Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • berme schrieb:

      Verbrauch: steigt um mehr als 0,5 Liter je 100 km
      Das mag ja alles so sein, ich schrieb aber von meiner Erfahrung!
      Mein Yeti hat keinen höheren Verbrauch, schon gar nicht mehr als 0,5l /100km.
      Zur Erinnerung: Es gibt ca. 1000 verschiedene Softwarevarianten für die verschiedenen EA 189.
      PS: Der Bericht, auf den du dich beziehst, ist vom 07.03.2016! Keiner schreibt, ob da später vielleicht schon mal nachgebessert wurde!


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • rainer II schrieb:

      Wann weiß eigentlich der Autohersteller, ob es das richtige Update ist ?
      Vor dem Aufspielen des Software-Updates wird das Fahrzeug mit "VW" verbunden und es werden die jeweiligen Fahrzeugdaten abgerufen. Wenn alles passt kann der Mechatroniker das Software aufspielen.

      Einen "Mehrverbrauch" konnte ich bei meinem ersten YETI nach Aufspielen des Software-Updates ebenfalls nicht feststellen. Von daher kann ich die Aussage von Käfer 62 bestätigen.
    • Ist zwar aus der Bild-Zeitung

      Gude ihr Leut,

      bild.de/bild-plus/auto/auto-ne…nversionToLogin.bild.html

      Ich habe den Artikel in der Print-Ausgabe gelesen, so steht geschrieben:

      "... streiten Rechtsexperten (RA Stoll) darüber ob der Rückruf des KBA für VW-Fahrer überhaupt verpflichtend ist, der Rückrufbescheid ist an den Hersteller gerichtet, daher ist der Halter nicht verpflichtet das Update aufzuspielen. Ganz klar scheint die Rechtslage nicht zu sein, die Zulassungsstelle Euskirchen zog ihre Stillegungsverfügugn nach Einspruch des Halters aus "verwaltungstechnischen Gründen" zurück"

      Und wieder nix genaues weiß man nicht.

      Gruß

      Marcus
    • Dumm gelaufen für die Behörde - Rücknahme der Stilllegung

      presseportal.de/pm/119896/3797731
      Auszug aus der Pressemeldung :
      Zitat
      -Der Rechtsanwalt betont, dass die besondere Brisanz dieser Entscheidung in ihrer Begründung liege: "Die Einlassung der Straßenverkehrsbehörde im Rahmen des Verfahrens geht dahin, dass ihr ein Gutachten vorliege, wonach eine technische Schädigung des betreffenden Fahrzeugs durch das Softwareupdate nicht ausgeschlossen werden könne. Damit bestätigt das Straßenverkehrsamt die von vielen technischen Sachverständigen und von der für die Europäische Kommission tätige VELA herausgegebenen Informationen."

      -Im vorliegenden Fall wurden die Kosten allerdings vollständig von der Behörde übernommen.

      Perfekt, wieder bezahlt der Steuerzahler für den Unfug.

      Na Rheinschiffer wo bleibt da Dein Spruch ?

      F.U.
    • Wenn eine Behörde einen Rechtstreit verliert trägt sie auch die Kosten genau wie in jedem anderen Prozess. Wo ist das Problem??
      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • otto36 schrieb:

      Wenn eine Behörde einen Rechtstreit verliert trägt sie auch die Kosten genau wie in jedem anderen Prozess. Wo ist das Problem??
      Für die Behörde zahlen alle - also Null Risiko.
      Der Einzelne muss den Rechtsstreit aus eigenen Mitteln bestreiten das und genau das ist das Problem !
      F.U.
    • Ich stehe auch nicht darauf Steuern zu zahlen.
      Aber wer soll denn den verlorenen Prozess einer Behörde sonst bezahlen?
      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • otto36 schrieb:

      Aber wer soll denn den verlorenen Prozess einer Behörde sonst bezahlen?
      Das ist doch nicht die Frage es gab keinen Prozess nur eine falsche Entscheidung von Personen die dafür ausgebildet und fürstlich bezahlt werden.
      Das ist so weil selbige, egal welchen Unsinn Sie verbreiten, nicht persönlich haften müssen.
      Wenn die Behörde den Bescheid nur wenige Tage später zurücknimmt muss die Frage gestattet wie mangelhaft der Entzug der Zulassung vorbereitet und begründet wurde.
      Das sind die selben die Dich milde anlächeln - Wir haben den längeren Arm !
      F.U.
    • Wenn eine Behörde kostendeckend arbeitet, dann die Zulassungsstelle......

      Bitte nicht die Einnahmen aus den Gebühren vergessen......

      Das Gutachten würde interessieren, was hat der Gutachter gemacht? Einen ohne Update 300.000 Kilometer gefahren und dann einen mit Update?

      Allein wenn ich bei einem nicht geupdateten die Lernwerte zurücksetzen würde, würde der Besitzer schon schreien "Was hast Du mit meinem Auto gemacht"......

      Ich brauch neues Popcorn
    • CAROMITO schrieb:

      Na Rheinschiffer wo bleibt da Dein Spruch ?
      Moment, Moment, nicht so ungeduldig, kommt ja schon ...... ich lasse denken .....?!?

      na komm ....
      eben war er noch da .....
      wo denn ? .....
      Da ! ....

      Na da! Geht doch .....

      CAROMITO schrieb:

      Das sind die selben die Dich milde anlächeln - Wir haben den längeren Arm !
      F.U.

      D.D.
    • Ein Softwareupdate bekommen nur Fahrzeuge deutscher Hersteller

      Seit August fahre ich auch Yeti mit EA189 2,0l 103kW Motor, erste Schreiben von Skoda Deutschlad wegen Update hab schon bekommen, Update zu machen bin ich erlich zu sein noch nicht bereit
      auserdem hab bei ADAC-Online gelesen , dass

      Ein Softwareupdate bekommen nur Fahrzeuge deutscher Hersteller,

      hier , ganz unten


      Heisst dass, nur deutsche Hersteller, oder doch z.Bsp. Tschechien auch, da mein Fahrzeug einen EU-Fahrzeug ist, und ist nicht vom deutschen Hersteller, sondern Tschechischen Hersteller


      Gruß
      witt64
    • Ich bin auch tiefenentspannt neuer TÜV sogar direkt von der Zulassungsstellen weil ich mein Fahrwerk mit den Rädern eintragen musste. Dort hat es keinen interessiert ob das Auto ein Update hatte oder :D Ansonsten macht Skoda das auch geschickt und droht in den Briefen mit TÜV Entzug usw.. was viele Leute sicher in Panik versetzt ein Fahrzeug ohne TÜV auf deutschen Straßen =O diese Briefe müssten die mal in Italien, Polen, Griechenland usw... verschicken das Gelächter würde man bis in die Skoda-Zentrale hören aber in Deutschland muss alles seine Ordnung haben.
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.