Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Danke für den "Zwischenbericht" :thumbsup:

      schrauberass schrieb:

      Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, das dies alles subjektive menschliche Wahrnehmungen sind!
      Auf unbestechliche Messergebnisse können hier wohl auch die Wenigsten zurückgreifen.
      Einen geringeren Spritverbrauch konnte ich (subjektiv) nicht feststellen, einen höheren aber auch nicht! :thumbup:


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Das sich an Verbrauch und Leistung nach dem Update subjektiv kaum was ändert bezweifel ich nicht. Den entscheidenden Nachteil sehe ich an der innermotorisch größeren Ruß und Kondensatbelastung der AGR, was zu vorzeitigen Ausfällen führen wird, und das es umwelttechnisch wieder nicht den Kriterien der Umweltverbände entspricht. Somit könnte es in naher Zukunft trotz Update auch zu Fahrverboten kommen.
    • berme schrieb:

      Somit könnte es in naher Zukunft trotz Update auch zu Fahrverboten kommen.
      Die Diskussion um Fahrverbote ist eine reine NOx-Diskussion. Beim Feinstaub bleibt es bei den bisherigen Umweltplaketten. Das Update führt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Anstieg des Feinstaubs (Rußpartikel). Ich gehe allerdings davon aus, dass die Grenzwerte nach wie vor eingehalten werden, denn sonst könnte das Update die sofortige Stilllegung eines Fahrzeugs zur Folge haben und wäre per se bereits aus diesem Grund rechtswidrig. Dem KBA traue ich zwar allerhand zu, nicht jedoch, dass man das Update nicht hinsichtlich der Feinstaubbelastung auf dem Prüfstand überprüft hat. Das wäre sonst in allergröbster Weise fahrlässig. Auch nach dem Update werden die Fahrzeuge daher die Voraussetzungen der grünen Plakette (Feinstaubplakette) erfüllen und insoweit die Umweltzonen befahren können.

      Hinsichtlich der NOx-Belastung und einer diesbezüglich geplanten blauen Plakette, stehen die einzuhaltenden Grenzwerte noch nicht fest, so dass man derzeit auch noch nicht sagen kann, wer von einem Fahrverbot betroffen sein wird. Mit Sicherheit werden alle Fahrzeuge, die die Euro-6-Norm nach dem neuen WLTC-Zyklus erfüllen, die blaue Plakette erhalten. Darüber hinaus möglicherweise auch alle Fahrzeuge, die die Norm nur nach dem NEFZ-Zyklus erfüllen, d.h. alle Euro-6 Fahrzeuge. Hinsichtlich der Euro-5-Fahrzeuge besteht die Möglichkeit, durch Nachrüstung eines SCR-Katalysators mit AdBlue-Einspritzung ebenfalls die blaue Plakette zu erhalten. Eine solche Nachrüstung ändert zwar nichts an der Einstufung nach Euro 5, wohl aber erlangt man die Berechtigung zum Führen der blauen Plakette. Etwas Vergleichbares hat es schon einmal bei der Nachrüstung mit DPFn gegeben.

      Das alles gilt natürlich nur für Fahrzeuge, die die jeweilige Abgasnorm rechtlich einwandfrei erfüllen, also keine unerlaubte Abschalteinrichtung an Bord haben. Das hat zur Folge, dass man ohne das Update die blaue Plakette wohl nicht erlangen kann. Was passiert, wenn das Update von den Gerichten "zerschlagen" werden sollte, was durchaus denkbar ist, steht in den Sternen. Dann haben KBA, Automobilhersteller und auch der Staat jedenfalls ein ziemlich großes Problem.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Ich gehe allerdings davon aus, dass die Grenzwerte nach wie vor eingehalten werden, denn sonst könnte das Update die sofortige Stilllegung eines Fahrzeugs zur Folge haben und wäre per se bereits aus diesem Grund rechtswidrig.
      Bisher gingst Du doch davon aus, dass gerade das "update" zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen müsste, unabhängig von irgendwelchen Grenzwerten?

      § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO: Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges erlischt, wenn....3. das Abgas- und/oder Geräuschverhalten negativ verändert wird.

      Und eine Reduzierung von NOx geht mit einer Erhöhung von Feinstaub (Ruß) und CO2 einher, also mit einer Veränderung/Verschlechterung des Abgasverhaltens.
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • berme schrieb:

      Das sich an Verbrauch und Leistung nach dem Update subjektiv kaum was ändert bezweifel ich nicht. Den entscheidenden Nachteil sehe ich an der innermotorisch größeren Ruß und Kondensatbelastung der AGR, was zu vorzeitigen Ausfällen führen wird, und das es umwelttechnisch wieder nicht den Kriterien der Umweltverbände entspricht. Somit könnte es in naher Zukunft trotz Update auch zu Fahrverboten kommen.
      So sehe ich das auch.

