Fragen und Antworten zum Update des EA189

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Hier ein Auszug aus den mir zahlreich vorliegenden Presseberichten:




      - In vielen Veröffentlichen wird für das Auspielen der neuen Software für den Fahrzeugbesitzer eine Frist von 18 Monaten genannt.

      -Nach neuesten Meldungen wird der TÜV die Einhaltung (das Aufspielen des Updates) überwachen und bei Überschreiten der genannten Frist die Plakette verweigern.

      - nach anderen Meldungen wird VW (Skoda?) nach der ersten Aufforderung zum Update den UP-Date Verweigerer noch 2 mal (3 mal?) anschreiben und sodann das KBA über die finale Verweigerung benachrichtigen. Das KBA wird sodann die Stillegung des Fahrzeugs veranlassen.


      Ich blicke nicht mehr durch!!




      Daher meine Fragen an das Forum :

      - Wann erfolgten eigentlich die finalen Freigaben für die verschiedenen Hubraumklassen ?

      - Gibt es überhaupt eine Frist von 18 Monaten für das Aufspielen des Updates und wann beginnt diese?

      - Bis wann gibt es das Update durch die Werksstatt kostenlos (auch nach den 18 Monaten) ?




      Fragen über Fragen, aber vielleicht hat einer in diesem Forum die schnellen Antworten.


      Gruß
      Leuchtturm

    • leuchtturm schrieb:

      Wann erfolgten eigentlich die finalen Freigaben für die verschiedenen Hubraumklassen ?
      Die Freigaben sind mittlerweile alle erfolgt. Die letzten noch offenen Freigaben waren die für die Skoda-DSG-Allrad-Diesel mit 140 und 170 PS, die nunmehr aber auch von der zuständigen britischen Behörde erteilt wurden.

      leuchtturm schrieb:

      Gibt es überhaupt eine Frist von 18 Monaten für das Aufspielen des Updates und wann beginnt diese
      Die 18 Monate sind eine von VW in Absprache mit dem KBA gesetzte Frist, die keine Bindungswirkung hat. Die Frist beginnt mit dem Tag des Versendens der 1. Aufforderung zum Update. Teilweise wird auch die Ansicht vertreten, dass die Frist bereits mit der Freigabe zu laufen beginnt, doch ist das abzulehnen, das der Kunde diesen Tag gar nicht kennt. Die einzige Bedeutung, die diese Frist hat, ist, dass VW bis dahin zusichert, die Kosten für das Update zu übernehmen, doch kann ich mir nicht vorstellen, dass man eine Kostenübernahme danach ablehnt. Drohungen einer Fahrzeugstilllegung oder HU-Verweigerung sind leere Luft und haben mit der von VW gesetzten Frist auch nichts zu tun. Zu einer Stilllegung oder HU-Verweigerung wird es nach meiner festen Überzeugung nicht kommen, zum einen, weil die Typgenehmigung trotz Rechtswidrigkeit Bestand hat, zum andern, weil die Gerichte zunehmend Zweifel an dem Update äußern und damit indirekt Updateverweigerern recht geben. Solange nicht rechtskräftig geklärt ist, dass das Update den Mangel auch beseitigt und zusätzlich für den Kunden keine unzumutbaren Nachteile nach sich zieht, werden sich KBA, Zulassungsstellen und HU-Prüfstellen entgegen aller Ankündigen mit Maßnahmen zurückhalten, weil andernfalls aus dem VW-Skandal ganz schnell ein Staats-Skandal werden kann. Also keine Sorge, wer das Update vor Vorliegen näherer Erkenntnisse über die Langzeitauswirkungen nicht vornehmen lassen will, hat nichts zu befürchten.

      leuchtturm schrieb:

      Bis wann gibt es das Update durch die Werksstatt kostenlos (auch nach den 18 Monaten) ?
      Wie oben bereits ausgeführt, wird es das Update mindestens diese 18 Monate kostenlos geben, voraussichtlich aber ewig. Sollte sich herausstellen und höchstrichterlich entschieden werden, dass das Update nicht zumutbare Folgeschäden nach sich zieht oder nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, wird es wahrscheinlich eingestellt und ggf. durch ein Re-Update verbunden mit einer pauschalen Entschädigung ersetzt werden. Alternativ wird man eine Nachrüstung mit einem SCR-Kat anbieten, sofern dies technisch möglich ist.

      Meine ganz persönliche Meinung ist allerdings, dass das Update halten wird, weil der zweifellos erhöhte Verschleiß an DPF und AGR nicht so hoch sein wird, dass eine üblicherweise zu erwartende Lebensdauer unterschritten wird. Nur dann nämlich wäre das ein neuer Mangel, würde dann aber auch die Rechtswidrigkeit der ganzen Manipulation in Frage stellen, weil VW dann zur Sicherstellung eines vertragsgemäßen Zustands gar nichts anderes übrig geblieben ist, als die AGR temporär auszuschalten. Doch das ist ein sehr komplexes Thema und müsste durch Sachverständige geprüft werden.

      Andreas
    • Hallo zusammen,

      ich habe mir eben mal erlaubt und bin beim TÜV Rheinland vorgefahren und habe mich mal bei denen erkundigt.

