Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Rheinschiffer schrieb:

      Na, endlich mal taufrische Neuigkeiten.
      Rheinschiffer, es ergibt Sinn erst die Beiträge zu lesen.
      Die Frage nach der Festschreibung der 18 Monate wird von Dir ignoriert.
      Eine Antwort darauf entspricht einer Neuigkeit.
      Du hast die neuen Forumsregel gelesen und akzeptiert.
      Eröffne ein neues Thema, als Anregung : -eigene Weisheiten -
      F.U.
    • Heute auf N3 TV

      Hallo

      hat heute um 19.30 Uhr jemand auf NDR die Sendung "Hallo Niedersachsen" geschaut?
      Dort waren u.a. ein Ehepaar mit 2 Yetis zu sehen, die Klage gegen VW erhoben haben.
      Die Sendung sollte in der Mediathek aufrufbar sein.

      Was ich wieder nicht verstehe, warum soll ich bis spätestens Ende 2017 Klage einreichen um irgendwelche Entschädigungen geltend machen zu können? Die Frage hatte ich bereits vor Monaten gestellt, hatte aber aus den Antworten verstanden, das es da keine Fristen geben würde?

      Gruß
      Harzer4x4
    • Harzer4x4 schrieb:

      hat heute um 19.30 Uhr jemand auf NDR die Sendung "Hallo Niedersachsen" geschaut? Dort waren u.a. ein Ehepaar mit 2 Yetis zu sehen, die Klage gegen VW erhoben haben. Die Sendung sollte in der Mediathek aufrufbar sein.
      Hier der Link zu dem Bericht des NDR: ndr.de/fernsehen/sendungen/hal…-endet,hallonds41976.html

      Was den Inhalt angeht, bewerte ich den Beitrag wie mionschdog.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kajo ()

    • Harzer4x4 schrieb:

      hat heute um 19.30 Uhr jemand auf NDR die Sendung "Hallo Niedersachsen" geschaut?
      Dort waren u.a. ein Ehepaar mit 2 Yetis zu sehen, die Klage gegen VW erhoben haben.
      Ein Rentner-Ehepaar, zwei Diesel-Yetis und ein schönes Carport :rolf: ;sorry; .
      Wenn die beiden einen der beiden Yeti an die Kinder verschenken würden, könnten sie sagen: "Eine Sorge weniger" .
      Nur so 'ne Idee :pfeif: .

      minoschdog schrieb:

      Habe ich gesehen, im Grunde vertane Zeit (zum Glück nur wenige Minuten), keine neuen Infos und zum Teil fehlerhaft erklärt.
      Was erwartest du vom NDR :pray ?
      :drink:
      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • Antwort für berme!

      Freundliches hallo an alle!
      Dass über die 18 Monate hinaus die Vertrauensbildende Maßnahme gewährt wird, ist von verschiedenen Kriterien abhängig. Einen Ermessensspielraum will sich der Hersteller verständlicherweise vorbehalten.
      Sonst würden alle bis zum Nimmerleinstag warten.
      Es können nur Einzefallentscheidungen sein. Ansonsten müsste die Frist von 18 Monaten grundsätzlich länger gehalten werden. Somit ist das „eventuell“ oder „kann“ nicht unbedingt als schwammig anzusehen.
      Wer unverschuldet den Termin nicht wahrnehmen kann, hat sicher Aussicht auf Erfolg. Hat die Werkstatt zB keine Zeit wegen kranker Mitarbeiter oder es gibt Probleme im Autohaus mit defekter Hardware. Es können viele Gründe für eine positive Entscheidung verantwortlich sein.
      Wer sein Fahrzeug nie beim Vertragspartner warten oder reparieren lässt und mit dem Hersteller eh schon auf Kriegsfuß steht und das Scheckheft nicht einen Stempel aufweist, hat eher schlechte Aussichten.
      Wichtig ist, dass überhaupt die Möglichkeit einer Kulanz über die 18 Monate hinaus besteht.
      Aus welchem Grund sollten mir solche Zusagen aus erster Hand mitgeteilt werden, wenn der Hersteller nicht vor hat, sie umzusetzen. Im Moment kann es sich der Hersteller nicht erlauben, erneut das Vertrauen der Kunden aufs Spiel zu setzen.
      Wenn ich wieder etwas mehr Zeit habe, werde ich wieder posten und auf einzelne Posts eingehen.
      Freundliche Grüße von Nate.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von nate-nate ()

    • nate-nate schrieb:

      Dass über die 18 Monate hinaus die Vertrauensbildende Maßnahme gewährt wird, ist von verschiedenen Kriterien abhängig. Einen Ermessensspielraum will sich der Hersteller verständlicherweise vorbehalten.

