Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Antwort für minoschdog!

      Hallo minoschdog!
      Dass mein Post nicht in diesen Thread passt, da hast Du wirkich Recht. Dafür möchte ich mich entschuldigen. Ich wusste einfach nicht wo sonst hin damit. Hier lese ich am meisten. Und da habe ich eben manches unsachliches gefunden.
      Viele unter meinen frommen Hut zu bringen, stelle ich mir so vor, dass ich mit gutem Beispiel vorangehe. Hoffentlich ziehen viele mit.
      Schon wieder OT.
      Wie Du schon geschrieben hast. Die Hoffnung.......
      Ich verbleibe mit besten Grüßen aus Öpfingen von Nate
    • Rolf schrieb:

      Da sieht es wohl schlecht mit einem Einspruch aus, mal sehen wie man dann vorgeht
      Zieh' um nach Hannover. ;)

      Grundsätzlich nicht vorgesehen heisst ja nicht automatisch, dass ein Einspruch nicht erfolgreich sein kann....ich bin bei Dir ^^ meine Klage gegen den Händler ist eingereicht, die gegen den Hersteller folgt, schaun mer mal dann sehn mer schon.

      Meine Anwälte haben mir dringend geraten, das "update" nicht unter dem jetzt aufgebauten Druck zuzulassen, damit würden Beweismittel zerstört....das natürlich in verschnörkelter Anwaltssprache.
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • rainer II schrieb:

      ein Widerspruchsverfahren gegen einen Verwaltungsakt wird das Gleiche sein !
      Muss aber nicht, das wird durchaus unterschiedlich gehandhabt.
      Entscheidend ist, was am Schluss des Verwaltungsaktes (Aufforderung der Zulassungsstelle) steht, in der Regel sieht es beispielsweise etwa so aus:

      Rechtsbehelfsbelehrung
      Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (alternativ: Zustellung) Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei … (Name und Anschrift der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

      Am Schluss deines Steuerbescheides findest du eine ähnliche Belehrung.


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • ....ich habe gerade die letzten 7 Seiten gelesen - interessante Argumente ! :thumbup:

      Nur im Endeffekt läuft es eben doch auf @berme s Argumente hinaus der auf die Kungelei von VW, dem KBA und den lokalen Zulassungsbehörden hinweisst.

      Bei einem schadhaften Produkt, hier die EA189 Abgasregelung (der Motor ist ja O.K.) hat der Hersteller die Möglichkeit
      der a.) Nachbesserung ("Update") und b.) der Wandlung (neues Produkt.)

      Das b.) wg. Kosten von VW ausgeschlossen wird ist logisch.

      Da aber a.) nur mit "Gewalt, Druck und Verboten" vom KBA und den lokalen Zulassungsbehörden (Staat) erzwungen wird,
      weisst eindeutig auf eine Kungelei und einen Schutz des VW Konzerns hin.

      Wenn jemand mit seinem Produkt zufrieden ist, warum dann der Zwang zum Update ?
      Nur wegen der Umweltproblematik ?
      Einhaltung der EU Vorschriften ?
      Oder steckt da doch noch mehr dahinter ?
      Z.B. eine nachträglich eingebaute Obsoleszenz des gesamt Produktes Auto ?

      Das hat, neben den vielen rechtlichen Fragen, mir noch niemand, auch nicht in den guten, verlinkten Artikel, schlüssig beantworten können............ :?:
      Liebe Grüsse
      Privatier

      [i]Lächle, Du kannst nicht Alle töten......[/i]
    • Bei motor-talk wird gerade ziemlich ausführlich beschrieben, wie das Update wirken soll.
      (Meiner persönlichen Meinung nach eine Maßnahme des VW Marketing)

      Theoretisch.
      Die meisten der bereits über 500 Kommentare sehe das anders.

      motor-talk.de/news/so-funktion…esel-update-t6219349.html

      Gruß Jörg
    • Privatier schrieb:

      Wenn jemand mit seinem Produkt zufrieden ist, warum dann der Zwang zum Update ?
      Nur wegen der Umweltproblematik ?
      Einhaltung der EU Vorschriften ?
      Oder steckt da doch noch mehr dahinter ?
      Z.B. eine nachträglich eingebaute Obsoleszenz des gesamt Produktes Auto ?

