Für mich ist das logisch das Typgenehmigungen erteilt wurden die damals eigentlich nicht erteilt hätten werden dürfen.Das hat nichts mit Dummheit von Behörden zu tun, sondern mit Amwaltskanzleien der Lobbyisten, Bestechung oder Befehl von ganz oben. Leider wie in diesem Fall schwer beweisbar, da sich wie so oft gegenseitig geschützt wird, und es eigentlich auch Dieselfahrzeuge fast aller Hersteller betrifft.
Die besten Anwälte können sich nunmal die Lobbyisten leisten, und die diktieren auch oft Politikern und Behörden wo es langzulaufen hat.
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Die Typgenehmigung ist ein Verwaltungsakt mit dem ein Oberamtsrat nun mal besser umgeht als ein Techniker
Behörden sind im Regelfall NICHT dumm - sie sind m. E. oft nur falsch ausgebildet - das heißt, sie können (aufgrund fehlender Fachkenntnis) überhaupt nicht verstehen was sie so genehmigen.
Das Problem des AGR-Ventils ist wohl kaum die Häufigkeit, mit der es öffnet. Da ist eine Menge Luft nach oben. Das Problem ist der Dreck, der jedesmal durchkommt wenn es offen ist, und der nicht nur dem AGR-Ventil selbst schadet. Leider wird ja wohl ein Fehler geworfen, wenn man da einfach Stecker zieht, also muss man sich was anderes überlegen.
Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
Das hat nichts mit Dummheit von Behörden zu tun, sondern mit Amwaltskanzleien der Lobbyisten, Bestechung oder Befehl von ganz oben.
Das ist aber eine sehr kühne Behauptung. Bestechung, Bestechlichkeit oder Vorteilsannahme sind schließlich keine Kavaliersdelikte sondern schwere Straftaten. Wenn hier tatsächlich Bestechlichkeitsdelikte im Spiel wären, wäre das schon ganz schwerer Tobak. Offensichtlich gibt es aber keine Anhaltpunkte für deine Annahme, denn die Staatsanwaltschaft scheint nicht in diese Richtung zu ermitteln. Liegen dir irgendwelche Erkenntnisse vor, die dich zu deiner Annahme veranlassen?
Du schreibst es ja selbst, es ist nur eine Annahme von mir und keine Beschuldigung. Erkenntnisse können deshalb nicht vorliegen.
Fadenscheinige Gesetze und Beschlüsse die auf Anwälte der Lobbyisten beruhen sind ja schließlich keine Seltenheit. Denen haben sich auch schon öfters Politiker gebeugt.
Darauf möchte ich hier aber nicht weiter eingehen, ausser das ich persönlich die ganzen Euronorm Geschichten für Pkws für sehr fragwürdig halte.
Liegt es im Grunde nicht "nur" daran, dass die Werte für die Zulassung von neuen Autos auf legalen Prüstandsmessungen beruhen. Neben den Abgasen gilt das auch für die Verbrauchswerte, bei denen ja schon lange Praxis nahe Angaben gefordert werden.
Hilft zwar nicht, aber entlastet die Genehmigenden.
Es kann durchaus ein Zeichen von Intelligenz sein, einige Sachen nicht zu wissen. (Elsbeth Stern)
Neben den Abgasen gilt das auch für die Verbrauchswerte, bei denen ja schon lange Praxis nahe Angaben gefordert werden.
Das Problem ist nicht, dass die Angaben nicht praxisnah sind. Die sind im Prinzip gar nicht so praxisfremd und lassen sich durchaus realisieren. Das Problem ist vielmehr, dass das Prüfverfahren praxisfremd ist und die realen Fahrprofile nicht widerspiegelt. Das gilt sowohl für die Verbrauchs- als auch die Schadstoffangaben. Daher kann man den Fahrzeugherstellern auch nicht vorwerfen, sie würde falsche Angaben machen sondern muss an der Wurzel, nämlich dem Prüfverfahren bzw. der dem Prüfverfahren zugrundeliegenden Parameter ansetzen. Da ist die EU gefragt, hier Änderungen zu statuieren. Zu hohe Verbrauchs- und Abgaswerte gegenüber den Normangaben stellen daher auch nur dann einen Sachmangel dar, wenn sie auf dem Prüfstand nach offiziellem Prüfmodus vorhanden sind und dabei eine Toleranzgrenze von 10 % überschreiten. Alles andere ist rechtlich völlig unerheblich.
Die "EU" (zuständige Stellen) wären sicherlich schon lange bereit gewesen Änderungen zu statuieren wenn die Lobbyisten mitspielen würden.
Nein umgekehrt! Die Lobbyisten müssen nicht mitspielen sondern die EU darf sich von den Lobbyisten nicht beeinflussen lassen. Lobbyisten sind Personen und Personengruppierungen, die von außen versuchen auf die Meinungsbildung politischer Entscheidungsträger Einfluss zu nehmen. Sie sind hingegen nicht die Entscheidungsträger selbst. Leider lassen sich die Entscheidungsträger nur allzu leicht von den Lobbyisten beeinflussen und da liegt das Problem. Andere Prüfverfahren sind nämlich durchaus nicht im Interesse der Automobilhersteller. Wenn sich die EU allerdings so von den Lobbyisten beeinflusst lässt, dass im Sinne des Umweltschutzes unsinnige oder wirkungslose Vorschriften dabei herauskommen, spreche ich ihr auch das moralische Recht ab, sich darüber zu alterieren und die Automobilhersteller "anzuklagen". Da muss man erst einmal vor der eigenen Haustüre kehren.
@berme, Du hast doch viel Freizeit, warum bewirbst Du Dich nicht bei Skoda als Lobbyist und regelst den Mist für uns?
Gute Idee, die Sache hat nur einen Haken. Wenn sich berme bei Skoda als Lobbyist bewirbt, würde er die Sache für Skoda regeln und das wäre dann nicht für sondern gegen uns oder berme würde seine vertraglichen Pflichten verletzten.
Stärker wird es das AGR-Ventil nicht beansprucht sondern häufiger.
Es wird nicht in der Funktion als Ventil häufiger beansprucht, sondern bewegt sich sogar weniger, da es länger offen bleibt. Durch diese verlängerten Öffnungszeiten wird es länger und dadurch früher von den Abgasen verunreinigt und kann durch diese Verunreinigung früher ausfallen. Es fällt also nicht wegen seiner Ventil-Funktionalität aus.
Grüße - Bernhard
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Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt