Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • berme schrieb:

      Ich weiß nicht was Rheinschiffer mit seinen Provokationen und Aprilscherzen bezwecken will....
      Solche Reaktionen wie Deine jetzt. ;)

      Meine Güte, wir haben auch den hochfrequenten Udo ertragen, der hat sich zurückgezogen als keiner mehr auf ihn einging, geh(t) doch auch einfach auf unseren Eubiotiker nicht mehr ein, wer wirklich mal über die Stränge schlägt bekommt von Mods oder Admin schon die passende Antwort.

      Ein Schuh kann mich doch nur drücken, wenn ich ihn mir anziehe :!: :!: :!: :!:
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • lego63 schrieb:

      So langsam ist das hier "unterste Schublade", insbesondere da hier in diesem Beitrag noch nicht mal ansatzweise ein Smilie verwendet wurde oder Ironie erkennbar wäre!

      LG lego63
      Ich kann Deine Gedanken nicht lesen .
      Mein letzter Satz

      CAROMITO schrieb:

      Wir wollen doch sicher sein.....
      extra mit ..........
      Gut verlegt kann Er sicher wieder ans Ufer. :rolleyes:
      F.U.
    • berme schrieb:

      Schlimm genug das man den Wertverlust seines Diesels durch Betrug hinnehmen muss.
      Musst Du doch nicht, gebrauchte Diesel verlieren doch nicht an Wert! :nana:

      Deine 2 Yetis unter der Laterne sind also von keinerlei Wertverlust betroffen, das haben uns doch schon etliche User ausführlich erklärt.... :rolleyes:
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Skoda Deutschland droht

      Obwohl ich für meinen Yeti gerade mal vor 1/4 Jahr die "Freigabe" zum Update,offiziell "Rückrufaktion wegen NOx Abweichung bei EA (Diesel) Motoren" genannt, erhalten habe,erhalte ich heute erneut eine Aufforderung von Skoda Deutschland,in der mir gedroht wird dass:
      "...bei Nichtteilnahme an der Rückrufaktion eine Betriebsuntersagung gem. §5 FZV durchgeführt werden kann."
      Nach der ersten Aufforderung hatte ich Skoda Deutschland mitgeteilt,ich sei zur sofortigen Durchführung der Aktion bereit,wenn Skoda Deutschland mir zuvor garantiert,dass keinerlei technische Folgen bezüglich Verbrauch,Leistung und Verschleiß hierdurch erfolgen werden.
      Nach mehreren Schriftwechseln endete dieser mit der Info,dass man zu dieser Garantie/Zusage nicht bereit sei.
      Also die Frist von 18 Monaten,die hier bei uns ja oft genannt wird,scheint nun nicht mehr zu gelten.
      Dennoch bleibt mein Yeti sauber,d.h. ohne Update.
    • Nedla schrieb:

      Also die Frist von 18 Monaten,die hier bei uns ja oft genannt wird,scheint nun nicht mehr zu gelten.
      Doch, doch, die gilt schon. Aber Skoda hat natürlich kein Interesse daran, dass jeder diese Frist ausnutzt, weshalb man in regelmäßigen Abständen an die Vornahme des Updates "erinnert".

      Soweit in dem Schreiben ein Hinweis auf § 5 FZV enthalten ist, ist dieser Verweis nichts wert, weil diese Vorschrift das Recht zur Betriebsuntersagung nur dann einräumt, wenn das Fahrzeug nicht den Bestimmungen der StVZO oder die FZV entspricht. Gegen welche Vorschrift in einer dieser beiden Gesetze verstoßen wurde, lassen bisher alle Schreiben offen. Ich empfinde solche leeren "Drohungen" nur als peinlich.

      Andreas
    • Ich kann auch gegenüber Oldtimern und Euro 1-4 Norm Dieseln die weiter fahren dürfen, keine Mängel an meinen Fahrzeugen erkennen.
      Mich würde mal die Stilllegungsbegründung des ersten Amaroks mit Euro 5 Norm interessieren.
      Vermutlich ist es reine Willkür gepaart mit Kaugummiparagraphen um von staatlicher Seite VWs Machenschaften und deren sinnloses Update zu schützen.


      kues.de/Leistungen/gelegentliche/par17_5.aspx

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von berme ()

    • @berme

      Er stößt nun mal ohne Update mehr Abgase aus als ohne und des Weiteren wird die Zulassungskonformität hergestellt.

      Ob das nun so entspricht oder nicht, die Prokura hat der Autofahrer nun mal nicht! Er kann lediglich in Auftrag geben die Verwaltungsakte juristisch prüfen zu lassen!

      Wer nun was ins Netz stellt was er gemessen hat, sei mal dahingestellt. Und ob man für diesen Kampf mit der Zulassungsstelle seine Freizeit opfert sollte man genau prüfen, für die Behörde ist das alles Dienstzeit.

      Denen die kämpfen wünsche ich viel Erfolg.......vom Beginn eines Disputes bis zum Termin beim Verwaltunsgericht warte ich jetzt 2,5 Jahre ..........Es isnd nicht die Kaugummiparagraphen......est ist der formelle Ablauf.......
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