Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • floflo schrieb:

      Widerspruch und Klage haben aufschiebende Wirkung, d.h. die Verfügung ist bis zur rechtskräftigen Entscheidung dann nicht vollziehbar. Da die Verfahren meist lange dauern (in der Regel nicht unter einem Jahr), kann also so schnell gar keine Stilllegung erfolgen.
      So weit ich weiß, wurde der Brief auch an einen Rechtsanwalt weitergegeben. Ich finde es aber unmöglich, was für ein Ärger den Kunden hier zugemutet wird, das Kraftfahrt-Bundesamt ist an der Situation ja genau so Schuld wie die Autoindustrie, bevor man solche Briefe rausschickt, sollte erst mal die Rechtslage geklärt sein.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Rolf schrieb:

      bevor man solche Briefe rausschickt, sollte erst mal die Rechtslage geklärt sein.
      Die Rechtslage ist aus Sicht des KBA geklärt und von daher darf man sich auch nicht über ein Schreiben dieser Behörde erstaunen.
    • Kajo schrieb:

      Die Rechtslage ist aus Sicht des KBA geklärt
      Es ist nur die Frage, in welche Richtung die Rechtslage geklärt ist. Ich habe nämlich den Eindruck, dass man sich beim KBA sehr wohl über die Nichtdurchsetzbarkeit einer Fahrzeugstilllegung bewusst ist, das aber natürlich nicht zugeben kann und will und man stattdessen lieber Druck auf die Fahrzeughalter ausübt. Wie Rolf schon schrieb, lastet dem KBA hier eine Mitschuld an dem Abgasskandal an. Ich vermute daher auch, dass diese ganze Updatelösung ein Deal zwischen VW und dem KBA ist, um den Ball möglichst flachhalten zu können. Beide Seiten haben folglich ein eigenes Interesse daran, dass der Deal auch umgesetzt wird, wobei es nicht wirklich um die Umweltentlastung geht sondern um reine Schadensbegrenzung für VW und das KBA und auch für die deutsche Wirtschaft. Daher habe ich auch den Eindruck, dass die freiwilligen Update-Angebote anderer Fahrzeughersteller gar nicht so freiwillig sind sondern ebenfalls eine Art Deal, durch den verhindert werden soll, dass das KBA von Amts wegen gegen diese Hersteller vorgehen muss. Es ist nur eine Vermutung, für die ich keine Beweise habe, aber die ganze Entwicklung im Abgasskandal bestärkt mich immer mehr darin, dass ich mit dieser Vermutung richtig liege.

      Ich habe übrigens das KBA angeschrieben und um Mittteilung der Rechtsgrundlage für eine Zwangsstilllegung gebeten und dabei die Rechtslage aus meiner Sicht auch dargelegt. Das ist jetzt drei Wochen her, ohne dass ich eine Antwort erhalten habe und ich denke, ich werde auch keine erhalten oder allenfalls eine nichtssagende Antwort, was dann ja auch wieder alles sagt.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Rolf schrieb:

      So langsam wird es ernster, zwar noch nicht ganz für den Yeti, aber ein Bekannter hat jetzt von Karftfahrt-Bundesamt Post für seinen Amarok bekommen, mit einer Frist von 2 Wochen das Update drauf spielen zu lassen, ansonsten würde die Stilllegung erfolgen.
      Auch ich habe das KBA angeschrieben und bislang (14 Tage) noch keine Antwort erhalten. Das gleiche gilt für Skoda.
      Wer mit dem Finger auf mich zeigt, sollte nie vergessen, das dann drei Finger auf Ihn selbst zeigen!!!
    • Ich denke das ist alles ein großer Deal.

      Die Euro 1 bis 4 sollen verschwinden und so die NOX Werte auf der Straße senken und so ein Fahrverbot verhindern. Die Hersteller profitieren von dem Verkauf an Neufahrzeugen.

      Die Euro 5 und 6 Fahrer werden zum Update genötigt, und kaufen demnach auch bald neu.

      So stimmen bald die Werte auf der Straße, und die Industrie investiert knapp 100 Euro pro Fahrzeug für ein Update und verkauft dafür viele Neufahrzeuge.