      Das hat, neben den vielen rechtlichen Fragen, mir noch niemand, auch nicht in den guten, verlinkten Artikel, schlüssig beantworten können............ :?:
      Vorschriften einhalten. Damit ist das Thema abgehandelt, denn die Einhaltung von Rechtsnornen hängt nicht davon ab, ob jmd. Selbiges für aufwändig, kostspielig oder unbequem hält. Das ist dann so aufwändig, kostspielig oder unbequem, wie es eben ist.
      Gilt für VW genauso, wie für VW - Kunden.
      Alles Andere sind nur Verschwörungstheorien, um eben Dieses zu verschleiern.
    • Privatier schrieb:

      ....ich habe gerade die letzten 7 Seiten gelesen - interessante Argumente !

      Nur im Endeffekt läuft es eben doch auf @berme s Argumente hinaus der auf die Kungelei von VW, dem KBA und den lokalen Zulassungsbehörden hinweisst.
      Eine gewisse "Kungelei" sehe ich auch, aber anders als manch Anderer hier.
      Nach Bekanntwerden der illegalen Abschalteinrichtung haben sich VW, KBA und Vertreter der Regierung zusammengesetzt wie damit umgegangen werden kann. Im Sinne der Kunden ( und VW ) hat man auf eine sofortige Stillegung verzichtet mit der Auflage, in angemessener Zeit die Software auf einen "legalen" Stand zu bringen.
      Diese Software steht jetzt zur Verfügung ( man muß sie aber nicht mögen ).
      Wenn Fahrzeuge nach Ablauf der Frist nicht umgerüstet sind muß ihnen die Betriebserlaubnis entzogen werden.
      VW selbst dürfte es ziemlich egal sein ob alle Fahrzeuge umgerüstet werden, sie haben durch die Nachrüstung eher Nachteile durch die Kosten der Kulanzleistung.
      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • otto36 schrieb:

      VW selbst dürfte es ziemlich egal sein ob alle Fahrzeuge umgerüstet werden, sie haben durch die Nachrüstung eher Nachteile durch die Kosten der Kulanzleistung.
      Es gibt keine festgeschriebene Kulanzleistung !
      Nur eine vertrauensbildende Maßnahme !
      Ein kann, muss aber nicht.
      Man muss es nur geschickt umschreiben.........Ihr Kinderlein kommet !
      Soll jeder tun was er will ich verzichte auf die Güte !
      F.U.
    • CAROMITO schrieb:

      Es gibt keine festgeschriebene Kulanzleistung !
      Nur eine vertrauensbildende Maßnahme !
      Ist eine Kulanz nicht eine vertrauenbildende Leistung?

      CAROMITO schrieb:

      Soll jeder tun was er will ich verzichte auf die Güte !
      Ich verzicht auch gern auf das update aber nicht auf die VBM wenn es doch zu einem Schaden kommt.
      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • CAROMITO schrieb:

      Es gibt keine festgeschriebene Kulanzleistung ! Nur eine vertrauensbildende Maßnahme !
      Ob ich nun im möglichen Schadenfall Kulanz gewähre oder die Reparatur im Rahmen der vertrauensbildenden Maßnahme für den Kunden ohne Kosten durchführe bleibt sich im Ergebnis gleich.

      Anders wäre es wenn man, wie in den USA, auf die möglicherweise höher beanspruchten und vorher austauschten Teile und eine erweiterte Garantie abgeben würde.
    • Kajo schrieb:

      Ob ich nun im möglichen Schadenfall Kulanz gewähre oder die Reparatur im Rahmen der vertrauensbildenden Maßnahme für den Kunden ohne Kosten durchführe bleibt sich im Ergebnis gleich.
      Dabei berücksichtigst Du nicht das die Maßnahme nur für folgende Teile gilt , Zitat:
      - gilt ausschließlich für Defekte im Werkstoff und Werkarbeit folgender Fahrzeugkomponenten : Lamdasonde,Temperaturfühler, Umschaltventil Abgasrückführung, Differenzdrucksensor, Einspritzdüse,Hochdruckpumpe, (Kraftstoff-) Verteilerleiste, Druckregelventil, Drucksensor, Einspritzleitung.

      Ohne Ersatzwagen, ohne rechtlichen Anspruch.
      Service nur beim Vertragspartner.
      Also nix ohne Kosten.
      F.U.
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