      Der Mitarbeiter war auch sehr freundlich, wenn auch etwas zurückhaltend mit Informationen.

      Es ist wohl tatsächlich so, dass der TÜV die Plakette verweigert wenn kein Update aufgespielt wurde. Auf Nachfrage worauf dieses rechtlich gestützt wurde meinte er nur, dass es durch das KBA festgelegt wurde.
      Auch auf meinen Einwand, dass die Fahrzeuge VOR Eintritt des "Beschiss" die Plakette erhalten hätten, kamen nur ausweichende Antworten seinerseits mit KBA...

      Auch ein befreundeter KFZ-Meister, dem ich das Problem geschildert hatte, macht keine Hoffnung auf ein Aussitzen der Lage.

      Im Endeffekt wird es so sein, dass wir Updateverweigerer beim KBA schön rot umrahmt in der Liste stehen, die dann "irgendwann" Post bekommen, wie auch immer die geartet sein mag.

      Ich muß im November zum TÜV... hat wer von euch (ohne Update) schon die HU machen lassen und ist mit Plakette rausgekommen??

      Wenn alle Stricke reißen, dann wird der Yeti nach 4 Jahren zurückgegeben, ich spare mir die Schlußrate und bin die Sorgen (und leider auch viel Geld) los.

      Ich mag meinen Yeti, aber er soll so bleiben wie er ist.


      Gruß

      Marcus
    • Sollte es sich tatsächlich so abspielen, ist mein Weg fest ;) hin zum Tuner Datenstand sichern, Update aufspielen bei Skoda Serviceeintrag erhalten, und wieder zum Chiptuner .......

      Mal sehen was kommt......vielleicht muss ich einfach mal nicht bremsen wenn mir einer die Vorfahrt nimmt......
    • MackyM schrieb:

      Wenn alle Stricke reißen, dann wird der Yeti nach 4 Jahren zurückgegeben, ich spare mir die Schlußrate und bin die Sorgen (und leider auch viel Geld) los.
      Fahre doch mal zu Deinem freundlichen SKODA-Händler. Möglicherweise gibt er Dir einen guten Preis für Deinen alten YETI und auf den neuen YETI noch einen kräftigen Auslaufnachlass.
    • leuchtturm schrieb:

      - Wann erfolgten eigentlich die finalen Freigaben für die verschiedenen Hubraumklassen ?

      floflo schrieb:

      Die Freigaben sind mittlerweile alle erfolgt.
      Das ist keine Antwort auf @leuchtturms Frage. ;)

      Meine erste Einladung zum "update" kam Mitte Januar 2017, ich gehe davon aus, dass die entsprechende Software für den handgeschalteten 125 Kw Yeti ungefähr zur Jahreswende bereit stand.

      Für die Amaroks wurden die Einladungen bereits im Januar 2016 verschickt, daraufhin drohte man den Fahrern die der Einladung nicht folgten 18 Monate später im Juli 2017 mit Nichterteilung der Plakette, mir ist ein solcher Fall aber bis jetzt nicht bekannt.
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Woher soll ich denn wissen, wann die genehmigte UP-Software für meinen Yeti bereit stand ?

      In irgend einem Schreiben ? Der Händler kann mir viel erzählen, " wir haben jetzt das UP-Date für ihren Wagen ." !!! <X <X .....oder ? Einschreiben etc. ?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rainer II ()

    • lillesael schrieb:

      AGR-Ventil aus Sicht der "Autodoktoren". Geht ja noch
      Ein sehr schönes Video. Es zeigt auf das es extrem aufwendig ist dieses Bauteil zu tauschen, das der Fehler eigentlich ein Produktionsfehler ist und das sie häufig defekt sind da es 50.000 im Rückstand sind.

      Auch die geringe Preisspanne zwischen OEM und After Market deckt sich mit meinen Erfahrungen.
    • Mein YETI soll am Donnerstag zum :F: ob er dann noch richtig läuft ?(
      YETI 2.0 TDI DSG 4x4 Elegance Plus Edition 103 Kw Corrida-Rot Baujahr 11.2013 jetzt 222.237 km
      YETI 2.0 TDI DSG 4x4 Outdoor 103kw Corrida Rot EZ 03.08.16 jetzt 167.980 km
    • Paule011 schrieb:

      Mein YETI soll am Donnerstag zum :F: ob er dann noch richtig läuft ?(
      Halte uns mal auf dem Laufenden. Bei meinem ersten YETI sind jetzt über 15.000 Km seit dem Update auf dem Tacho - keine Probleme.
    • Du hast ja auch 2 YETIS und welche genau?

      Viele auch hier im Forum raten ja mittlerweile vom Diesel ab, doch bei 150.000km in 4 Jahren ist wohl ein Benziner nicht sehr Sinnvoll höchsten ein Hybrid, den hat Skoda nicht, ich war bei KIA mal die haben ja die gesamte Palette, evtl Erdgas wäre eine Option?

      Wie lange laufen die ältesten YETI hier im Forum km mäßig bisher, mit DSG ohne Schaden an Motor und DSG?
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