      Im Übrigen poduzieren laut ADAC die ausländischen Hersteller wesendlich mehr NOX wie die deutschen.
      Wer mit dem Finger auf mich zeigt, sollte nie vergessen, das dann drei Finger auf Ihn selbst zeigen!!!
    • Chief Joseph schrieb:

      Wo kommen die denn hin wenn die einfache Briefe vom gemeinen Volk beantworten?
      Als Bundesbehörde sollte das KBA auch Briefe vom gemeinen Volk beantworten. Ich kann ja verstehen, dass das KBA derzeit mit vielen Anfragen bombardiert wird und eine Antwort auch etwas länger dauern kann, dann sollte aber zumindest eine Zwischenmitteilung kommen (per E-Mail), wie dies bei Behörden üblich ist oder üblich sein sollte. Ich werde das KBA jetzt noch einmal an die Beantwortung erinnern und dabei auch etwas härtere Töne anschlagen. Wenn das KBA mit rechtlichen Konsequenzen drohen kann, kann ich das auch.

      Chief Joseph schrieb:

      Denke das ein Einschreiben vom RA mehr bewirkt.
      Es mag sein, dass ein Schreiben eines Anwalts mehr Druck ausübt. Allerdings habe ich meine Qualifikation offengelegt. Die Zustellungsform als Einschreiben ist dagegen rausgeschmissenes Geld. Das hat keine Auswirkungen. Eine förmliche Zustellung macht man immer dort, wo man später vielleicht das Einhalten einer Frist nachweisen muss (z.B. bei einer Kündigung)

      Chief Joseph schrieb:

      Ansonsten ist das alles eine Verschwörungstheorie.
      Es ist eine Theorie, die stimmen kann aber nicht stimmen muss, wie dies bei jeder Theorie der Fall ist. Den Begriff Verschwörungstheorie halte ich für unangebracht, weil dieser Begriff einen abwertenden Charakter hat.

      Keine Theorie ist hingegen, dass eine Fahrzeugstilllegung wegen fehlenden Updates nicht zulässig ist. Es sind zwar die Gerichte, die am Ende darüber entscheiden werden, so dass es keine absolute Sicherheit gibt, ich bin mir allerdings sehr sicher, dass sich Fahrzeugstilllegungen nicht realisieren lassen und ein solcher Versuch sehr schnell auch zum Bumerang werden kann, wenn das Update nämlich eine Verschlechterung im Abgasverhalten nach § 19 II 3 StVZO bewirkt, was zur Folge hat, dass nicht die Fahrzeuge ohne sondern die mit Update stillgelegt werden können.

      Andreas
    • berme schrieb:

      Auf welcher Rechtsgrundlage könnte man ein Euro 5 Diesel Auto mit Partikelfilter und gültiger Zulassung ohne dieses Update auch stilllegen oder die HU Plakette verweigern während Euro 3 und 4 Diesel + Oldtimer munter weiterfahren dürfen?
      So ist einfach ist das leider nicht. Die Fahrzeuge unterhalb von Euro 5 stoßen zwar mehr Schadstoffe aus, sie sind aber, das sei jetzt mal unterstellt, vorschriftsmäßig. Die Euro-5-Fahrzeuge mit der Schummelsoftware, das sei jetzt ebenfalls unterstellt, sind nicht vorschriftsmäßig und können daher prinzipiell auch aus dem Verkehr gezogen werden, solange der unvorschriftsmäßige Zustand fortbesteht. Nur hätte dazu die zuständige Typgenehmigungsbehörde erst einmal die Typgenehmigung zurücknehmen müssen, was sie nicht getan und damit die Beibehaltung des rechtmäßigen Zustands gebilligt hat.

      Das Beispiel zeigt, dass es juristisch gesehen gar nicht um die Schadstoffbelastung geht sondern einzig und allein um die Vorschriftsmäßigkeit eines Zustands. Daher ist auch die in einigen zivilgerichtlichen Urteilen zu lesende Aussage, der Mangel bestehe in erhöhten Abgaswerten, nicht richtig, solange auf dem Prüfstand die Werte eingehalten werden. Der Mangel ist allein die unzulässige Prüfstandserkennung in Verbindung mit einer Abschalteinrichtung.

