Kajo schrieb:
Den Rechtsweg kann man eigentlich nur erfolgreich begehen wenn ein tatsächlicher Mangel auch vorliegt.
Bei einer Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Stilllegung des Fahrzeugs vorzugehen hat mit der Frage "tatsächlicher Mangel" liegt vor oder nicht
nichts zu tun, das hat doch @floflo schon ausführlich und zum wiederholten Male erklärt.
Da geht es nur um die Frage hat das Fahrzeug ohne Update eine gültige Typzulassung ja oder nein.
Die Frage ist eindeutig mit ja zu beantworten, weil die Typzulassung nie widerrufen wurde.
Die Zulassung des einzelnen Fahrzeugs basiert ja auf der Typzulassung in Form des CoC (auf der Basis CoC werden die Zulassungspapiere von der Zulassungsstelle erstellt).
Welche Rechtsgrundlage sollte es da geben, diese zu entziehen?
Also wird man da sehr gute Chancen haben und eine Rechtsschutzversicherung wird zahlen (müssen).
Nicht Bange machen lassen, das ist es, was jetzt - von Amts wegen - versucht wird.