Ich sogar gleich zwei. Schade um das Papier. Für soviel Briefe mussten bestimmt wieder ein paar Bäume sterben.
VW tut aber auch gar nichts für die Senkung des CO2 Ausstoßes.
Für soviel Briefe mussten bestimmt wieder ein paar Bäume sterben.
Glaube ich nicht. Natürlich lässt sich Skoda für seine Kunden nicht lumpen und nimmt holzfreies Papier. Schließlich kann man das von der Steuer absetzten.
Guten Morgen,
wir haben nun auch das zweite, drängendere Schreiben von Skoda bekommen....
Ich möchte aber nicht updaten!
Gibt es eine zuverlässige Angabe, ab WANN ich mit einer Stilllegung rechnen muß? Ich finde immer nur widersprüchliche Angaben im Netz.
Viele Grüße,
Anja
P.S. Wohne in Bayern und meines Wissens verweigert die Polizei doch auchimmer noch das update?!
Gibt es eine zuverlässige Angabe, ab WANN ich mit einer Stilllegung rechnen muß?
Du musst frühestens 18 Monate nach der ersten Mitteilung von Skoda, dass das Update jetzt zur Verfügung steht, mit einer Fahrzeugstilllegung rechnen. Erst nach Ablauf dieser Frist werden die Daten von Updateverweigerern vom KBA an die örtlichen Zulassungsstellen weitergegeben. Es liegt dann allein in deren Ermessen, ob sie entsprechend tätig werden oder nicht. Das KBA hat diesbezüglich kein Anweisungsrecht.
Ich gehe davon aus, dass wegen der nach wie vor bestehenden Rechtsunsicherheiten und dadurch bedingten Prozessrisiken bei den Zulassungsstellen eher weniger von der Möglichkeit der Fahrzeugstilllegung Gebrauch gemacht wird. Wenn eine Zulassungsstelle dennoch betroffene Fahrzeuge stilllegen will, geht das allerdings auch nicht von heute auf morgen sondern erfordert eine vorherige Anhörung. Für diesen Fall empfehle ich auf die Anhörung folgende Argumente vorzutragen:
1. Eine Zwangsstilllegung ist unzulässig, da das Fahrzeug über eine wirksame Typgenehmigung verfügt und nicht nachträglich verändert wurde. Ein schwerer Mangel, der ausnahmsweise eine Zwangsstilllegung rechtfertigen könnte, setzt eine erhebliche Gefährdung von Menschen voraus, was hier nicht der Fall ist.
2. Die Rückrufanordnung des KBA gegenüber VW ist rechtswidrig, da eine solche Anordnung eine erhebliche Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen voraussetzt, die hier unstreitig nicht vorliegt. Bei einer fehlerhaft erteilten Typgenehmigung wäre hier daher nicht die Rückrufanordnung sondern die Rücknahme der Typgenehmigung der richtige Weg gewesen, den das KBA hier hätte gehen müssen, aber nicht gegangen ist. Zwar wurde die Anordnung gegenüber VW bestandskräftig, die Bestandskraft wirkt jedoch nicht gegen Drittbetroffene, so dass man sich auf die Rechtswidrigkeit der Rückrufanordnung berufen kann. Vorsorglich kann man beim KBA einen Drittwiderspruch einlegen.
3. Es ist fraglich, ob der Mangel durch das Update überhaupt beseitigt wird. Nach neuesten Untersuchungen in Österreich, soll auch nach dem Update die Abschaltvorrichtung aktiv sein, nur eben in geringerem Umfang. Dieses Ergebnis wird einerseits durch die nur vergleichsweise geringfügige Reduzierung der Stickoxide und andererseits dadurch untermauert, dass die ganze AGR-Abschaltung ja gar nicht notwendig gewesen wäre, wenn man das Problem des Zielkonflikts auch durch eine andere Softwareeinstellung hätte lösen können. Du müsstest also die Wirksamkeit des Updates bestreiten.
4. Nach Tests des ADAC hat sich nach dem Update ein leicht erhöhter CO2-Ausstoß ergeben, der zum automatischen Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Durch den Zielkonflikt werden zudem auch die Rußpartikel ansteigen, wodurch ebenfalls eine Verschlechterung im Abgasverhalten eintritt, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen kann.
Sollte die Zulassungsstelle dann dennoch eine Stilllegungsverfügung erlassen, müsste man dagegen Widerspruch einlegen. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, so dass die Verfügung bis zu einer Entscheidung über den Widerspruch und ggf. einer sich anschließenden Klage nicht vollziehbar ist. Anders wäre das nur dann, wenn die Behörde die Stilllegungsverfügung mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung verbindet, was jedoch eher weniger wahrscheinlich ist, da sich ein Sofortvollzug wegen fehlender Gefährdung hier kaum begründen lässt.
Im Übrigen wird es, bis es bei den ersten Yetis so weit ist, vermutlich auch erste Gerichtsentscheidungen geben, aufgrund derer man die Gefahr einer Fahrzeugstilllegung besser einschätzen kann.
Ach wäre jetzt das Ordnungsamt die zuständige Behörde?
Die Anordnung der Fahrzeugstilllegung erfolgt durch die örtliche Zulassungsstelle. Der Vollzug der Verfügung erfolgt dann durch die Ordnungsbehörde. Beide Stellen müssen übrigens nicht der gleichen Oberbehörde angehören. So ist bei kreisangehörigen Städten und Gemeinden für die Zulassung in der Regel die Kreisverwaltung zuständig und für den Vollzug einer Ordnungsverfügung das Ordnungsamt der jeweiligen Wohngemeinde.
Andreas
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von floflo ()
Die haben mir gar nichts davon gesagt, dass es so etwas wie eine Vertrauensbildende Maßnahme überhaupt gibt. Werde den Skodahändler aber am kommenden Montag darauf ansprechen. Habe da meinen 120000 km Service.
Danach geht das Auto in andere Hände weil ich, wie schon gesagt, mir ein anderes Auto zulege welches nicht vom VW-Konzern stammt!
Werde Euch aber darüber berichten, was der Händler über die "Vertrauensbildende Maßnahme" sagt!