      Andreas
    • Während der Regeneration normal. Und da er ja nach dem Update öfter regenerieren muss...

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • rainer II schrieb:

      .....ich habe es verloren !!! <X

      Da hat einer ans KBA geschrieben und sogar eine Antwort erhalten !

      WO kann ich diese Antwort wiederfinden ? Danke.......Rainer
      Ihre Anfrage hat die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im
      Kraftfahrt-Bundesamt erreicht. Gerne gebe ich Ihnen Antwort und bitte den
      zeitlichen Verzug zu entschuldigen.


      Nachdem das KBA im September 2015
      Kenntnis erlangte von einer als unzulässig einzustufenden Abschalteinrichtung in
      Fahrzeugen des Volkswagenkonzerns mit dem Motor EA 189 in den Varianten 1,2l,
      1,6l, 2,0 l, ordnete es im Oktober 2015 die Beseitigung derselben und damit
      Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit in Anwendung des § 25 Abs. 2 der
      EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung an. Diese Anordnung bildet eine
      Nebenbestimmung zu der nach wie vor gültigen Typgenehmigung.


      Es ist
      zutreffend, dass der Hersteller Skoda Typgenehmigungen von dem VCA, der
      Typgenehmigungsbehörde UK erhielt. VCA und KBA handeln in übereinstimmender
      Weise.


      Ziel dieser Rückrufaktion ist es, die Vorschriftsmäßigkeit der
      Fahrzeuge herzustellen. Anzuführen ist hier die Vorschrift 715/2007 die für
      bestimmte Kraftfahrzeuge bei der Typgenehmigung nach der Rahmenrichtlinie
      2007/46/EG obligatorisch anzuwenden ist.
      Unter der Voraussetzung, dass ein
      Genehmigungsobjekt/Fahrzeug alle reglementierten Schadstoffemissionsgrenzwerte
      einhält und u. a. die oben genannten Vorschriften erfüllt, kann durch die
      jeweilige Typgenehmigungsbehörde eine Freigabe erteilt werden.


      Die
      Entwicklung der technischen Lösung ist dabei Aufgabe des verantwortlichen
      Herstellers. Vor der Freigabe einer technischen Lösung durch das KBA ist der
      Hersteller gefordert, Nachweise darüber zu liefern, dass die unzulässige
      Abschalteinrichtung entfernt und die gesetzlichen Grenzwerte der
      Schadstoffemissionen eingehalten sind. Das KBA beauftragt zur Verifizierung
      eigene Untersuchungen der technischen Lösung bei unabhängigen Technischen
      Diensten. Die Prüfungen auf Vorschriftsmäßigkeit erfolgen jeweils auf Basis des
      gesetzlich vorgesehenen Fahrzyklus (NEFZ) auf dem Prüfstand – auch dies ist
      Ausfluss der Anwendung geltenden Rechts.


      Das KBA (bzw. VCA für einige
      Skoda-Modelle) hat nach Schaffung der o. a. Voraussetzungen durch den
      Hersteller sämtliche Freigaben erteilt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie
      auch unter
      bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/…en-zur-autoindustrie.html


      Führen
      die Aufforderungen/Halteranschreiben nicht zu einer Behandlung des betroffenen
      Kraftfahrzeugs, käme eine Stilllegung Kraftfahrzeuge gemäß § 5
      Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Betracht. Je nach Freigabedatum des
      Updates hat der Fahrzeughalter mit rund anderthalb Jahren ausreichend Zeit, an
      dem verbindlichen Rückruf teilzunehmen. Nach Ablauf von etwa anderthalb Jahren
      informiert das KBA die zuständige Zulassungsbehörde, falls ein Fahrzeug noch
      nicht umgerüstet wurde. Die Zuständigkeit für alle Zulassungsvorgänge liegt bei
      den dafür zuständigen Zulassungsbehörden der Länder.



      Mit
      freundlichen Grüßen
      Im Auftrag
      Wer mit dem Finger auf mich zeigt, sollte nie vergessen, das dann drei Finger auf Ihn selbst zeigen!!!
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