      Und auf Phoenix wurde heute früh breit berichtet, dass erhöhte NOx beim Diesel schon seit spätestens 2003 (!) der Politik bekannt und seitdem offenbar alle bemüht sind, das unter den Teppich zu kehren.
      Das erklärt auch bestens, warum man heute nicht plötzlich der Industrie auf die Zehen tritt und mit so was unmoralischem wie echter Nachrüstung einer - verhältnismäßig - sauberen Abgasreinigung kommen will. Man würde sich nur selber Ärger machen und mit den Folgen kann ja sicher der Kunde oder Lungenkranke gut und vielliecht noch besser leben, wenn er in Stuttgart zu Fuß unterwegs ist.
    • minoschdog schrieb:

      Bisher gingst Du doch davon aus, dass gerade das "update" zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen müsste, unabhängig von irgendwelchen Grenzwerten?
      Das ist richtig und der Meinung bin ich auch heute noch, so dass meine Aussage insoweit irreführend war. Damit sollte auch mehr ein Bezug zur grünen Plakette hergestellt werden. Wenn sich der Partikelausstoß durch das Update auf dem Prüfstand erhöht, führt dies nach meinem Verständnis von § 19 Abs. 2 Nr. 3 stets zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, die dann natürlich auch die Stilllegung nach sich ziehen kann, also nicht nur bei Überschreiten der Grenzwerte. Doch solange die Gerichte die Behörden auf diesen Umstand nicht aufmerksam machen, wird das niemanden interessieren und auf die Berechtigung zum Führen der grünen Plakette hat es eben auch keinen Einfluss. Erst wenn der Grenzwert überschritten wird, ist auch die grüne Plakette nicht mehr gerechtfertigt und dann kann man nicht mehr darüber hinwegsehen.

      Wer die Kosten nicht scheut und das Update nur widerwillig aufspielen lässt, sollte vor dem Update eine Prüfstandsmessung aller relevanten Prüfstandswerte vornehmen lassen und diese Messung unmittelbar nach dem Update wiederholen. Dann weiß man genau, ob das Update alle Vorschriften einhält und hat so in einem möglichen späteren Gerichtsverfahren wesentlich bessere Karten.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Wer die Kosten nicht scheut....sollte vor dem Update eine Prüfstandsmessung aller relevanten Prüfstandswerte vornehmen lassen und diese Messung unmittelbar nach dem Update wiederholen.
      =O

      Das ist doch nicht praktikabel, die Kosten für hieb- und stichfeste Messwerte dürften den Wert manches Yetis übersteigen.

      Und was wäre mit dem "update" eigentlich gelungen? Wären angedrohte Fahrverbote damit vom Tisch? Sicher nicht.

      Es würde eine Veränderung des Zusammensetzung von Schadstoffen stattfinden, aber auch eine signifikante Verbesserung der Luftqualität in den Städten?
      Sicher nicht.

      @pmhausen hat kürzlich einen sehr treffenden Kommentar hier verlinkt, ich wiederhole das gerne:

      Dieselgate - oder wie man sich selbst belügt
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • minoschdog schrieb:

      Das ist doch nicht praktikabel, die Kosten für hieb- und stichfeste Messwerte dürften den Wert manches Yetis übersteigen.
      Da bin ich nicht so im Thema, wie teuer eine solche Messung z.B. durch TÜV ist. Sollte die Messung jedoch eine Verschlechterung von Abgaswerten, die über eine mögliche Messtoleranz hinausgeht, nachweisen, müsste der Händler nicht nur für Nachbesserung sorgen sondern auch die Kosten der Messungen tragen. Zumindest beim Feinstaub ist die Wahrscheinlichkeit einer Verschlechterung nicht gerade gering und auch beim CO2 könnte dies der Fall sein, wie der vom ADAC durchgeführte Test ergeben hat. Mit einer solchen Vergleichsmessung könnte man VW also ganz schön ärgern, muss allerdings hinsichtlich der Kosten in Vorleistung treten und trägt natürlich auch das Risiko, dass der Test keine nennenswerte Verschlechterung ausweist.

      minoschdog schrieb:

      Und was wäre mit dem "update" eigentlich gelungen? Wären angedrohte Fahrverbote damit vom Tisch? Sicher nicht.
      Da hast du recht, wohl eher nicht, möglicherweise aber auch doch. Das kommt darauf an, wo der Gesetzgeber die Grenzwerte für die blaue Plakette ansetzt. In der Politik herrscht mehrheitlich nicht gerade Begeisterung, wenn es um das Anordnen von Fahrverboten geht. Anderseits steht man unter dem Druck u.a. der Entscheidung des LG Stuttgart. Das könnte dazu führen, dass man zwar die blaue Plakette (oder eine vergleichbare Regelung) einführt, die Anforderungen hieran aber sehr niedrig, d.h. schon bei Euro 5 ansetzt. Dann würden natürlich nur die Euro-5-Fahrzeuge die Plakette erhalten, bei denen keine unzulässige Abschaltvorrichtung arbeitet, d.h. die Fahrzeuge mit Update, sofern es rechtlich hält.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Was passiert, wenn das Update von den Gerichten "zerschlagen" werden sollte, was durchaus denkbar ist, steht in den Sternen.
      Meine Vermutung ist, dass das nicht passieren wird. Und wenn, dann sind bis dato (fast) alle betroffenen Autos eh verschrottet.