      Auch wenn es hier noch einmal wiederholt wird - Caromito hat es in seinem Beitrag exakt beschrieben.

      Die Kulanz im Rahmen der vertrauensbildenden Maßnahme gilt für einen Zeitraum von 24 Monaten ab "Software-Update".

      CAROMITO schrieb:

      Die vertrauensbildende Maßnahme gilt für einen Zeitraum von 24 Monaten – und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem die technische Maßnahme bei dem Fahrzeug durchgeführt wurde. Außerdem gilt sie nur für Fahrzeuge mit einer Fahrleistung von weniger als 250.000 Kilometern zum Zeitpunkt der Umsetzung der vertrauensbildenden Maßnahme (je nachdem, was früher eintritt).
      Also beginnen die 24 Monate nach dem Update, egal wann das erfolgt ?
      Die 18 Monate sind hier ebenfalls außen vor.
    • minoschdog schrieb:

      Habe ich gesehen, im Grunde vertane Zeit (zum Glück nur wenige Minuten), keine neuen Infos und zum Teil fehlerhaft erklärt.
      Na ja, ganz so informationslos war der Beitrag nicht. Zumindest der Wertverlust ist real.
      Ich hatte vor, mir ein neues Fahrzeug zu kaufen und hab in den letzten Tagen Autohäuser verschiedener Hersteller aufgesucht. Wenn überhaupt ein Angebot zur Inzahlungnahme meines Yeti TDI gemacht wurde, lag dieses bis zu 30% unter Ankaufpreis nach DAT. Einmal erhielt ichsogar den Rat "versuchen Sie eine Privatverkauf. Da es für Ihr Fahrzeug derzeit keine Gebrauchtwagen-Kunden gibt, können wir Ihnen leider kein Angebot machen!"
      Ich kann die Verärgerung der Yeti Eigner in dem Beitrag des NDR nachvollziehen.
    • Vertrauensbildene Maßnahmen.....

      ....wenn ich solchen "Politiker-Sprech" schon höre wird mir übel !

      Erst die Kunden bescheissen, dann mit dem KBA und dem Verkehrsminister kungeln, dann in einem Interview sagen (Matthias Müller) "Diesel muss weg - is Dreck !"
      und dann glauben "vertrauensbildene Maßnahmen" würden noch etwas bringen....

      Der VW-Konzern hat verschissen.
      Jetzt muss man die Jungs finanziell und rechtlich an "die Eier" bekommen !
      Die müssen bluten, dafür was sie ihren Kunden angetan haben und das was sie mit ihrem vorsetzlichen Betrug ALLEN Autofahrern an getan haben.....!
      Liebe Grüsse
      Privatier

      [i]Lächle, Du kannst nicht Alle töten......[/i]
    • minoschdog schrieb:

      Weil: Nur bis Ende 2017 will VW darauf verzichten, die Angelegenheit als verjährt zu betrachten und hat dies auch allen Autohändlern empfohlen.

      Die Uhr tickt also, der Eingang meiner Klagen gegen Händler und Konzern wurde mir heute vom zuständigen Gericht bestätigt.,
      Zur Klarstellung VW hat das den Händlern empfohlen!
      Also ohne jeden rechtlichen Anspruch.
      Gleichwohl kann sich der Händler bei der Verhandlung auf die Verjährung berufen.
      Nur leider begreifen die Medien das nicht bzw. bewerten diesen Fakt nicht.
      Macht sich gut für VW/SKODA, in der Realität heiße Luft.
      F.U.
    • Dass VW das Verfassungsgericht anruft war eigentlich nach dem Urteil des OLG Cellle zu erwarten.

      Die Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) sieht ja mögliche rechtliche Verstöße des Vorstandes bzw. Aufsichtsrates im Rahmen des Abgasskandals.
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