Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Man sagt ja immer, Frauen und Technik, das passt nicht so wirklich zusammen. Diese Aussage könnte man auch erweitern auf Juristen und Technik, wovon ich mich selbst gar nicht ausschließen möchte. Andererseits wird den Juristen aber auch nachgesagt, dass sie analytisch denken können. Das vermisse ich jedoch bei vielen der bisher pro Kunde ergangenen Urteile gegen die Verkäufer von Fahrzeugen mit der Schummelsoftware. So wird die Frage des Mangels vielfach als feststehende Tatsache dargestellt ohne überhaupt darauf einzugehen, worin denn nun der Mangel besteht. So ist in einigen Urteilen zu lesen, der Mangel bestehe in erhöhten NOx-Werten, eine bereits denkgesetzwidrige Aussage, da erhöhte Werte das Überschreiten vorgeschriebener Grenzwerte voraussetzt, die es außerhalb des Prüfstandes aber gar nicht gibt. Der Mangel kann daher nur im Vorliegen einer unzulässigen Abschaltvorrichtung bestehen, eine Frage, der auch nicht wirklich auf den Grund gegangen wird, denn schließlich hat VW ja die Manipulation gestanden. Bleibt noch die Frage der Erheblichkeit des Mangels, die ebenfalls in vielen Urteilen durch bloße Behauptung anstatt durch eine juristisch saubere Subsumtion entschieden wird. Dort, wo man der Frage der Erheblichkeit dann näher auf den Grund geht, bejaht man diese, weil dem Fahrzeugeigentümer die Stilllegung des Fahrzeugs drohe, was aber wiederum kaum mal eingehend begründet wird.

      Tatsächlich hat es diese Gefahr der Stilllegung nie gegeben, genauso, wie auch keine Gefahr droht, dass der TÜV die HU verweigert. Zunächst bestand die Gefahr deshalb nicht, weil das KBA VW eine Frist zur Nachbesserung eingeräumt hat, die noch nicht abgelaufen ist. Solange ist eine Fahrzeugstillegung schlechterdings ausgeschlossen. Hinzu kommt, dass auch die rechtswidrige Typgenehmigung nicht widerrufen wurde und damit der Fahrzeugzustand formal nicht einmal rechtswidrig ist, denn er entspricht ja dem typgenehmigten Zustand, ganz im Gegensatz zu dem Zustand nach Durchführung des Updates. All diese Zusammenhänge scheinen die Gerichte nicht einmal gesehen, geschweige denn geprüft zu haben, so dass keines der bisher ergangenen zivilgerichtlichen Urteile so haltbar sein dürfte. Viel Hoffnung, dass die nächst höhere Instanz mehr Durchblick hat, mache ich mir allerdings nicht. Dazu ist die Linie in der Rechtsprechung der Zivilgerichte, und zwar sowohl der klagesattgebenden als auch klageabweisenden Urteile viel zu festgefahren.

      Mehr Hoffnung setzte ich auf die Verwaltungsgerichte, von denen es bisher keine Urteile gibt. Die Verwaltungsgerichte sind zuständig, wenn es um die Stilllegung eines Fahrzeugs oder die Versagung der HU wegen fehlenden Updates geht. Die Verwaltungsgerichte wären auch im Falle eines Drittwiderspruchs gegen das KBA zuständig, den jeder betroffenen Fahrzeughalter gegen die rechtskräftig gewordene Anordnung an VW zur Anordnung des Updates einlegen könnte, was bisher aber wohl noch von niemandem gemacht wurde.

      Das Urteil des LG Zwickau aus der von marwin220 verlinkten Pressemeldung kenne ich noch nicht, so dass ich es auch noch nicht abschließend beurteilen kann, aber mir scheint, dass das LG Zwickau in seiner Entscheidungsfindung genauso oberflächlich ist, wie all die anderen Gerichte auch. Ich würde mir ein Urteil wünschen, dass endlich mal mehr Tiefgang hat und die vielen offenen Fragen anspricht und auch rechtlich würdigt. Bisher habe ich kein solches Urteil gelesen.

