Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • minoschdog schrieb:

      Hast Du eine Quelle dafür, wann für die verschiedenen Kombinationen aus Motoren und Getrieben die Freigaben erfolgten?
      Hallöchen minoschdog,
      einfach nur die Fahrzeugidentfizierungsnummer aus Fahrzeugschein Spalte E ( TMBLD75L...... ) eingeben.
      Auf die Großschreibung achten :thumbup: .
      skoda-recallactions.skoda-auto.com/de-de/?s=W&cd=0

      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • old man schrieb:

      Sie haben vielleicht darüber gelesen oder davon gehört, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) grünes Licht für die Instandsetzung aller Fahrzeuge der Marken Volkswagen Pkw, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Audi und Seat gegeben hat, die von der Dieselthematik des Motorentyps EA189 betroffen sind. Die für die Typgenehmigung von ŠKODA Automobilen zuständige Behörde ist die Vehicle Certification Agency (VCA) in Großbritannien. Derzeit befinden wir uns im engen Austausch der VCA und gehen davon aus, dass auch wir zeitnah mit der Umsetzung der Rückrufaktion für die noch ausstehenden Fahrzeuge beginnen können.Sobald uns die Freigabe der VCA vorliegt, werden wir Sie darüber und über das weitere Vorgehen umgehend informieren. Bis dahin bitten wir Sie um Ihre Geduld. ŠKODA AUTO übernimmt selbstverständlich die Kosten für die technischen Maßnahmen. Wir setzen alles daran, Ihr Vertrauen vollständig wiederzugewinnen.
      Hallöchen minoschdog,
      diese Angabe stand bis vor einigen Tagen noch für mein Fahrzeug in der Skoda Kundeninformation.
      Na ja, wir wissen doch, daß alle EA189 betroffen sind. Nur hatten bisher nicht alle Motore/Getriebekombinationen die Freigabe für das Update aus England erhalten.
      Auf Grund der unterschiedlichen Software, ist eine pauschale Aussage nicht möglich ;( .
      Also geht das nur über die FIN Eingabe.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Das ist korrekt, komme gerade vom Skodahändler zurück.
      Dort wurde mir auch gleich mitgeteilt das es das Update für meinen Yeti gibt.
      Anscheinend ist es heute erst eingetroffen.
      Termin zur Inspektion und Motor Ölwechsel habe ich gemacht und gleich noch die Schmutzfänger bestellt.
      Ich soll dann die Verweigerung unterschreiben, das verlangt Skoda , sagte mir die freundliche Dame an der Information.
    • Chief Joseph schrieb:

      Das ist korrekt, komme gerade vom Skodahändler zurück.
      Dort wurde mir auch gleich mitgeteilt das es das Update für meinen Yeti gibt.
      Anscheinend ist es heute erst eingetroffen.
      Termin zur Inspektion und Motor Ölwechsel habe ich gemacht und gleich noch die Schmutzfänger bestellt.
      Ich soll dann die Verweigerung unterschreiben, das verlangt Skoda , sagte mir die freundliche Dame an der Information
      Was für eine Verweigerung ? Erklär mal bitte... Steh gerade auf dem Schlauch. Ich habe gestern auf ZDF WISO gesehen, dass man nur noch bis Ende des Jahres klagen kann. Ich hab einmälig die Faxen dicke. Und überlege wirklich zu klagen weil wir als Dieselfahrer die Leittragenden sind.
    • Economist schrieb:

      Chief Joseph schrieb:

      Das ist korrekt, komme gerade vom Skodahändler zurück.
      Dort wurde mir auch gleich mitgeteilt das es das Update für meinen Yeti gibt.
      Anscheinend ist es heute erst eingetroffen.
      Termin zur Inspektion und Motor Ölwechsel habe ich gemacht und gleich noch die Schmutzfänger bestellt.
      Ich soll dann die Verweigerung unterschreiben, das verlangt Skoda , sagte mir die freundliche Dame an der Information
      Was für eine Verweigerung ? Erklär mal bitte... Steh gerade auf dem Schlauch. Ich habe gestern auf ZDF WISO gesehen, dass man nur noch bis Ende des Jahres klagen kann. Ich hab einmälig die Faxen dicke. Und überlege wirklich zu klagen weil wir als Dieselfahrer die Leittragenden sind.
      Naja, die nette Dame meinte das ein update für mein Yeti da ist und es bei der Inspektion nächste Woche aufgespielt werden müsse.
      Ich war anderer Meinung und habe das in den Auftrag aufnehmen lassen.
      Das soll ich dann auf der Rechnung unterschreiben, das ich das verweigere.
    • Chief Joseph schrieb:

      Ich war anderer Meinung und habe das in den Auftrag aufnehmen lassen. Das soll ich dann auf der Rechnung unterschreiben, das ich das verweigere.
      Die Aufnahme im Arbeitsauftrag ,dass kein Software-Update aufgespielt werden soll, halte ich für richtig.