      Eher werden alle Update-Verweigerer gerichtlich gezwungen werden das scheitz Update kostenpflichtig (plus dann noch Gerichtskosten) durchführen zu lassen. Daher kann ich auch die Bedenken und das diesbezügliche Verhalten von @schrauberass Klaus nachvollziehen.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Persönliches update

      War gerade mit dem update-freien Krafttier beim TÜV. Problemlos eine neue Plakette bekommen. Der Prüfer war auch sehr skeptisch bezüglich des updates.

      (Zusatzinfo: Hinterradbremse ging gerade noch so durch, 77000 km. Im März 18 bei der Inspektion wird das gemacht. Der Wowa war auch dran, da wurde noch freundicherweise die Bremse resp. der Auflauf nachgestellt. Sehr nett!) :thumbsup:
      Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
    • BernhardJ schrieb:

      Eher werden alle Update-Verweigerer gerichtlich gezwungen werden das scheitz Update kostenpflichtig (plus dann noch Gerichtskosten) durchführen zu lassen. Daher kann ich auch die Bedenken und das diesbezügliche Verhalten von @schrauberass Klaus nachvollziehen.




      Das ist mehr meiner Frau geschuldet ;) sie ist nun mal ein super ehrlicher und gerechter Mensch (das ist nicht immer ein Vorteil).....

      Selber sehe ich die Sache als INSGESAMT ziemlich schlimm und werde das Gefühl von "ich bin betrogen worden" nicht los. Gerne hätte ich das Update ausgesetzt, doch so habe ich häuslichen Frieden und kann aktiv über den CAYA und CEGA Motor berichten.

      Dabei kann ich dann noch versuchen eine IDEE zu verfolgen, aber dazu muss meine AGR erst mal ausfallen.

      Dann gibt es noch solche Lösungen für die ganz verrückten.......

      ebay.de/itm/91A-AGR-Verschluss…-0-TDI-CR-2-/181581307673

      Aber mal Ernst auße Ecke lassen, wenn ich am Straßenrand lang fahre und die Frau mit dem Kinderwagen auf dem Bürgersteig sehe, ist es doch ein gutes Gefühl, das ich die Bodennahe Atemluft nur noch so belaste wie es eigentlich von Anfang an hätte sein sollen.......
    • Die AGR-Rate ist definitiv höher als vor dem Update. Das bedeutet etwas weniger Stickoxide, aber dafür mehr Ruß und Feinstaub. Wer weiß, was schädlicher ist... ?(

      Die Grenze für ein ruhigeres Gewissen ist sehr subjektiv und liegt sehr unterschiedlich hoch.
      Mir reicht es, wenn ich auf möglichst viele Auto-Fahrten in die Stadt ganz verzichte. Dann kommt noch irgendwann ein Stromer in die Garage. Zusammen mit meinem sonstigen Lebensstil reicht es vollkommen um ruhig schlafen zu können ohne Angst um die Gesundheit eigener (und fremder) Kinder haben zu müssen.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Meine Vermutung ist, dass das nicht passieren wird. ... Eher werden alle Update-Verweigerer gerichtlich gezwungen werden das scheitz Update kostenpflichtig (plus dann noch Gerichtskosten) durchführen zu lassen.
      Natürlich kann auch ich nicht hellsehen, doch immerhin gibt es bereits zivilrechtliche Entscheidungen, die das Update als Mangelbeseitigung nicht anerkennen. Ich persönlich glaube nicht, dass VW mit dem Update am Ende durchkommt, wobei letztlich die Verwaltungsgerichte über die Zulässigkeit des Updates entscheiden werden. Wird das Update für unzulässig erklärt, weil sich das Abgasverhalten nicht nur verbessert sondern auch verschlechtert, bleibt dem VW-Konzern nichts anderes übrig, als entweder die Typgenehmigung neu zu beantragen und alle betroffenen Fahrzeuge mit Update auf die neue Typgenehmigung umschreiben zu lassen oder aber die Software auf den ursprünglichen Zustand zurück zu versetzten, d.h. ein Re-Update zu machen, was geradezu aberwitzig wäre. Stellt man gar fest, dass auch mit dem Update noch zeitweise oder situationsbedingt die AGR abgeschaltet oder gedrosselt wird, möchte ich nicht in der Haut der VW-Verantwortlichen stecken.

      Andreas
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