      Interessant an der Pressemeldung ist auch der Hinweis auf die Verjährung, die VW freiwillig bis zum 31.12.2017 verlängert hat. Auch dies ist irreführend, denn die meisten Verfahren richten sich nicht gegen VW sondern gegen die Händler als Verkäufer. Für diese kann VW aber keinen Verzicht auf die Einrede der Verjährung abgeben.

      Andreas
    • Die Frage ist: Besteht wirklich noch überhaupt ein Interesse (ein öffentliches, politisches, oder wessen auch immer) - uns hier Auto-Affinen mal ausgenommen - den langsam sowieso abflauenden Skandal rechtlich und technisch korrekt und in aller Ausführlichkeit abzuarbeiten? Daran habe ich irgendwie meine Zweifel.
      Gibt es nicht Wichtigeres im Leben und für die Rechtsprechung?

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • minoschdog schrieb:

      ...da kommt noch einiges auf die Besitzer eines EA189 zu.
      Glaube ich nicht... Weder an Stillegungen noch an HU-Verweigerungen noch an Geldbußen oder Gefängnisstrafen für Besitzer. An Todesstrafe sowieso nicht...

      Grüße - Bernhard
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    • BernhardJ schrieb:

      An Todesstrafe sowieso nicht...
      In Hessen steht die Todesstrafe noch fest in der Verfassung verankert....soweit gehen meine Befürchtungen aber auch nicht. ;)

      Ich dachte eher an die finanziellen Belastungen, die auf Besitzer von Dieseln mit "update" zukommen werden, noch ist VW da sehr kulant wenn AGR und/oder DPF die Flügel strecken, die Kulanz wird aber nicht lange gewährt werden, sonst hätte VW ja auch gleich Garantien auf das "update" geben können.

      Die Frage nach Ausfall von AGR und/oder DPF lautet nicht ob sondern wann....
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Isch 'abe gar kein Appdäyt... und habe auch nicht vor mir eins einzufangen... Daher würden sich die "Nachteile" für mich persönlich in sehr engen Grenzen halten.

      Grüße - Bernhard
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    • Update -- erste Ausfahrt Positiv

      Hallo Yeti - Jünger..
      Hatte gestern morgen das Update machen lassen.
      Bei der ersten Probefahrt (Autobahn) war ich
      nach ersten schlimmen Befürchtungen doch Positiv überrascht.
      Mal schauen wie er sich in den kommenden Tagen verhält.
    • littled schrieb:

      Hatte gestern morgen das Update machen lassen.
      Bei der ersten Probefahrt (Autobahn) war ich
      nach ersten schlimmen Befürchtungen doch Positiv überrascht.
      Mal schauen wie er sich in den kommenden Tagen verhält.
      Mein TSI ist auch die ersten 50.000 km sehr gut gelaufen, bis die Steuerkette den Motor zerstörte und das zweimal hintereinander. :saint:

      Für mich ist der Yeti TDI nur ohne Update ein Auto was man lange fahren kann ohne große Probleme, darum habe ich ihn auch gekauft.
      Aber wenn man die Nachrichten verfolgt, erwischt es jetzt die anderen Hersteller genau so, das heißt eigentlich das alle Euro 5 Diesel so gar nicht hätten zugelassen werden dürfen.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Dass ein Software-Update eigentlich nichts bringt außer Nachteile (sowohl für den Halter als auch die Umwelt), sollte sich eigentlich schon genug herumgesprochen haben.

      Man darf gespannt sein, wie die anderen Hersteller (Mercedes, Fiat, Franzosen, Japaner) ihre "manipulierten" Autos "nachbessern", wenn sie dazu gezwungen werden. Oder man lässt es einfach sein, an diesen Autos überhaupt etwas durch möglichst einfaches und billiges Basteln zu verschlimmbessern - was die denkbar beste Lösung für alle wäre.

      Grüße - Bernhard
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