Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • didum, didum...

      Spon vom Donnerstag



      Nach Überzeugung des Landgerichts Braunschweig haben Käufer eines Diesel-Pkw mit Manipulationssoftware keinen Anspruch auf Schadenersatz vom Hersteller. Eine entsprechende Klage gegen die Volkswagen AG wies das Landgericht ab. Zwar verstoße eine Abschalteinrichtung gegen geltendes Recht. Die Typengenehmigung habe aber dennoch weiter Bestand und die Nutzung des Autos im öffentlichen Straßenverkehr sei daher weiterhin möglich (Az: 3 O 21/17).
      Der Kläger hatte 2010 einen VW Eos TDI gekauft. Das Auto hat eine Software, die die Stickstoff-Emissionswerte auf dem technischen Prüfstand "optimiert". Das Landgericht wertete diese Software zwar als "unzulässige Abschalteinrichtung", die gegen EU-Recht verstoße.
      Nach geltendem Recht führe diese Abweichung aber nicht zum Erlöschen der Typengenehmigung, argumentierte das Gericht. Daher könne das Auto weiterhin auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Zudem betonte das Landgericht, die Abgasvorschriften seien keine Schutznormen für Autokäufer. Ohne Erfolg hatte der Kläger verlangt, den Streit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorzulegen


      rofl
      Schönen Gruß an floflo
    • Ugly schrieb:

      Die Typengenehmigung habe aber dennoch weiter Bestand und die Nutzung des Autos im öffentlichen Straßenverkehr sei daher weiterhin möglich (Az: 3 O 21/17).
      Trotz Verjährung die Typengenehmigung zurückzunehmen, ist es doch nicht ausgeschlossen sie zukünftig doch noch für Fahrzeuge ohne diesem Update zurückzunehmen oder ? Wundern würde mich das jedenfalls nicht.
    • Ja, langer Lüfternachlauf ist blöd, vor allem dann im Winter für die Batterie. Noch so ein Punkt der in die Geldbörse greift.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Für mich hat die Typengenehmigung so lange weiter Bestand, bis die Obrigkeit in meine Garage einbricht und mir die Kleber vom Kennzeichen kratzt... 8)

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Toll wäre es ,wenn floflo,Andreas zu den beiden Dingen:

      -Schreiben des KBA
      -Urteil Braunschweig

      aus seiner fachlichen Sicht einen Kommentar geben könnte/würde!
    • Nedla schrieb:

      Toll wäre es ,wenn floflo,Andreas zu den beiden Dingen:

      -Schreiben des KBA
      -Urteil Braunschweig

      aus seiner fachlichen Sicht einen Kommentar geben könnte/würde!
      Mache ich doch gerne:

      Zum Schreiben des KBA:

      Auch ich habe das KBA angeschrieben und viele Fragen gestellt bzw. das KBA mit meiner Rechtsansicht konfrontiert. Die Antwort, die ich erst nach einem Erinnerungsschreiben erhalten habe, deckt sich mit den hier geposteten Antworten. Auf mein Schreiben und meine Fragen wurde praktisch überhaupt nicht eingegangen. Die erhaltene Antwort ist absolut nichtssagend, ein Standard-Schreiben. Aber eine nichtssagende Antwort ist schließlich auch eine Antwort. Ich bin sicher, das KBA wird noch große Probleme bekommen.

      Zum Urteil des LG Braunschweig:

      Bevor mir nicht der genaue Wortlaut eines Urteils vorliegt, äußere ich mich nur ungern dazu. Wenn man den Presseveröffentlichungen glaubt, ist es jedoch das erste Urteil, dass sich mit dem Bestand der Typgenehmigung und den Folgen befasst. Das Urteil kann daher richtungsweisend werden. Wenn die Zivilrichter den Bestand der Typgenehmigung verwaltungsrechtlich sauber begründet haben, was eigentlich nicht allzu schwer sein sollte, werden andere Gerichte kaum darüber hinwegsehen können. Ich habe hier immer gesagt, dass die Typgenehmigung bzw. ihre unterlassene Rücknahme durch das KBA eine entscheidende Rolle bei der rechtlichen Würdigung des Abgaskandals spielt und zwar nicht nur bei Klagen unmittelbar gegen VW sondern auch bei Klagen gegen Händler aus der Sachmängelhaftung. Dass erst jetzt ein Gericht darauf gekommen ist, sich dieser Problematik anzunehmen, ist schon sehr traurig.

