Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • L040 schrieb:

      woher hast Du das Datum der Freigabe? Mein erster Brief kam im November 2016 (110 PS Handschalter).
      Wem nützt das Datum von ersten Brief ?
      Der Inhalt war eine allgemeine Information das ein Update nötig sei .
      Die Software stand zu dieser Zeit für diese Motor-Getriebekombination nicht zur Verfügung.
      Erst mit dem 2. Brief 2017 erfolgte die Mitteilung das das Update vorgenommen werden soll !
      Erst mit dieser Information wird der Kunde in die Lage versetzt zu handeln !
      F.U.
    • CAROMITO schrieb:

      Wem nützt das Datum von ersten Brief ?
      Der Inhalt war eine allgemeine Information das ein Update nötig sei .
      Das stimmt so wohl nicht generell. Meinen ersten Brief erhielt ich am 18.10.2016 unter anderem mit folgendem Satz:


      "Mit diesem Schreiben möchten wir Sie informieren, dass die benötigte Software zur Verfügung steht und Ihr Fahrzeug nun umprogrammiert werden kann.
      Wir möchten Sie bitten, sich umgehend mit einem autorisierten Skoda Partner in Verbindung zu setzen, damit ein Termin vereinbart werden kann."

      4+2
      81 KW
      Handschaltung
      Bauj 2012
    • leuchtturm schrieb:

      Das stimmt so wohl nicht generell. Meinen ersten Brief erhielt ich am 18.10.2016 unter anderem mit folgendem Satz:


      "Mit diesem Schreiben möchten wir Sie informieren, dass die benötigte Software zur Verfügung steht und Ihr Fahrzeug nun umprogrammiert werden kann.
      Wir möchten Sie bitten, sich umgehend mit einem autorisierten Skoda Partner in Verbindung zu setzen, damit ein Termin vereinbart werden kann."

      4+2
      81 KW
      Handschaltung
      Bauj 2012
      ebenfalls Yeti Baujahr 2014 81 KW Handschaltung
      1. Brief vom 15.02.2016
      -Sie werden von uns noch einmal konkret aufgefordert -
      2. Brief vom 02.11.2016
      -mit diesen Schreiben möchten wir Sie informieren, dass die benötigte Software zur Verfügung steht und Ihr Fahrzeug ein umprogrammiert werden kann.
      3. Brief vom 28.04.2017
      Erinnerung mit Drohung Betriebsuntersagung gem.§5 FZV

      Skoda hat scheinbar kein System und verteilt die Briefe wie der Weihnachtsmann die Nüsse !
      Ich habe schon einmal einen Ordner angelegt der mit Schreiben von Skoda + Rechtsanwälten und Informationen zum Thema.
      Also nach meinen laienhaften Rechtsverstand beginnt für uns die Möglichkeit zum Update mit Erhalt des
      Briefes vom 02.11.2016 + X Tage Postlaufzeit.
      Wobei ich keine verbindlichen Informationen zu der Frist von 18 Monaten erhalten habe.
      Aber das ist Futter für den Advokat.
      Zurücklehnen lächeln abwarten.............
      F.U.
    • Ein Weihnachtswunsch .......

      :santa1:
      Vielleicht ein schöner Post im Jahr 2018 in diesem Thread
      Auf Seite 333 Post 5000....

      „Endlich hat die Bundesregierung/ Industrie / Justiz diese unsägliche Diskussion um den Schummeldiesel beendet und es wurde eine zufriedenstellende Lösung für die betroffenen Fahrzeugbesitzer gefunden.

      Verbraucherschutzverbände begrüßen diese längst fällige Entscheidung.
      Gleichzeitig begannen die ersten Prozesse gegen die Verantwortlichen die den Einsatz dieser „Schummelsoftware“ gefördert und gebilligt haben.“


      Ich wäre auch stocksauer, wenn mir mit betrügerischen Maßnahmen meine Freude am Yeti so anhaltend gestört wird.

      LisaKnurrig (TSI) wünscht EUCH „DirtyHarry ‚s.“ Genugtuung und ein friedvolles und gesundes Weihnachtsfest
      :kranz:
      Und mit dem Start in s Neue Jahr :sil2:
      eine deutliche Änderung der Politik zu Gunsten der Betroffenen.


      ......und dann könnte dieser Thread von den Moderatoren beendet werden!

