Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • CAROMITO schrieb:

      Dabei berücksichtigst Du nicht das die Maßnahme nur für folgende Teile gilt , Zitat:
      - gilt ausschließlich für Defekte im Werkstoff und Werkarbeit folgender Fahrzeugkomponenten : Lamdasonde,Temperaturfühler, Umschaltventil Abgasrückführung, Differenzdrucksensor, Einspritzdüse,Hochdruckpumpe, (Kraftstoff-) Verteilerleiste, Druckregelventil, Drucksensor, Einspritzleitung.
      Schon klar, aber auch in den USA wird die erweiterte Garantie nur auf die "ausgetauschten bzw. benannten Teile" gewährt.

      CAROMITO schrieb:

      Ohne Ersatzwagen, ohne rechtlichen Anspruch. Service nur beim Vertragspartner. Also nix ohne Kosten.

      Ob Kulanz gewährt wird, liegt immer in der Entscheidung des Herstellers und diese ist folgerichtig auch nicht wie ein möglicher Gewährleistungsanspruch auf dem Klageweg durchsetzbar. Wie und ob sich VW "großzügig" im Rahmen der vertrauensbildenden Maßnahmen verhält wird sich zeigen.

      Bei einer normalen Reparatur im Rahmen der Gewährleistung steht mir regelmäßig auch kein Ersatzfahrzeug zu. Die zusätzliche Stellung eines Ersatzfahrzeuges erfolgt meist in Rahmen der Mobilitätsgarantie wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Um Leistungen nach der Mobilitätsgarantie zu erhalten bin ich ebenfalls verpflichtet die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsarbeiten nach Frist und Umfang in einer seiner Vertragswerkstätten durchführen zu lassen.

      Auch ein "normaler" Werkstattbesuch ist meist mit Ärger, Aufwand und auch Kosten verbunden.
    • minoschdog schrieb:


      Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht! 8|
      Wenn Du da konsequent bist und bei den Firmen nichts mehr kaufst, dann bist Du bald auf Selbstversorgung angebwiesen.
      Ich hoffe Du hast genug Ackerland.

      Die sicherste Art eine Volkswirtschaft zu ruinieren ist:
      Alle zu verpfichten immer und unter allen Umständen die Wahrheit zu sagen!

      Gruß
      row-dy
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • Hexe schrieb:

      ich hatte heute Post vom KBA im Briefkasten. Bin ich die 1. hier?
      Hallöchen Hexe,
      habe Deinen Beitrag mal hierhin verschoben.
      Leuchturm war der Erste ( siehe Seite 182, Beitrag 2730 ).
      So kann das KBA einem das Weihnachtsfest versauen :cursing: .
      Bleib ruhig und warte einfach ab :) .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • @floflo,

      die Typengenehmigung ist doch aus GB.
      Warum kann dann das KBA die Zulassungsstelle auffordern (bitten) das KFZ zwangsabzumelden ( darüber informierren, dass das Fahrzeug nicht der Tyypengenehmigng entspricht)?
      Braucht das KBA dafür Informationen aus GB?

      Gruß
      row_dy
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • Hallo Hexe.

      Dann hast Du noch 6 Monate Zeit einen tolles Auto zu fahren. Erst wenn die Zulassungsstelle schreibt wird es ernst. Flo flo hat uns dann Hilfe zugesagt.

      Noch nicht aufgeben!

      G Frank
      Wer mit dem Finger auf mich zeigt, sollte nie vergessen, das dann drei Finger auf Ihn selbst zeigen!!!
    • Wir haben schon so viele Anschreiben bekommen das wir ein Auto gewonnen haben- aber unser Hof ist immer noch leer.

      Geduld.................
      Das zeigt doch allen wie sensibel das Amt zur Weihnachtszeit ist !
      Kopf hoch, schönes Fest und wichtig, ruhig.............
      F.U.
    • otto36 schrieb:

      Privatier schrieb:

      ....ich habe gerade die letzten 7 Seiten gelesen - interessante Argumente !

      Nur im Endeffekt läuft es eben doch auf @berme s Argumente hinaus der auf die Kungelei von VW, dem KBA und den lokalen Zulassungsbehörden hinweisst.
      Eine gewisse "Kungelei" sehe ich auch, aber anders als manch Anderer hier.
      Nach Bekanntwerden der illegalen Abschalteinrichtung haben sich VW, KBA und Vertreter der Regierung zusammengesetzt wie damit umgegangen werden kann. Im Sinne der Kunden ( und VW ) hat man auf eine sofortige Stillegung verzichtet mit der Auflage, in angemessener Zeit die Software auf einen "legalen" Stand zu bringen.
      Diese Software steht jetzt zur Verfügung ( man muß sie aber nicht mögen ).
      Wenn Fahrzeuge nach Ablauf der Frist nicht umgerüstet sind muß ihnen die Betriebserlaubnis entzogen werden.
      VW selbst dürfte es ziemlich egal sein ob alle Fahrzeuge umgerüstet werden, sie haben durch die Nachrüstung eher Nachteile durch die Kosten der Kulanzleistung.
      Otto
      So geht das nicht @otto36 !

