Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Erstmal frohe Weihnachten Euch allen !

      Moin @otto36,

      Du hast die Ausgangslage ja völlig korrekt in Deinem Post beschrieben, den ich zitiert hatte ! :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:

      Worauf mein Anwalt mir bestätigt hat:

      Die Nachbesserung die man dem Produzenten einer "kaputten Sache" (leider) mindestens 1x zubilligen muss ist das sogenannte "Upgrade",
      was eigentlich ein "Downgrade" ist weil der Verbrauch steigt, die Zuverlässigkeit sinkt und man ein paar PS verliert.

      Die Wandlung wäre möglich gewesen wenn das KBA sofort alle EA189 stillgelegt hätte.

      Das war eben vor 18 Monaten noch nicht klar.

      Der (faule) Kompromiss zwischen VW und KBA ist so zum Schaden der Kunden geworden.

      Weil ich sofort nach dem ersten Ankündigungsschreiben von Skoda reagiert habe, konnte ich noch einen finanziellen Nutzen aus der Situation ziehen........
      Da es jetzt erste Urteile gab, ob die alle schon rechtskräftig sind kann ich leider nicht beurteilen, hat sich Situation für den Kunden allerdings
      eindeutig verschlechtert.

      Schöne Feiertage !
      Liebe Grüsse
      Privatier

      [i]Lächle, Du kannst nicht Alle töten......[/i]
    • Privatier schrieb:

      Die Nachbesserung die man dem Produzenten einer "kaputten Sache" (leider) mindestens 1x zubilligen muss ist das sogenannte "Upgrade",
      Richtig --- Aber in einen angemessenen Zeitraum !
      Vom bekanntwerden bis zur Möglichkeit des Updates verging, bei meiner Motor- Getriebekombination, über 1 Jahr.
      Keinesfalls muss ich als Kunde so lange auf eine Nachbesserung warten !
      Eine völlig falsche und haltlose Rechtsberatung über den Anwalt vermittelt von der Versicherung hat mir diese Chance genommen.
      Wir werden hier versuchen den Anwalt in die Haftung zu nehmen.
      Aber das Recht hat viele verschlungene Wege wie ein Labyrinth.
      Einer wird am Ende hoffentlich den Ausgang finden !
      F.U.
    • @CAROMITO,

      für welchen Schaden willst Du den Anwalt den in Haftung nehmen?

      Mir würden da nur
      • Merkantiler Minderwert.
      • Mehrverbrauch.
      • Evtl auftretende Schäden an der Hardware die nicht von der vertrauensbildenden Maßnahme erfasst sind
      einfallen.
      In allen Punkten wird es erhebliche Beweisprobleme geben und im dritten Punkt stellt sich zusätzlich die Frage "Was kann der Anwalt dafür wenn Du Dich nicht an die Bedingungen der VBM (z.B. ausschließlich Wartung durch anerkannte Werkstatt auch vor dem Update) hälst?"

      Mir wäre meine Lebenszeit und meine Nerven zu Schade um mich damit zu belasten.

      Gruß
      row-dy
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • wenn man mich zum update zwingt

      werde ich auf jeden Fall zum Tuner fahren. Aber Tuning im Sinne von Leistungssteigerung will ich gar nicht. Ich will nur, dass bestimmte Dinge so eingestellt werden wie vor dem Update. Aber das geht noch nicht weil man die Leute zwingt für den TÜV das staatlich sanktionierte Update aufzunehmen welches dem Motor nur eine Umstellung zum Auswurf einer anderen Drecksorte aufoktruiert. Und die Tuner sind noch nicht soweit.
    • row-dy schrieb:

      für welchen Schaden willst Du den Anwalt den in Haftung nehmen?
      Als erstes für die Falschberatung die jeden Anspruch gegen den Händler verjähren lasst.
      Mit großer Sicherheit ist mir hier das Recht auf Wandlung genommen wurden.
      Richtig -
      • Evtl auftretende Schäden an der Hardware die nicht von der vertrauensbildenden Maßnahme erfasst sind.

      row-dy schrieb:

      Frage "Was kann der Anwalt dafür wenn Du Dich nicht an die Bedingungen der VBM (z.B. ausschließlich Wartung durch anerkannte Werkstatt auch vor dem Update) hälst?"
      Die Vertrauensbildende Maßnahme mit Ihren Bestimmungen gab es zu diesen Zeitpunkt (Anfang 2016) noch nicht. Wie also hätte ich mich an eine Bedingung halten können die es gar nicht gab ?

      row-dy schrieb:

      Mir wäre meine Lebenszeit und meine Nerven zu Schade um mich damit zu belasten.
      Mir ist meine Lebenszeit zu schade für Sachen zu arbeiten um dann kalt enteignet zu werden.
      F.U.
    • 100% Zustimmung !