      Trägt auch der BGH in letzter Instanz die Ansicht des LG Braunschweig mit, bleiben freilich viele Fragen unbeantwortet, weil die Klagen dann alle mit diesem einen Argument abgewiesen werden können. Auch eine Vorlage an den EuGH kommt dann nicht mehr in Betracht, da es sich insoweit nicht um Unionsrecht handelt. Das wäre nur dann der Fall gewesen, wenn es um die Auslegung einer unerlaubten Abschalteinrichtung gehen würde.

      Um die Betroffenen, die ihre Klagen dann verlieren, tut es mir zwar leid, sollte die Pressemitteilungen zutreffen, halte ich das Urteil des LG Braunschweig aber dennoch für richtig. Es entspricht meiner hier schon mehrfach geäußerten Meinung. Ganz ausgeschlossen müssen Schadensersatzansprüche aber dennoch nicht sein. Statt gegen VW bzw. deren Händler könnten sie gegen das KBA begründet sein, das m.E. so ziemlich alles falsch gemacht hat, was man nur falsch machen kann. Dazu gehört auch der Versuch, über die Zulassungsstellen darauf hinzuwirken, dass Fahrzeuge stillgelegt werden, ein in meinen Augen eher peinlicher Versuch. In meinen Yeti kommt jedenfalls kein Update. Ich werde jetzt erst einmal mit meiner Zulassungsstelle Kontakt aufnehmen und anfragen, ob man überhaupt beabsichtigt Fahrzeuge ohne Update stillzulegen. Falls ja, wird die Behörde die passende Antwort von mir bekommen.

      Andreas
    • berme schrieb:

      Trotz Verjährung die Typengenehmigung zurückzunehmen, ist es doch nicht ausgeschlossen sie zukünftig doch noch für Fahrzeuge ohne diesem Update zurückzunehmen oder ?
      Doch das ist ausgeschlossen, weil die Erteilung der Typgenehmigung in Deutschland durch Verwaltungsakt (VA) erfolgt und das Verwaltungsverfahrensgesetz diesbezüglich bestimmt, dass ein rechtswidriger, ja selbst durch arglistige Täuschung erwirkter VA nur innerhalb eines Jahres nach Bekanntwerden der Tatsachen, die seine Rechtswidrigkeit begründen, zurück genommen werden kann. Das KBA hätte hier die Rücknahme unter der aufschiebenden Bedingung, dass bis zu einem Tag X der Mangel beseitigt wird, erklären können, hat es aber nicht getan. Daher hat die Typgenehmigung auch trotz Rechtswidrigkeit bestand. Ob die für unsere Yetis zuständige britische Behörde die Rücknahme noch erklären kann, entzieht sich meiner Kenntnis, doch gehe ich davon aus, dass auch die Briten diesem Schritt nicht gehen werden. Und wenn erst einmal das Stilllegungsgespenst des KBA verjagt ist, wird die Nachfrage nach betroffenen Dieselfahrzeugen auch wieder steigen.

      Andreas
    • floflo, :danke: für Deine sehr guten fachlichen Erklärungen, sie helfen uns "Updateverweigerern" sehr weiter und geben immer neuen Mut standhaft zu bleiben. :Top:

      rainer II schrieb:

      Aber der EA189 im YETI ! Ich schaue nur auf meinen YETI !!
      Der Yeti mit EA189 Motor ohne Updat ist einfach top, ich möchte meinen auch noch lange so fahren.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Rolf schrieb:

      und geben immer neuen Mut standhaft zu bleiben.
      Das ist @floflos Motivation, die Wankelmütigen nachhaltig zu stützen. :thumbup:

      Erklärt hat er es bis ins kleinste und höchst detailliert gefühlt jetzt schon....mal, und wenn die nächste Drohstufe vom KBA gezündet wird und neue Einschüchterungsschreiben verschickt werden wird er es wieder tun. <3

      Das Häuflein der Standhaften wird leider dennoch schrumpfen, wetten? ;)
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Zulassungsstelle

      Bezüglich der Stilllegung für Updateverweigerer habe ich letzte Woche die Zulassungsstelle Rendsburg angerufen.

      Die Antwort war das es bislang noch keine Anweisung zum Handeln vorliegt.
      Wer mit dem Finger auf mich zeigt, sollte nie vergessen, das dann drei Finger auf Ihn selbst zeigen!!!
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