Fragen und Antworten zum Update des EA189

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • schrauberass schrieb:

      ....irgendwann im Jahr 2040.....die sind völlig überlastet du weist wie lange ich schon warte
      Stimmt, die Verwaltungsgerichte sind stark überlastet. Es dauert allerdings nicht überall so lange wie in Hannover. In Niedersachsen hat man das Widerspruchsverfahren weitgehend abgeschafft, was natürlich eine stärkere Belastung der Verwaltungsgerichte zur Folge hat, der man offensichtlich nicht ausreichend durch entsprechende Personalaufstockungen in der niedersächsischen Justiz Rechnung getragen hat. Ich rechne dennoch mit Verwaltungsgerichtsentscheidungen innerhalb der nächsten ein bis zwei Jahre, dann nämlich wenn die Zulassungsstellen der Bitte des KBA Folge leisten, Fahrzeuge ohne Update stillzulegen. Sind die Zulassungsstellen allerdings klug und lassen die Finger davon, wird es auch keine Verfahren vor den Verwaltungsgerichten geben, es sei denn, jemand erhebt eine vorbeugende Unterlassungsklage, an die aber strenge Zulassungsvoraussetzungen geknüpft sind.

      Das KBA ist eigentlich ziemlich blöd, wenn es auf Fahrzeugstilllegungen hinwirkt, denn wenn dann die Gerichte das Update kippen, hat man den schwarzen Peter. Die Maßnahme des KBA stellt also ein unnötiges Risiko dar, aber man ist es vom KBA ja schon gewohnt, dass es in der Abgasaffäre von einem Fettnäpfchen ins nächste tappt.

      Andreas
    • Behörden werden immer von der Politik geformt ;)

      Da baut man ab und spart Personal......und zwar immer da wo man es eigentlich braucht.......und der Behördenleiter der die Personalhoheit hat, zieht sich die unteren nach oben damit die Harmonie auf beständigen Arbeitsanteil in der Chefetage nicht steigt :D

      Das Outsourcing war vom Wähler und der Politik gewollt, so konnte man Kosten für Messgeräte mit Wartungs und Eichkosten sparen. Das Personal musste nicht weitergebildet werden und der TÜV kann das ja........

      Nehmen wir mal Bauämter, dort hat man auch an Firmen die gewisse Dinge erfüllen eine sogenannte Statikfreigabe erteilt. Bauabnahmen finden ebenfalls nicht mehr statt das sind ja renomierte Firmen..........so wie die Volkswagen AG beim KBA!

      Selbst wir hier stellen viel zu oft das KBA als Mitschuldigen hin, das ist IMHO falsch! Die Volkswagen AG ist der einzige der hier aus Gewinnsucht mit Vorsatz die Autokäufer betrogen hat!
    • schrauberass schrieb:

      Dann gibt es noch solche Lösungen für die ganz verrückten.......

      ebay.de/itm/91A-AGR-Verschluss…-0-TDI-CR-2-/181581307673
      Ja das ist doch mal ein Deal !
      Natürlich nicht über den eigenen Account bestellen !
      Wo ich doch so gern zu Sportveranstaltungen fahre.
      F.U.
    • Chief Joseph schrieb:

      was bewirkt denn diese AGR Platte aus der Bucht?
      Damit wird die Abgasrückführung praktisch stillgelegt.

      Chief Joseph schrieb:

      Was bringt das wenn das für den Motorsport gedacht ist?
      Das ist wohl eher als "Ausrede" gedacht, wenn die Abgasrückführung "stillgelegt" ist, verändern sich die Abgaswerte negativ, was wiederum zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt.
      Wer also die AGR Platte einbaut und dann weiter im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist, handelt gesetzeswidrig!
      Auf der abgesperrten Rennstrecke braucht man keine Betriebserlaubnis! ^^


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Käfer62 schrieb:

      handelt gesetzeswidrig
      So wie die verbauten Xenons in Standartscheinwerfer......

      Mal ehrlich für solche Kontrollen hat die Rennleitung keine Zeit mehr........

      Ich sage nur ......in der BRD sind 150.000 Haftbefehle offen! Und wie viele freie Haftplätze (die aus dem offenen Vollzug zählen nicht, auch wenn das die Landesjustizminister immer machen ;)) haben wir?

      Daher werden die VW Bosse auch nichts zu befürchten haben in unserem Land! Der kleine Malocher der das Update aus Angst vor hohen Reparaturkosten nicht durchführt, an den wird man das Exempel statuieren, er wird die Macht des Verwaltungsapparates zu spüren bekommen .......da kann man hinterher Recht bekommen wie man will, die Rennerei und verlorene Zeit gibt ein niemand wieder.

      Vielleicht kann man es im Rahmen einer einstweiligen Verfügung abwenden.......aber hey wenn sie abkratzen, dann nicht Montags morgens ;) so etwas macht man in der Verwaltung Freitags um 13.00 Uhr! Ja auch wenn man dann gerade das WE auf Rügen geplant hatte ;)
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