      CAROMITO schrieb:

      Mir ist meine Lebenszeit zu schade für Sachen zu arbeiten um dann kalt enteignet zu werden.
      F.U.
      ...in diesem Punkt kann ich Dir nur zu 100% zustimmen @CAROMITO ! !!! :thumbup:

      Obwohl @row-dy eben auch nicht falsch liegt !

      Ein Verfahren ggf. mit Prozess ist nicht gerade blutdrucksenkend & nervenschonend. :cursing:
      Das nimmt einen immer mit.

      Frage ist, was ist finanziell im günstigsten Fall herauszuholen ?
      Wenns nur ums Prinzip geht - naja......

      Ich habe viele Dinge unter "Lebenserfahrung" (Kinder & Kacke) abgelegt bevor ich den "Oberhammer habe kreisen lassen" (Klage/Prozess)
      auch wenn ich im Recht war.

      Für mich ist das eine knallharte Kosten/Nutzen Analyse.
      Pragmatische, realistische Einschätzung eines "Optimisten mit Erfahrung" - eines Pessimisten eben.......
      Liebe Grüsse
      Privatier

      [i]Lächle, Du kannst nicht Alle töten......[/i]
    • CAROMITO schrieb:

      Mir ist meine Lebenszeit zu schade für Sachen zu arbeiten um dann kalt enteignet zu werden.F.U.
      Nur das es keine Enteignung gegeben hat auch keine kalte.
      Oder meinst Du, die evtl. bevorstehenden Fahrverbote für Diesel in mehreren Großstädten.

      Dann bin ich auch schon zweimal kalt enteignet worden, unsere beiden A4 TDI Baujahr 1997 und 1999 durften mit der Einfuhrung der Feinstaubzonen plötzlich in bestimmten Gebieten auch nicht mehr fahren.
      Das war zu der Zeit als wir sie gekauft haben auch nicht absehbar.

      Ich denke nicht, das die betroffenen Städte die NOx Grenzwerte hätten einhalten können, wenn VW die verbotene Abschalteinrichtung nicht eingesetzt hätte.
      Auch dann würden wir heute vor dem Problem der Fahrverbote stehen. Diese Fahrverbote werden nicht ausreichen um die Grenzwerte einzuhalten. Das weiß man aber erst hinterher und hat sich damit wieder ein paar Jahre Luft geschaffen.

      Gruß
      row-dy
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • row-dy schrieb:

      Ich denke nicht, das die betroffenen Städte die NOx Grenzwerte hätten einhalten können, wenn VW die verbotene Abschalteinrichtung nicht eingesetzt hätte.
      Auch dann würden wir heute vor dem Problem der Fahrverbote stehen. Diese Fahrverbote werden nicht ausreichen um die Grenzwerte einzuhalten. Das weiß man aber erst hinterher und hat sich damit wieder ein paar Jahre Luft geschaffen.
      Unsere Nachbarn machen es uns vor, nur unsere Politik hat Scheuklappen auf fahrrad-xxl.de/blog/mehr-bikes…r-fahrradstadt-amsterdam/

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • row-dy schrieb:

