Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Hallöchen,
      wer trägt die Nachweispflicht?
      Könnte und droht Ärger, schöne Umschreibung :D .
      kfz-betrieb.vogel.de/abgas-aff…er-naechsten-hu-a-623572/
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Schade um die Zeit old man.
      kfz-betrieb.vogel.de/abgas-aff…er-naechsten-hu-a-623572/
      Die Substanz von diesen Artikel ist 0.
      Die Prüfer sind angehalten.......
      Wie die Bundesregierung nun klargestellt hat.........
      Stichtag ist das Datum der Umrüstfreigabe........

      Wie rechtlich bindend ist ein angehalten ?
      Wer von der Bundesregierung hat wann und wie klargestellt ?
      Wie soll ich an das Datum der Umrüstfreigabe kommen ?
      Wer darf mich wann und wie auffordern ?
      Und dann noch eine Werbung für den kostenlosen Newsletter- nein Danke !
      F.U.
    • Siebenstein59 schrieb:

      Habe Yeti 2,0l Diesel 140 PS, kein Allrad Baujahr 04/2014. Im Jahr 2015 war ich Interessehalber auf einem Leistungsprüfstand mit dem Ergebnis 144PS. Verbrauch war die ganze Zeit über zwischen 5,3 und 5,5l/100Km. Nach dem Update habe ich zunächst keinen Unterschied bemerkt, allerdings kam mir das Auto etwas spritziger vor. Ich bin dann nochmal auf den gleichen Prüfstand gefahren mit dem Ergebnis 161PS. Ich kann keinen signifikanten Unterschied im Verbrauch feststellen. Zwei Kollegen mit Audi u. Passat berichten mir ähnliches.
      Unfassbar. man fragt sich warum Skoda nicht gleich die richtige Software in die Serie gebracht hat. Vermutlich ist jetzt sogar der Schadstoffausstoss deutlich unter Euro 6 - während die Lebensdauer des Fahrzeugs locker die halbe Million km erreichen wird, selbstverständlich ohne die geringsten Mängel.
      --------------------------------------
      Gruß aus Frankfurt a. Main / Uli
      (keine Weisheit od. Spruch)

      :!: Yeti 2.0 TDI 103 kW 4x4 [lexicon]DSG[/lexicon] Elegance :!:
    • dator schrieb:

      Unfassbar. man fragt sich warum Skoda nicht gleich die richtige Software in die Serie gebracht hat. Vermutlich ist jetzt sogar der Schadstoffausstoss deutlich unter Euro 6 - während die Lebensdauer des Fahrzeugs locker die halbe Million km erreichen wird, selbstverständlich ohne die geringsten Mängel.
      Ich glaube nicht an den Weihnachtsmann ;) - aber wie kann man am geschicktesten um das Update rum kommen ?( .

      Meiner ist im September dran, mal schauen was die von der Dekra sagen.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • minoschdog schrieb:

      Wenn sie Dich kennen:"Guten Tag Rolf....oder moin moin".
      Wenn das dann noch mit dem neuen Aufkleber für 2019 verbunden ist, ist alles in Ordnung.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Vor 2 Tagen erst hatte ich von Skoda die Mitteilung bekommen, dass mein Yeti nun das Update bekommen kann und ich mich zügig in irgendeiner Vertragswerkstatt einfinden möge. Keine Fristsetzung, nichts. Das hat mich verwundert. Ich war der Meinung dass ich einen amtlichen Rückruf vom BKA erhalte, mit Fristsetzung, wenn ich innerhalb des Zeitraums X nicht updaten lasse erlischt die BE etc. Mit Nachtrag in Schein, Brief etc.

      Stattdessen sowas, keinerlei Hinweis auf eine Pflicht das Update durchführen zu müssen etc., so als wäre es rein freiwillig.

      Und als freiwillig werde ich es auch erstmal betrachten und nichts machen. Grund: Das was ich hier so an Erfahrungen lese. Und es ist logisch. Man führt mehr Abgas zurück, AGR versottet/verkokt, DPF regeneriert häufiger, oder geht ganz zu. Und das alles soll der Lebensdauer nicht abträglich sein? Meine Karre läuft TOP, 78.000 km auf dem Zähler und NULL, bisher wirklich nicht die Spur irgendeines Problems (Yeti Bj. 2013, 2 Liter, EA 189, 140 PS, 4x4, DSG, Panorama, Webasto Sthzg.).

