Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Peter Y. schrieb:

      Verbrauch nach Überschlag ca. +2ltr = 8,5ltr
      Servus und danke für Deinen Bericht!
      Wieviel Km hast Du denn auf dem Tacho ? Ich frage weil meiner noch ohne , auch 2014 und ca. 82.000Km hat.

      Rainer

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von minoschdog ()

    • ....was dieser VW-Mensch da wieder absondert !
      Da bekommt man ja "Gänsehaut", zu dieser Heuchelei. (WELT-Artikel)

      Volkswagen - das AUTO.
      Nee, Volkswagen - das BETRUGSSYSTEM (und kranke Mangement !)

      Die sollten alle, wie der VW-Manager aus den USA, 7 Jahre in den Knast !
      So langsam bin ich mit meiner Toleranz am Ende. :cursing:
      Liebe Grüsse
      Privatier

      [i]Lächle, Du kannst nicht Alle töten......[/i]
    • velosolexdriver schrieb:

      Nie wieder ein Auto aus dem VW Konzern! Nur das hilft! :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown:
      ....denn die anderen Herstellerkonzerne „wissen was sie ( nicht) tun“

      Die Fahrzeuge (Diesel) sind sauber , unmanipuliert.

      :rolf:
      Vielleicht haben alle Anderen den “Stein der Weisen” eingebaut.

      :schrauben:
      ...und wenn VW in die Knie geht ,
      wem nützt es ?

      ?(
      Ich finde es auch ein Skandal , und Konsequenzen müssen gezogen werden, aber ( auch) dort wo beweisbar getäuscht wird/wurde.
      Unser Wohlstand beruht zu einem großen Teil auf unserer international gefragten und anerkannten Automobilindustrie.
      Wenn die in die Knie ging, würden sich einige die Hände reiben.
      :nana: Das Kunden in USA deutlich besser behandelt werden als in D
      ist nicht ok - vielleicht sind die Nutznießer nicht “ nur” die US Fahrer sondern bestimmt auch die dortige Autoindustrie.
      “Make VW small (er) again “

      Besinnliche und frohe Weihnachten
      :tanne:
      wünscht die Lisa
      Grüße Michael


      "Gib dem Menschen einen Hund, und seine Seele wird gesund." (Hildegard von Bingen)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lisaknurrig ()

    • Auch dieser Bericht in der Badischen Zeitung enthält wieder Aussagen, die nicht zutreffen. In dem Euskirchener Fall wurde die Betriebsuntersagung nicht zurück genommen sondern nur die Anordnung der sofortigen Vollziehung. Das hat auch nicht das VG Aachen entschieden sondern die Behörde hat den Antragsteller klaglos gestellt, indem sie selbst die Anordnung zurückgenommen hat, was dann zur Erledigung des Eilverfahrens geführt hat. Das Hauptsacheverfahren ist nach wie vor beim VG Aachen anhängig und noch nicht entschieden.

      Bei der noch zu treffenden Entscheidung des VG Aachen wird die Frage der Typgenehmigung eine entscheidende Rolle spielen. Der eingeschlagene Weg, die Typgenehmigung nachträglich durch eine Nebenbestimmung zu erweitern, ist an sich schon sehr fragwürdig. Wenn es möglich ist, dann auch nur im Verhältnis zu VW, nicht hingegen im Verhältnis zu den Fahrzeughaltern, die sich m.E. auf die bestehende und nach wie vor gültige Typgenehmigung berufen können.

      In dem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob vergleichbare Vereinbarungen auch mit anderen Typgenehmigungsbehörden, so z.B. mit der für Skoda zuständigen britischen Behörde erfolgt sind und auf welcher Rechtsgrundlage das dann geschehen sein soll, denn das deutsche Recht findet hierauf keine Anwendung

      Was mich jedoch am meisten erstaunt, dass das vielleicht stärkste Argument gegen eine Fahrzeugstilllegung und auch HU-Versagung bisher gar nicht vorgetragen wurde. Es ist eine feststehende Tatsache, dass eine Anhebung der AGR-Rate, wie sie durch das Update bewirkt wurde, einen Anstieg der Rußpartikel zur Folge hat. Nach verschiedenen Tests hat sich nach dem Update auch der CO2-Wert etwas erhöht. Damit führt das Update aber zu einer Verschlechterung des Abgasverhaltens, was wiederum nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Diese Vorschrift stellt nicht auf das Einhalten von Grenzwerten ab, so dass jegliche Verschlechterungen des Abgasverhaltens das Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge hat. Das lässt sich nur durch eine neue Typgenehmigung in Verbindung mit einer Eintragung in die Papiere erreichen. Wenn mir aber durch Aufspielen des Updates das Erlöschen der Betriebserlaubnis droht, kann man eine solche Maßnahme auch nicht von mir verlangen. Wenn die Verwaltungsgerichte das am Ende auch so sehen werden, was ich für sehr gut möglich halte, wird das Update sowohl für das KBA als auch für VW zum Bumerang.