      Die Unterschrift zur "Verweigerung auf der Rechnung" halte ich für überzogen und nicht nötig. Es müsste genügen, wenn der jeweilige Servicemitarbeiter einen Vermerk anlegt.
    • Economist schrieb:

      Was für eine Verweigerung ?
      Manche Händler verlangen vom Kunden, dass dieser eine Erklärung unterschreibt, das Update nicht haben zu wollen. Für eine solche Erklärung gibt es aber keine Rechtsgrundlage. Der Händler kann dies also nicht verlangen.


      Economist schrieb:

      Ich habe gestern auf ZDF WISO gesehen, dass man nur noch bis Ende des Jahres klagen kann.
      Klagen kann man theoretisch immer. Nach Ablauf der Verjährung (Sachmängelhaftung) kann der Händler allerdings die Einrede der Verjährung erheben. Anders als im Verwaltungsrecht, wo das Gericht die Verjährung von Amts wegen zu prüfen hat, geschieht dies in der Zivilgerichtsbarkeit nur bei Erheben der Verjährungseinrede. Erfolgt keine Einrede, wird sie also auch nicht berücksichtigt.

      Der im WISO-Bericht genannte Termin "bis Ende des Jahres" ist fiktiv und entspricht nicht den Tatsachen. Er basiert auf der Aussage von VW, bis Ende 2017 auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Bei Ansprüchen aus der Sachmängelhaftung wegen der Schummelsoftware ist jedoch nicht VW (oder Skoda) zu verklagen sondern der Verkäufer des Fahrzeugs, in der Regel also der Händler. Für diesen kann VW aber nicht rechtsverbindlich auf die Einrede der Verjährung verzichten. Eine Klage gegen den Verkäufer nach Ablauf der Verjährungsfrist ist also riskant und nur dann zu empfehlen, wenn auch dieser zuvor eine Erklärung abgegeben hat, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.

      Die Frist für die Sachmängelhaftung bei Neuwagen beträgt zwei Jahre. Bei Gebrauchtwagen kann sie auf ein Jahr verkürzt werden. Bei einem rein privaten Gebrauchtwagenkauf, also nicht von einem gewerblichen Händler, kann sie sogar ganz ausgeschlossen werden. Die Frist beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs. Bezogen auf den heutigen Tag sind daher alle Ansprüche verjährt, bei denen die Fahrzeugübergabe vor dem 13.06.2015 erfolgt ist. Da Neuwagen mit dem EA189-Motor nach dem 31.08.2015 nicht mehr zugelassen werden durften, verjähren die letzten Ansprüche aus Neuwagenkäufen praktisch am 01.09.2017 bzw. an dem Tag der Übergabe, wenn das Fahrzeug zwar noch vor dem 01.09.2015 zugelassen, aber erst danach übergeben wurde.

      Andreas
    • Auch hier noch einmal ein Dankeschön für die Erklärung vorweg.

      Es erstaunt mich immer wieder, mit welchem unprofessionellem Journalismus auch bei den öffentlich rechtlichen Sendeanstalten teilweise gearbeitet wird. Gerade die Auswahl der "Experten" zu dem wiso-Beitrag von gestern hinterlässt bei mir den Eindruck, dass es lediglich um reißerische Stimmungsmache ging. Inhaltlich nichts wirklich Neues.
    • Kajo schrieb:

      Es erstaunt mich immer wieder, mit welchem unprofessionellem Journalismus auch bei den öffentlich rechtlichen Sendeanstalten teilweise gearbeitet wird.
      Ja, das erstaunt mich auch. Vom ZDF hätte ich mehr erwartet, aber Journalisten sind eben keine allwissenden Experten sondern müssen sich den Stoff ihrer Berichte auch erst zusammenrecherchieren.

