...so dass ein Widerspruch bzw. eine Klage die Vollziehbarkeit der Verfügung hindert.
Reicht es, wenn man den Widerspruch an die Zulassungsstelle einfach selber schreibt und abschickt, oder muss da zwingend ein Anwalt zugezogen werden oder sogar eine Klage eingereicht werden?
Grüße - Bernhard
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Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
Reicht es, wenn man den Widerspruch an die Zulassungsstelle einfach selber schreibt und abschickt, oder muss da zwingend ein Anwalt zugezogen werden oder sogar eine Klage eingereicht werden?
Den Widerspruch kann man selbst einlegen, ein Anwalt muss hierzu nicht bemüht werden. Man kann allerdings auch einen Anwalt mit der Einlegung des Widerspruchs beauftragen und muss dann in Folge auch hierfür die Kosten selbst tragen.
Wichtig ist dabei die Widerspruchsfristen zu beachten. Bei "Zeitnot" kann man auch den Widerspruch einlegen und darauf verweisen, dass die Begründung nachträglich, zum Beispiel nach Beratung mit einem Anwalt, folgt.
Wie Kajo schon schrieb, brauchst du keinen Anwalt, weder für den Widerspruch noch für die Klage. Ob du direkt Klage erheben kannst oder sogar musst, kannst du der Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen. In manchen Bundesländern wurde das Widerspruchsverfahren abgeschafft. In Rheinland-Pfalz gibt es es aber noch. Dort findet sogar eine mündliche Verhandlung vor dem Stadt- bzw. Kreisrechtsausschuss statt.
Das hab ich nicht geschrieben, die Verantwortung für eine Entscheidung zu tragen bedeutet nicht automatisch, auch (finanziell) dafür zu haften!
Das ist nur bei wenigen Ausnahmen der Fall!
Fehlentscheidungen können aber durchaus disziplinare Folgen haben, da kann's dann schon an's Geld gehen.
Ich denke, mit Beamtenrecht schweifen wir jetzt gewaltig vom Thema ab!
Wenn die Herren und Damen hier eine Entscheidung zur Stilllegung treffen haftet keiner von Denen persönlich !
Egal was der Bürger für einen Aufwand betreiben muss dem Herrn (oder Frauen) Beamten entstehen keine Nachteile !
Hier schweift damit keiner von Thema ab wenn in jeder Amtsstube anders entschieden werden kann !
Das ist kein Beamtenrecht - maximal Beamtenwillkür.
F.U.
In manchen Bundesländern wurde das Widerspruchsverfahren abgeschafft. In Rheinland-Pfalz gibt es es aber noch.
Wie sieht das in Baden-Württemberg aus?
Grüße - Bernhard
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Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
Ich würde beim "Update" nicht von Willkür sprechen. Das Placebo wurde auf ganz großer Ebene zwischen VW Lobbyisten ,KBA und Politikern zum Zwangsupdate beschlossen um Kosten zu sparen und sich gegenseitig den A... zu retten. Ausbaden darf es wie immer der Kunde.
Es würde mich arg wundern wenn die Zulassungsstellen anders verfahren.
Hallo Otto!
Das kenne ich aber nicht so. Nicht nur Selbständige haften für ihre Fehler. Wenn das arbeitende Volk einen Fehler macht, muss dieser kostenlos nachgebessert werden, wenn dies überhaupt möglich ist. Wenn nicht, kostenlos ZB. ein fehlerhaftes Teil, bzw. Werkstück angefertigt werden. Allerdings sind hier die meisten Arbeitgeber großzügig. Dies haben mir Betriebsräte verschiedener Betriebe so mitgeteilt. Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich in jüngster Zeit daran etwas geändert haben soll.
Mit freundlichen Grüßen aus Öpfingen von Nate
Dann schaue bitte im Netz unter Arbeitnehmerhaftung
Habe ich jetzt gemacht. Ja der Arbeitnehmer kann haften bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Und auch da gelten Grenzen die mit dem Einkommen zusammenhängen.
Die genauen Zusammenhänge kann ja jeder selbst nachlesen
Diese Haftung gilt aber genauso für Angestellte im öffentlichen Dienst!!
Otto
Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
Hallo Michael!
Schöner Post von Dir.
Meine Unterstützung hast Du sicher auch. Wenn ich etwas für Dich tun kann, dann jederzeit gerne.
Hilfe bekommen und Hilfe geben. Davon lebt das Forum.
Ich verbleibe mit besten Grüßen aus Öpfingen von Nate.