      Andreas
    • Lisaknurrig schrieb:

      Das Kunden in USA deutlich besser behandelt werden als in D
      ist nicht ok
      Doch, das ist schon okay. Sie werden "besser" behandelt, weil sie vorher schlechter behandelt wurden. Die in den USA vorgenommene Manipulation ist von einem ganz anderen Kaliber und sowohl in ihrem Unrechtsgehalt, ihrer moralischen Verwerflichkeit als auch in den Auswirkungen überhaupt nicht mit der AGR-Abschaltung in Europa vergleichbar. Leider wird das immer wieder in einen Topf geworfen. Es handelt sich um unterschiedliche Sachverhalte, die auch unterschiedlich behandelt werden müssen. Hinzu kommt, dass auch noch verschiedene Rechtsordnungen zur Anwendung kommen.

      Andreas
    • berme schrieb:

      Wer sich entscheidet das Update doch machen zu lassen, sollte das unter Vorbehalt tun, und es sich schriftlich bestätigen lassen.
      Den Hintergrund erfahrt ihr hier:

      badische-zeitung.de/wirtschaft…fahrzeugs--146358698.html
      Jetzt ist man auch im Badischen aufgewacht.
    • floflo schrieb:

      Der eingeschlagene Weg, die Typgenehmigung nachträglich durch eine Nebenbestimmung zu erweitern, ist an sich schon sehr fragwürdig.
      Fragwürdig?

      Das stinkt doch zum Himmel!

      Badische Zeitung schrieb:

      Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgen die Stilllegungen?

      Die Behörden beziehen sich auf die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).
      Diese Verordnung sieht vor, dass ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug
      außer Betrieb gesetzt werden kann. Die bestehende Typgenehmigung für die
      vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge wurde mit einem Zusatz versehen –
      einer sogenannten "Nebenbestimmung". Solche Bestimmungen sollen
      aufgetretene Mängel beseitigen und damit das Fahrzeug vorschriftsmäßig
      machen. Auch der TÜV begründet die Verweigerung der HU-Plakette mit
      dieser Nebenbestimmung. Laut ADAC ist sie der Öffentlichkeit nicht
      bekannt. Sie wurde zwischen dem Kraftfahrtbundesamt und VW geschlossen.
      Das Kraftfahrtbundesamt ließ eine diesbezügliche schriftliche Anfrage
      der BZ unbeantwortet – trotz mehrmaligen Nachhakens.
      Zwischen KBA und VW zurechtgemauschelt, geht's noch?

      Und diese "Nebenbestimmung" wird den Betroffenen (den Autofahrern) vorenthalten, dient aber als rechtliche Grundlage zur Stilllegung????

      Dann kann ja zukünftig vor Gericht nach Gutdünken entschieden werden, nach dem Motto: "es gibt zwar keinen Paragraphen, der Ihr Handeln unter Strafe stellt, aber es gibt eine "Nebenbestimmung" von X und deswegen verurteilen wir Sie zur Strafe Y"!

      @Margiani, kannst Du mir eine Wohnung oder ein Haus besorgen? :cursing:
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Ich denke mal es gab drei Möglichkeiten:
      1. Rücknahme der Typgenehmigung. D.h. sofortige Stilllegung aller betroffenen Fahrzeuge. Dann Update aufspielen und dadurch eine neue Typgenehmigung. Für den Fahrer mit sehr viel Ärger verbunden.

      2. Typgenehmigung mit Auflagen beibehalten. D.h. Update innerhalb von 18 Monaten aufspielen. Solange bleibt das Fahrzeug zugelassen.

      In beiden Fällen gibt es ein neues Update. Bei welcher Methode sind wir denn besser dran?

      3. Politik beschließt ein sofortiges Ende des "Skandals" Alle Fahrzeuge bleiben wie sie sind.
      Wäre ja sehr schön, wird aber nicht möglich sein.
      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • minoschdog schrieb:

      Dann kann ja zukünftig vor Gericht nach Gutdünken entschieden werden
      Das kann nicht passieren!

      Art. 103 Grundgesetz

      (1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
      (2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
      (3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.
      ----------------------
      Grüße
      LilleSael
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