      :closed: ...wär das nicht „schööööön“
      Grüße Michael


      "Gib dem Menschen einen Hund, und seine Seele wird gesund." (Hildegard von Bingen)
    • Lisaknurrig schrieb:

      „Endlich hat die Bundesregierung/ Industrie / Justiz diese unsägliche Diskussion um den Schummeldiesel beendet und es wurde eine zufriedenstellende Lösung für die betroffenen Fahrzeugbesitzer gefunden.
      Nö, das ist viel zu ergebnisorientiert. Außerdem wäre es das Ende der Gewaltenteilung, wenn der Verbraucher sich nicht mehr an die Justiz wenden darf, nur weil die Regierung was beschließt *augenzwinker*

      Wenn man schon rechtlichen Kümmel spalten will, dann sollte eine Lösung nicht besonders verbraucherfreundlich, sondern besonders rechtskonform sein. Das ist dann eben so verbraucherfreundlich oder eben auch nicht verbraucherfreundlich, wie es ist. Andernfalls gewinnt man schnell den Eindruck, dass es nicht um Recht, sondern nur darum geht, möglichst viel Kohle abzugreifen.

      Für meine Begriffe wird völlig aus den Augen verloren, dass das wie es derzeit abgewickelt wird, schon das kleinste Übel für den Verbraucher sein könnte. Bei konsequenter Umsetzung wäre es sonst so gewesen (mal ein paar Gedanken als kleines Planspiel ohne Anspruch auf vollständige Richtigkeit):

      - Typgenehmigung einziehen (das das nicht geschehen ist, sofern es hätte sein müssen, ist in meinen Augen eine Kulanzleistung gegenüber dem Verbraucher und nicht gegenüber VW, denn VW brauchen Selbige nicht mehr, da sie solche Autos gar nicht mehr bauen und verkaufen wollen)
      - Autos sofort zwangsabmelden -> Verbraucher guckt in die Röhre
      - Verbraucher klagt erfolgreich gegen VW -> Verbraucher hat ( zunächst ) Erfolg, nützt im aber nix, wie wir noch sehen werden
      - VW stellt nach der dritten Klage die Auszahlung ein weil insolvent weil nix mehr da -> Verbraucher guckt in die Röhre
      - Verbraucher kann sich mit seinen Forderungen in die Insolvenzliste eintragen lassen -> Verbraucher guckt in die Röhre
      - Verbraucher kriegt 2045 ein schreiben, das die Insolvenz erfolgreich abgewickelt wurde, aber leider für ihn nichts mehr da ist-> Verbraucher guckt in die Röhre
      - Verbraucher sitzt mit seinem Auto 2045 immer noch an-> Verbraucher guckt in die Röhre und hat zusätzlich 30 Jahre Stellplatzgebühr an der Backe
      - VW gibt's nicht mehr und die Familien Porsche und Piech haben sich schon lange ins schöne Österreich aufs Altenteil zurückgezogen -> Gucken nicht in die Röhre
      -> Verbraucher guckt für immer in die Röhre

      Der eine oder andere findet jetzt bestimmt nicht nett, dass ich das so emotionslos sehe, aber das war jetzt mein Wort zum Sonntag. :saint: 8)
    • Lisaknurrig schrieb:

      Vielleicht ein schöner Post im Jahr 2018 in diesem Thread
      Auf Seite 333 Post 5000....

      „Endlich hat die Bundesregierung/ Industrie / Justiz diese unsägliche Diskussion um den Schummeldiesel beendet und es wurde eine zufriedenstellende Lösung für die betroffenen Fahrzeugbesitzer gefunden.
      Verbraucherschutzverbände begrüßen diese längst fällige Entscheidung.
      Gleichzeitig begannen die ersten Prozesse gegen die Verantwortlichen die den Einsatz dieser „Schummelsoftware“ gefördert und gebilligt haben.“
      Eine Beendigung der Diskussion um den Schummeldiesel wäre sicherlich schön, doch die Bundesregierung hat hierzu nicht die Handhabe, denn auch sie ist an Recht und Gesetz gebunden und kann daher nicht einseitig in unsere Rechtsordnung eingreifen. Die Diskussion können nur die Gerichte beenden, konkret der BGH und/oder das Bundesverwaltungsgericht als oberste Gerichte. Das wird wohl noch eine Weile dauern und noch sind viel zu viele Fragen offen, ja von den Gerichten z.T. noch nicht einmal angesprochen worden.

      Andreas
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