Fragen und Antworten zum Update des EA189

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Da könnten tatsächlich auch diejenigen, die das Update bereits durchführen ließen, auf Wertminderung klagen.

      Ob sich aber die hier im Urteil genannte Haftung für zukünftige Schäden ohne genaue Einzelbetrachtung so durchsetzen ließe?
      Zumindest eine weitere Chance für die, welchen die VBM verweigert wird.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Da könnten tatsächlich auch diejenigen, die das Update bereits durchführen ließen, auf Wertminderung klagen.
      Jein! Wer das Update als Mangelbeseitigung anerkennt ist raus und kann nicht noch zusätzlich Minderung oder Schadensersatz begehren. Wer das Update jedoch nur machen lässt, weil er unter Druck gesetzt und ihm mit Fahrzeugstilllegung gedroht wurde, behält sein Wahlrecht aus der Sachmängelhaftung. Daher ist es ganz wichtig, dass man bei Vornahme des Updates zur Sicherheit eine vom Verkäufer gegengezeichnete Erklärung abgibt, wonach man das Update nicht als Mangelbeseitigung anerkennt.

      Bei Klagen unmittelbar gegen VW ist es hingegen unerheblich, ob das Update durchgeführt wurde oder nicht, da es dabei um deliktische Ansprüche handelt und nicht um eine Mangelbeseitigung.

      Andreas
    • CAROMITO schrieb:

      Ach schade ich habe soeben gemerkt das ich rund 10.000,00 Euro unter Listenpreis bezahlt habe
      da sind das leider nur 2.130.50 Euro - traurig
      Warum traurig? Wenn du von den 2.130,50 Euro Weihnachtsgeschenke kaufst, die du z.B. an Kinder in einem Waisenhaus verteilst, denen du damit ein freudiges Lächeln ins Gesicht zauberst, dann ist das doch genau das Gegenteil von traurig. ;)

      Andreas
    • Ich habe das in der Urteilsbegründung so verstanden, dass hier unabhängig vom Software-Stand eines Autos mit EA189 eine durch den allgemeinen, in der Öffentlichkeit anzutreffenden Informationsstand hervorgerufene Meinungsbildung zur Wertminderung eines Fahrzeugs mit EA189 führt.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • CAROMITO schrieb:

      Hier bin ich mit meinen EU Yeti echt bestraft, 10.000,00 Euro weniger bezahlt als Liste.
      Allein dadurch bekomme ich 1.000,00 Euro weniger zurück und das soll gerecht sein !
      Hallöchen CAROMITO,
      also möchtest Du einen Schadensersatz für einen Betrag haben, den Du nicht bezahlst hast :D ?( .
      Das erinnert mich an eine Wirtschaftslichkeitsprüfung eines großen DDR Betriebes. Da wurde von einem Bruttoumsatz gesprochen, also den Umsatz, den man erreicht hätte, wenn nicht ...... gewesen wäre.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Chief Joseph schrieb:

      Würde rein hypothetisch ein Gebrauchtwagen Käufer auch Schadensersatz oder wie man das dann nennt bekommen, oder nur der Neuwagen Käufer?
      Für Gebrauchtwagen, die von einem gewerblichen Händler gekauft werden, gilt im Prinzip das gleiche wie für Neuwagen, wobei die Gewährleistungsfrist allerdings auf ein Jahr verkürzt werden kann. Wenn der Käufer allerdings einen gebrauchtes Fahrzeug mit Schummeldiesel erworben und von diesem Umstand Kenntnis hatte oder Kenntnis hätte haben können, scheiden Ansprüche aus der Sachmängelhaftung aus. Dies gilt nicht bei Ansprüchen unmittelbar gegenüber dem Fahrzeughersteller aus unerlaubter Handlung. Dies Ansprüche kann stets der jeweilige Eigentümer geltend machen.

      Bei privat gekauften Fahrzeugen gilt die Sachmängelhaftung zwar auch, sie lässt sich jedoch im Kaufvertrag völlig ausschließen.

      Andreas
    • Sorry !

      Aber wenn ich lese welche Probleme das Update des EA189 bereiten KANN, dann bin ich froh auf 20 PS verzichtet zu haben
      und jetzt einen neuen EURO 6 Urinaden YETI fahre !

      Ihr habt mein vollstes und tief empfundenes Mitgefühl.
      Das meine ich ganz ehrlich und ohne Zynismus.

      ....nur leider nützt Euch das auch nix - ich weiss !
      Liebe Grüsse
      Privatier

      [i]Lächle, Du kannst nicht Alle töten......[/i]
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