      Dann bin ich auch schon zweimal kalt enteignet worden, unsere beiden A4 TDI Baujahr 1997 und 1999 durften mit der Einfuhrung der Feinstaubzonen plötzlich in bestimmten Gebieten auch nicht mehr fahren.
      Das war zu der Zeit als wir sie gekauft haben auch nicht absehbar.
      Das Thema hier : Fragen und Antworten zum Update des EA189
      Fahrzeugen von 1997 +1999 wurde mit Sicherheit kein Update aufgezwungen .
      Hier geht es darum das Update oder die Stilllegung zu verhindern.
      Trifft beides bei Dir nicht zu.
      Über den vertrauensbildenden Unfug wurde schon 1000 fach geschrieben.
      Auch ich habe schon ausgeführt das ich nach Ablauf der 2 Jahre 45.000 bis 50.000 Kilometer auf dem Tacho habe. Früher sagte man gerade eingefahren.
      Heute bin ich bei den Reparaturen ein Premiumkunde auf eigene Rechnung.
      Zusätzlich alle 8000 Kilometer ein für mich völlig unnützer Service bei Skoda.
      Mit dem Umweltzonen muss ich leben aber nicht mit Erpressung.
      F.U.
    • row-dy schrieb:

      die Typengenehmigung ist doch aus GB.
      Warum kann dann das KBA die Zulassungsstelle auffordern (bitten) das KFZ zwangsabzumelden ( darüber informierren, dass das Fahrzeug nicht der Tyypengenehmigng entspricht)?
      Braucht das KBA dafür Informationen aus GB?
      Unstreitig ist, dass die Typgenehmigungen für alle mit dem EA189-Motor ausgerüsteten Fahrzeuge nicht erloschen ist, weil keine der betroffenen Typgenehmigungsbehörden sie zurückgenommen hat. Allerdings hat das KBA gem. § 25 Abs. 2 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) eine sog. Nebenbestimmung angeordnet, nach der VW verpflichtet wird, die unzulässige Abschalteinrichtung zu beseitigen. Dieser Verwaltungsakt ist bestandskräftig geworden, weil VW ihn nicht angefochten hat und bindet folglich auch die Gerichte. Er könnte allerdings noch von betroffenen Fahrzeughaltern angefochten werden, was aber nur vor den Verwaltungsgerichten möglich ist. Die Vorschrift des § 25 Abs. 2 EG-FGV ist ziemlich undurchsichtig und es ist noch nicht geklärt, welche Auswirkungen sich dadurch für den Fahrzeughalter ergeben, insbesondere, ob Fahrzeuge ohne das Update nicht mehr der durch die Nebenbestimmung erweiterten Typgenehmigung entsprechen mit der Folge, dass tatsächlich eine Betriebsuntersagung ausgesprochen werden kann. Darüber werden die Verwaltungsgerichte zu urteilen haben. Ich persönlich halte eine Betriebsuntersagung nach wie vor für unzulässig, kann aber auch nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, dass die Gerichte das am Ende genauso sehen werden.

      Eines hingegen ist sicher: Die Anordnung der Nebenbestimmung kann nur die Behörde verfügen, die auch die Typgenehmigung erlassen hat. Das heißt, dass das KBA für alle Skodas gar nicht zuständig ist sondern die vergleichbare britische Behörde. Das heißt weiter, dass auch das EG-FGV nicht einschlägig ist, denn dabei handelt es sich um deutsches Recht. Es ist allerdings anzunehmen, dass es in den anderen EU-Ländern vergleichbare Bestimmungen gibt, denn die EG-FGV ist die Umsetzung einer EG-Richtlinie in nationales Recht. Zu klären ist jetzt die Frage, ob die britische VCA für Skoda ebenfalls förmlich das Deaktivieren der Abschalteinrichtung als Nebenbestimmung zur Typgenehmigung angeordnet hat. Bisher habe ich weder zu Skoda noch zu Seat (spanische Behörde) etwas dazu gefunden, dass dies geschehen ist. Im Gegenteil wird auch bezogen auf Skoda und Seat stets die deutsche und eben gerade nicht einschlägige EG-FGV zitiert. Ich habe daher sowohl bei VW, Skoda und Seat entsprechende Anfragen gestellt und bin mal auf die Antworten gespannt, über die ich natürlich hier berichten werde. Sollte keine entsprechende Anordnung von der VCA ergangen sein, ist das Thema für uns Skoda-Fahrer erst einmal durch, denn selbst wenn man die Nebenbestimmung als Rechtsgrundlage für eine Betriebsuntersagung ansehen sollte, gäbe es diese Grundlage dann ja gar nicht.

      Andreas
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.