CAROMITO schrieb:
Dabei berücksichtigst Du nicht das die Maßnahme nur für folgende Teile gilt , Zitat:
- gilt ausschließlich für Defekte im Werkstoff und Werkarbeit folgender Fahrzeugkomponenten : Lamdasonde,Temperaturfühler, Umschaltventil Abgasrückführung, Differenzdrucksensor, Einspritzdüse,Hochdruckpumpe, (Kraftstoff-) Verteilerleiste, Druckregelventil, Drucksensor, Einspritzleitung.
CAROMITO schrieb:
Ohne Ersatzwagen, ohne rechtlichen Anspruch. Service nur beim Vertragspartner. Also nix ohne Kosten.
Bei einer normalen Reparatur im Rahmen der Gewährleistung steht mir regelmäßig auch kein Ersatzfahrzeug zu. Die zusätzliche Stellung eines Ersatzfahrzeuges erfolgt meist in Rahmen der Mobilitätsgarantie wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Um Leistungen nach der Mobilitätsgarantie zu erhalten bin ich ebenfalls verpflichtet die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsarbeiten nach Frist und Umfang in einer seiner Vertragswerkstätten durchführen zu lassen.
Auch ein "normaler" Werkstattbesuch ist meist mit Ärger, Aufwand und auch Kosten verbunden.