Fragen und Antworten zum Update des EA189

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • floflo schrieb:

      Rheinschiffer schrieb:

      Neulich habe ich gehört, dass VW überlege, den Update-Skeptikern (Leistungsverlust) zusätzlich zum Update kostenlos eine Tuning-Software (bis 12% Leistungssteigerung) anbieten zu wollen.
      Ganz schön clever! Wenn es dann zu einem Schaden kommt wird VW sagen: "Der Schaden ist eine Folge des Tunings, das du dir hast freiwillig aufspielen lassen und für das wir auch nicht um dein Vertrauen gebeten haben."

      Andreas
      Das ist nicht wirklich clever, denn VW muss auf die Tuning-Software ja auch wieder zwei Jahre Gewährleistung geben. Wenn die nun zugeben, das der Schaden auf die Tuning-Software zurückzuführen ist, dann haben die doch den "Schwarzen Peter".

      Gruß
      row-dy
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • row-dy schrieb:

      Das ist nicht wirklich clever, denn VW muss auf die Tuning-Software ja auch wieder zwei Jahre Gewährleistung geben.
      Erstens wird Gewährleitung anders als Garantie nicht "gegeben" sondern sie existiert von Gesetztes wegen, und zweitens handelt sich, sofern die Geschichte überhaupt stimmt, ja um eine freiwillige, für den Kunden kostenfreie Leistung, auf die die Vorschriften zur Sachmängelhaftung keine Anwendung finden.

      Andreas
    • Danke @floflo hab ich so nicht gewusst.
      Da kann mir also jemand etwas kaputt machen und muss nicht dafür geradestehen, nur weil er mir etwas als freiwillige Leistung aufgeschwatzt hat?

      Gruß
      row-dy
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • row-dy schrieb:

      Da kann mir also jemand etwas kaputt machen und muss nicht dafür geradestehen, nur weil er mir etwas als freiwillige Leistung aufgeschwatzt hat?
      Wenn dir jemand etwas fahrlässig oder gar vorsätzlich kaputt macht, muss er immer dafür geradestehen, sofern er nicht deliktsunfähig ist. Das ist dann aber keine vertragliche sondern eine deliktische Haftung. Hier macht dir aber niemand etwas kaputt sondern dir geht etwas kaputt und da greift die Sachmängelhaftung eben dann nicht, wenn die Leistung kostenfrei erbracht wurde. Aus diesem Grund rate ich auch immer dazu, sich bei einer Garantieverlängerung, die durch eine Versicherung gedeckt ist, wie dies auch bei Skoda der Fall ist, im Schadenfall nicht auf eine interne Verrechnung einzulassen sondern sich in jedem Fall eine Rechnung ausstellen zu lassen, bei der der Rechnungsbetrag dann durch die Versicherung übernommen wird. Nur dann beginnt für das ausgetauschte Teil eine neue Sachmängelhaftungsfrist.

      Andreas
    • Rheinschiffer schrieb:

      Schau dir dein Verhältnis Beiträge / Likes an.............? ! .........dann weißt du, wie wertvoll deine Beiträge sind .......

      sieWes schrieb:

      Welchen Maßstab muss man verwenden ?

      Zählt Quantität oder Qualität ?
      Beides ist im Sinne des Betrachters. Während die Popcornfraktion dem einen die "Likes" gibt, geben die sachlich technisch interessierten eben den anderen die Likes, dann kommt noch die Small Talk liker hinzu somit bleibt es relativ und sagt nix über die Qualität der Beiträge aus :D

      der Rheinschiffer erhält auch von mir manchmal ein "gefällt mir" da er hin und wieder auch mal neue Denkanstöße gibt. Das die Provokation, IMHO, überwiegt, liegt eben im menschlich machbaren!
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