vereinbare ! ....Aber er kommt immer ein Tag zu SPÄT !
      Ich verweigere jedesmal das Update ! Nach Aussagen der Werkstatt, sind sie froh, das ich die Verweigerung schriftlich bestätige.
      Sie kämen sonst auf eine "rote Liste" ,..........wo auch immer !

      Gruß Rainer


      Zusatz : gerade gelesen twintecag.twintecbaumot.de/201…ion-bei-dieselfahrzeugen/
    • rotax schrieb:

      Octopus schrieb:

      Was hat es überhaupt mit diesem ominösen Paragraphen 5 FZV auf sich?
      Ganz einfach, markern und dann die Option suchen anklicken. Schon sagt "Tante Google" was Sache ist. Funktioniert bei jedem Text, einfach und schnell :) .
      Ich denke mal, dass Octopus sehr wohl in der Lage ist, die zitierte Vorschrift zu lesen und es im mehr darum ging sie zu verstehen, was bei Rechtsvorschriften ja nicht immer so einfach ist. Nun, der § 5 FZV besagt zunächst einmal nur, dass ein Fahrzeug stillgelegt werden kann wenn es den Vorschriften der FZV oder der StVZO nicht entspricht und dass hierfür die örtlichen Zulassungsbehörden zuständig sind. Die Vorschrift allein begründet also keine Stilllegungsbefugnis sondern immer nur in Verbindung mit einer weiteren Vorschrift dieses Gesetzes oder der StVZO, mit der das Fahrzeug nicht konform ist. Da kommt hier vor allem § 19 Abs. 2 StVZO in Betracht, doch ein Verstoß gegen diese Vorschrift scheitert daran, dass es sich bei der unzulässigen Abschaltvorrichtung nicht um eine nachträgliche Änderung handelt. Solange die Typgenehmigung nicht zurückgenommen wurde, besteht m.E. auch keine Möglichkeit der Fahrzeugstilllegung, weil auch eine rechtswidrige Typgenehmigung wirksam ist. Wie minoschdog bereits schrieb, könnte sogar genau umgekehrt erst das Update eine Stilllegungsmöglichkeit begründen, wenn sich dadurch Abgaswerte verschlechtern.

      Andreas
    • Was soll das?

      Servus,
      beim Werkstattaufenthalt am 04.05.2017 habe ich der Werkstatt mitgeteilt, daß ich kein Update haben möchte !

      Heute erhalte ich von der Werkstatt ein Schreiben mit dem Inhalt:

      " Sie haben uns am 04.05. mitgeteilt , daß Sie das Softwarupdate bezüglich der Dieselproblematik nicht wünschen .

      Es wurde auf dem Werkstattauftrag vermerkt : kein Update machen !

      Leider ist das für unsere Unterlagenbzw. für die Meldung an Skoda nicht ausreichend.

      In der Anlage übersenden wir Ihnen ein Formblatt von Skoda, das in diesem Fall ausgefüllt werden muss, mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung an uns. Einen Freiumschlag haben wir beigefügt."

      etc. Autohaus

      Anlage " Feldmaßnahme 23R6 Meldeformular für Fahrzeuge mit Chip-Tuning" hier ist handschriftlich Chip-Tuning durchgestrichen und auch handschriftlich hinzugefügt :
      "bei denen der FZ-Halter die Aktion verweigert"

      Eine weitere Kundeninformation wurde durchgestrichen ....


      Jetzt wird es arg !!! :evil:

      Gruß
    • rainer II schrieb:

      Jetzt wird es arg !!! :evil:

      Oha, das ging bei mir einfacher über die Bühne. Kürzlich war mein Yeti zum Service, bei der Auftragserteilung habe ich erklärt, kein "update" für den EA189 haben zu wollen....das wurde offensichtlich phonetisch nicht richtig verstanden, also habe ich es lauter wiederholt.

      Diesmal konnte es sogar der Mitarbeiter ganz hinten am Ersatzteiltresen klar verstehen, er blickte jedenfalls von seinem Monitor weg und zu uns rüber. Der Serviceberater erwiderte, dass er das melden müsse, ich erlaubte ihm grosszügig, das an wen auch immer zu melden, von mir aus ans KBA, ans BKA, ans FBI, an die GSG9....also an alle.

      Noch kurz meinen Unwillen quer auf den Auftrag geschrieben und das Thema 23R6 war erledigt.
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
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