Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • Auch wenn es mit geschickten Händen und technischem Sachverstand möglich sein sollte, das AGR-Ventil selbst zu reinigen, rate ich davon ab, wenn auf dem Fahrzeug noch Garantie besteht oder nicht mehr als ein halbes Jahr nach Ablauf der Garantie vergangen ist. Andernfalls läuft man Gefahr, seinen Garantieanspruch zu verlieren oder nach Ablauf der Garantie den Schaden auch nicht auf Kulanz ersetzt zu bekommen.

      Abzuraten ist auch dann davor, wenn man das Update hat aufspielen lassen. VW weiß sehr wohl um den schnelleren Verschleiß des AGR-Ventils und wird es sich kaum leisten können, Folgeschäden allein auf dem Kunden hängen zu lassen. So wurde nach meinem Kenntnisstand dort, wo es bisher zu Schadenfällen gekommen ist, sehr kulant verfahren, so dass auch in Zukunft damit zu rechnen ist, dass entsprechende Schäden kulant abgewickelt werden. Kulanz wird in aller Regel jedoch verweigert, wenn festgestellt wird, dass selbst Hand angelegt wurde.

      Andreas
    • minoschdog schrieb:

      Definiere er Zukunft....oder warum gibt VW dann nicht gleich Garantie auf die betroffenen Teile?
      Bei einem "erweiterten Garantieversprechen" hätte der Kunde im Streitfall einen durchsetzbaren Anspruch. Bei der Kulanz liegt die Entscheidung immer bei dem Hersteller und diese Entscheidung ist nicht "beklagbar".

      Gruß Kajo
    • minoschdog schrieb:

      ...warum gibt VW dann nicht gleich Garantie auf die betroffenen Teile?
      Weil er es in Europa (juristisch) nicht muss und keiner tritt ihm deswegen in den Allerwertesten.

      In den USA werden die Autos nicht nur softwaremäßig upgedatet, sondern bekommen neue AGRs und DPFs sowie auch noch eine Garantie drauf.

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Hallöchen,
      ein eventuell interessantes Urteil oder nur eins von vielen :D .
      kfz-betrieb.vogel.de/umwelthil…-abgas-aussagen-a-613003/
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • rainer II schrieb:

      ......na klar,..........dann können ja unsere Autos OHNE Update weiterfahren !
      Das sehe ich zwar auch so, aus der Entscheidung des LG Düsseldorf lässt sich das jedoch nicht herleiten. Gegenstand der Entscheidung war u.a. die Behauptung der DUH, VW würde im realen Fahrbetrieb auch nach Vornahme des Updates die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte nicht einhalten. Das Gericht stellte hierzu richtigerweise klar, dass die Behauptung unwahr und daher zu unterlassen sei, weil es im realen Fahrbetrieb gar keine Grenzwerte gebe.

      Es ist mehr als traurig, dass Gerichte jetzt schon darüber entscheiden müssen, dass 1+1=2 ist und es ist noch trauriger, ja geradezu befremdlich, dass die DUH mit der Begründung in die Berufung gehen will, das Urteil verstoße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Unwahre Tatsachenbehauptungen werden nie vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

      Andreas
    • Nach meiner Einschätzung ist die DUH hauptsächlich daran interessiert möglichst spektakulär in Presse, Funk und Fernsehen aufzutreten, um so weitere Mitglieder für den Verein zu gewinnen. Mit solchen völlig sinnlosen Rechtsstreitigkeiten wird nur das Vereinsvermögen verschleudert, statt es in wirklich sinnvolle Umweltprojekte zu stecken.
    • Was für Umweltprojekte? Der Zweck dieses Vereins ist, mit Abmahnungen Geld zu verdienen ...

      Patrick
      People who think they know everything are a great annoyance to those of us who do. (Isaac Asimov)
    • Die gehen mir mit ihrer Nox-grenze voll auf den Sack.
      Da wird immer mal schnell vergessen das Diesel-PKW nur zu 10% an der Überschreitung beteiligt sind.
      Vlt. sollte man sich mal Gedanken machen wer die übrigen 90% verursacht und dort ansetzen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Chief Joseph ()

    • Uui, da liegst Du aber mit den 10 % gewaltig daneben. Der Verkehr und vor allem die turboaufgeladenen Verbrennungsmotoren sind der NOx-Verursacher Nummer 1, und kratzen dabei sogar deutlich an der Marke für die absolute Mehrheit...

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Uui, da liegst Du aber mit den 10 % gewaltig daneben. Der Verkehr und vor allem die turboaufgeladenen Verbrennungsmotoren sind der NOx-Verursacher Nummer 1, und kratzen dabei sogar deutlich an der Marke für die absolute Mehrheit...

      Grüße - Bernhard
      Die Aussage ist falsch auf den gesamten Ausstoß von NOX betrachtet:
      umweltbundesamt.de/sites/defau…ffoxid-emi_2016-06-20.png

      Der Diesel ist der größte Verursacher von NOX bei den Anteilen durch den Verkehr Buse, PKW, LKW.
      In den Innenstädten dürfte der Verkehr tatsächlich Hauptverursacher sein, da gibt es selten Industrie.
    • Chief Joseph schrieb:

      Die gehen mir mit ihrer Nox-grenze voll auf den Sack.
      Da wird immer mal schnell vergessen das Diesel-PKW nur zu 10% an der Überschreitung beteiligt sind.
      Vlt. sollte man sich mal Gedanken machen wer die übrigen 90% verursacht und dort ansetzen.

      BernhardJ schrieb:

      Uui, da liegst Du aber mit den 10 % gewaltig daneben. Der Verkehr und vor allem die turboaufgeladenen Verbrennungsmotoren sind der NOx-Verursacher Nummer 1, und kratzen dabei sogar deutlich an der Marke für die absolute Mehrheit...

      Grüße - Bernhard
      BDI sagt

      Dazu muss geklärt werden, woher die Emissionen eigentlich kommen. Diesel-Pkw sind nach Angaben des Umweltbundesamtes für rund ein Zehntel der NOx-Emissionen in Deutschland verantwortlich, der gesamte Straßenverkehr für ein Drittel – an Verkehrsknotenpunkten auch für mehr. Der Diesel-Pkw spielt also eine relevante Rolle, wenn auch nicht die alleinige.
    • Okay, dann habe ich es falsch verstanden. Alleine nur für Diesel-PKW könnten die 10 % durchaus stimmen.
      Wir dürfen aber die anderen Fahrzeuge nicht vergessen, sämtliche (Turbo-)Benziner aber auch vor allem LKWs, Busse, Transporter, Kommunalfahrzeuge etc. Dann sind wir nämlich bei Werten zwischen 30 % und 50 % für den Straßenverkehr in Summe, in den Innenstädten teils noch höher.

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.