      Ich werde also erst mal kein Update durchführen lassen. Wo steht dass es Pflicht ist? Hat jemand Erfahrung mit "Verweigerung" und womit ist zu rechnen? Hinweis noch: Ich will den Wagen weder verkaufen, noch fahre ich zu überflüssiger Scheckheftpflege irgendeine Werkstatt an. Kommt irgendwann einer vorbei und kratzt mir die Zulassungsplakette ab?

      Soweit ich weiß kümmert sich nicht mal der TÜV drum. Und wenn - der ist bei mir erst Ende 2018 fällig.
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      Gruß aus Frankfurt a. Main / Uli
      (keine Weisheit od. Spruch)

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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von dator ()

    • @dator
      Keiner sagt das Skoda dich zum Update zwingen kann.
      Der TÜV ebensowenig.
      Aber rein theoretisch könnte sich irgendwann das Kraftfahrtbundesamt einfallen lassen das dir dir Zulassung zu nehmen.
      Auf jedenfall kommt es vor der Stilllegung zum ernsten Schriftverkehr.
      Also ruhig Blut.
    • Die ganze Karre, Motor, Getriebe, Steuersoftware, sind aufeinander abgestimmt. Das Update ist eilig nachgereicht, ohne dass ausreichend Erprobung vorliegt, schon gar nicht bzgl. Langzeitverhalten/Lebensdauer. Insofern lasse ich alles wie es ist. In meinen Augen stellt sich alles sehr halbherzig dar, unterstützt von Panikmache von Leuten und Presse, die auch nicht tiefgründiger informiert sind. Parallel bin ich außerdem bei einer der initiierten Sammelklagen dabei und würde mir, wenn ich update, vielleicht sogar selbst ein Bein stellen.
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      Gruß aus Frankfurt a. Main / Uli
      (keine Weisheit od. Spruch)

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    • Kailash schrieb:

      Chief Joseph schrieb:

      Aber rein theoretisch könnte sich irgendwann das Kraftfahrtbundesamt einfallen lassen das dir dir Zulassung zu nehmen.
      Die doch auch nicht, das kann doch m.E. nur die Zulassungsstelle beim LRA, oder irre ich mich da.
      Das KBA kann die Zulassung eines Fahrzeugs nicht entziehen. Dies kann nur die Zulassungsstelle. Das KBA kann die Zulassungsstelle jedoch bitten, die Zulassung zu entziehen.

      dator schrieb:

      Parallel bin ich außerdem bei einer der initiierten Sammelklagen dabei und würde mir, wenn ich update, vielleicht sogar selbst ein Bein stellen.
      Die Vornahme des Updates ist dann schädlich, wenn man Ansprüche aus der Sachmängelhaftung geltend macht, weil der Mangel dann als beseitigt gilt. Bei der "Sammelklage" geht es jedoch um Schadensersatzansprüche unmittelbar gegen VW aus unerlaubter Handlung in Verbindung mit Betrug. Für diesen Anspruch ist es egal, ob das Update aufgespielt wurde oder nicht.

      Andreas
    • Ab August sollen die Prüforganisationen (TÜV, Dekra usw.) die Anweisung haben, bei der HU, bei fehlendem Diesel - Update keine Plakette zu erteilen.
      Die Prüfer stehen dazu wohl unterschiedlich, bei denjenigen die selber so einen Diesel fahren und auch das Update verweigern, hat man wohl recht gute Chancen die Plakette auch bei fehlendem Update zu bekommen.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Rolf schrieb:

      Ab August sollen die Prüforganisationen (TÜV, Dekra usw.) die Anweisung haben, bei der HU, bei fehlendem Diesel - Update keine Plakette zu erteilen.
      Die Prüfer stehen dazu wohl unterschiedlich, bei denjenigen die selber so einen Diesel fahren und auch das Update verweigern, hat man wohl recht gute Chancen die Plakette auch bei fehlendem Update zu bekommen.

      Gruß
      Rolf
      Wo ist das nachzulesen und wer hat das veranlasst? Ich muss im September zum Tüv, zur Not ziehe ich das dann vor, falls es wirklich eine rechtliche Grundlage dafür gibt, was ich aber stark bezweifel.
      Wie will den der Tüvtler prüfen, ob da Update drauf ist?

      Gruß
      Harzer4x4
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