      Ich habe mir den WISO-Bericht gerade angesehen. Da wird vieles, ja fast alles irreführend oder gar falsch dargestellt, so auch die Sache mit myRight, wo so getan wird, als übernehme myRight gegen eine Erfolgsbeteiligung von 33 % das Prozessrisiko. Außer in einigen an einer Hand abzuzählenden "Musterverfahren" übernimmt myRight überhaupt keine Risiken und führt auch keine Klagen für die über 20.000 "Kunden" durch. Es lässt sich lediglich Ansprüche abtreten und ist dann mit 1/3 dabei, wenn VW freiwillig Entschädigungen zahlt. Bei dem System kann nur myRight gewinnen.

      Hinsichtlich des genannten Verjährungstermins 31.12.2017 ist immerhin klar geworden, dass man man Klagen gegen den VW-Konzern, also nicht den Verkäufer meint. Im gleichen Zuge spricht man aber von Gewährleistungsansprüche (Sachmängelhaftung) gegen VW, die es aber nur gegen den Verkäufer gibt. Da zeigt sich die ganze Ahnungslosigkeit des Redakteurs.

      Aber auch auf VW bezogen ist die Aussage Blödsinn, Ansprüche würden Ende des Jahres verjähren, denn Ansprüche gegen VW können sich mangels einer Vertragsbeziehung nur unter dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung ergeben und da gilt eine dreijährige Verjährung. Verschwiegen wird auch, dass Klagen gegen VW ein sehr hohes Prozessrisiko beinhalten. Man wird durch alle Instanzen marschieren müssen. Das wird nicht nur Jahre dauern sondern ich halte es auch für wenig wahrscheinlich, dass eine solche Klage letztlich erfolgreich sein wird, auch vor dem Hintergrund, dass alle Fahrzeuge über eine wirksame Typgenehmigung verfügen. Am Ende ist die Gefahr groß, dass man viele tausend Euro an Verfahrenskosten los ist. Da ist eine Klage gegen den Verkäufer schon erfolgsversprechender, wenn da nicht in den meisten Fällen bereits Verjährung eingetreten wäre.

      Völlig daneben ist schließlich die Aussage, auch nach dem Update würden die Grenzwerte auf der Straße um das 3,3-fache überschritten. Auf der Straße gibt es keine Grenzwerte und folglich kann es auch keine Überschreitungen geben. Wenn die Deutsche Umwelthilfe meint, die Fahrzeuge müssten auch auf der Straße die Werte einhalten, ignorieren sie die aktuelle Gesetzeslage. Das müsste eigentlich auch ein einfacher Redakteur erkennen können, zumal es zwischenzeitlich ja sogar eine klageabweisende Gerichtsentscheidung gegen die DUH gibt. Das kann man nur als schlampige Recherche bezeichnen.

      Zum Schluss aber doch noch etwas Positives: Der im Anschluss an den Bericht gehörte Autoexperte Andreas Kessler hat mir gut gefallen. Er hat neutral, sachlich und m.E auch richtig die Situation um die verschiedenen Motorentypen dargestellt und dabei auch klar gestellt, dass für Vielfahrer zur Zeit noch kaum ein Weg am Diesel vorbeiführt und die derzeitigen E-Autos nur für den Kurzstreckenverkehr geeignet sind und erfordern, dass man seine "Tankstelle" zu Hause hat.

      Andreas
    • Kajo schrieb:

      Die Unterschrift zur "Verweigerung auf der Rechnung" halte ich für überzogen und nicht nötig. Es müsste genügen, wenn der jeweilige Servicemitarbeiter einen Vermerk anlegt.
      Hallöchen,
      der Annahmemeister und ich haben uns auf die Formulierung " auf Wunsch des Kunden wird das Update bis auf Weiters zurückgestellt" geeinigt. Ist unverbindlicher als eine Verweigerung :D . Mal schauen was so passiert.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Bei mir kam gestern die zweite Skoda-Werbung mit der Update-Aufforderung inklusive dem Satz mit dem Drohparagraphen.

      Am 27. Juni habe ich einen Service-Termin, mal schauen wie sich der Meister bei der jetzt zweiten Verweigerungsäußerung meinerseits anstellt und ob er überhaupt nochmal danach fragt.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Bei mir kam gestern die zweite Skoda-Werbung mit der Update-Aufforderung inklusive dem Satz mit dem Drohparagraphen.
      Hallöchen Berhard,
      habe Deinen Beitrag hierhin verschoben, paßt glaube ich besser in diesen Thread.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
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