      Denn damit räumst Du dem Kunden SOFORT die Möglichkeit der Wandlung ein !!!
      Genau das was VW NIEMALS wollte.

      So hat es mir jedenfalls mein Rechtsanwalt mitgeteilt.
      Mit dem Schreiben bin ich dann zu meinem :F: Dealer marschiert und hab gesagt : Macht mir ein gutes Angebot für einen neuen YETI !
      Komischerweise haben die auch "nicht lange rumgezickt" und meinen "Dirty Harry, 170 PS, EA189, nach 61 Monaten und knapp über 70.000 km mit
      20.000,- € (aua) ohne Probleme in Zahlung genommen.
      Dazu waren für den neuen Adventure die Gimmicks, wie 36 Monate Vollgarantie, in Wagenfarbe lackierte Aussenspiegel und der Einbau das Marderschrecks auch noch dabei. :thumbsup:

      Das war ein Schnäppchen - denn vor 18 Monaten war die Rechtslage noch vollkommen undurchsichtig...........
      Der Zug ist jetzt abgefahren.
      Da geht nix mehr !
      Liebe Grüsse
      Privatier

      [i]Lächle, Du kannst nicht Alle töten......[/i]
    • Rolf schrieb:

      ndr.de/nachrichten/niedersachs…en-Dieseln,diesel208.html



      "Celle erteilt eine letzte Frist von vier Wochen. Anschließend werden Fahrzeuge durch die Behörde abgemeldet. Eine Einzelfallprüfung ist grundsätzlich nicht vorgesehen."
      Mit meinem Beitrag (2796) wollte ich dazu anstoßen, sich jetzt schon mal mit der Situation zu befassen und nicht erst zu warten bis die "Zulassungsstellen vor der Tür stehen"

      XRHONK schrieb:

      Erst wenn die Zulassungsstelle schreibt wird es ernst
      schon alleine weil es von Landkreis zu Landkreis wohl recht unterschiedlich gehandhabt wird.
      Geht man nicht gut vorbereitet viel besser daran als wenn man bis auf den letzten Drücker wartet. Das bis dahin entsprechende Gerichtsverhandlungen waren, die uns bestärken glaube ich nicht, dazu "mahlen unsere Mühlen viel zu langsam".

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Privatier schrieb:

      Denn damit räumst Du dem Kunden SOFORT die Möglichkeit der Wandlung ein !!!
      Kannst du das näher erläutern? Aus welchem Grund kann ich dann sofort Wandeln?
      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • row-dy schrieb:

      Braucht das KBA dafür Informationen aus GB?
      Die Frage war zwar an Andreas gestellt, ich möchte da auch nicht vorgreifen, aber ich sehe es so:
      Es geht ja nicht nur um den Yeti, der seine Typenzulassung in GB erhalten hat, sondern um alle Konzernfahrzeuge (Pkw) mit dem EA 189 Motor. Wo die alle ihre Typenzulassungen bekommen haben, kann ich nicht sagen, sicherlich nicht alle in GB.
      Solange die Typenzulassung in einem EU-Staat erteilt wurde, ist diese auch in der gesamten EU gültig.
      Es wurde ja durch die entsprechenden Behörden in den USA festgestellt, dass die von VW genannten "Abgaswerte" nicht stimmen, erst daraufhin hat Volkswagen zugegeben, dass "geschummelt" wurde.
      VW ist dann in die Offensive gegangen und hat im Prinzip "gestanden", auch die zuständigen Zulassungsbehörden in der EU "ausgetrikst" zu haben.
      Der "Deal" (den ich hier nicht weiter kommentieren möchte) zwischen VW, KBA und ensprechenden Ministerien war dann die bekannte Verfahrensweise.
      Prinzipiell kann die zuständige deutsche Behörde eine "EU-Typenzulassung" für ungültig erklären, zumal VW ja den Fehler mit der "Schummelsoftware" eingestanden hat.
      Die ganze Geschichte ist gerichtlich in letzter Instanz noch nicht geklärt, auf die Bescheide der Zulassungsbehörden ist ja auch nach dem Widerspruchsverfahren noch der Klageweg offen.
      Ich gehe davon aus, dass die britische Typenzulassung für den Yeti in allen EU-Staaten vorliegt, damit er auch in jedem Land zugelassen werden kann. Weitere Informationen aus GB braucht das KBA eigentlich nicht.


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Servus,

      wenn die Lebensmittel vom Bauern X schlecht / faul sind, obwohl es frische Waren sein sollten, dann kaufe ich das nächste Mal meine Lebensmittel GARANTIERT nicht mehr bei ihm ! Er hat mein Vertrauen missbraucht !


      Beim einem ,vielleicht neuen Autokauf, werde ich es genau so handhaben !
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