Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Wenn ich was zu sagen hätte.., ich würde die VW-Führungsriege, egal ob aktuell oder damals direkt beteiligt, samt und sonders auf Ewigkeiten auf eigene Rechnung in den Knast stecken.

      Sich mit Betrug die Taschen füllen, vertuschen, lügen und mit dem Finger auf Andere zeigen, nicht zur eigenen Verantwortung stehen sondern nach den nächsten Gewinnen nach dem Skandal gieren.., das geht für mich geht gar nicht.

      Der ergebene deutsche Michel, in seiner Mehrzahl, wird dies aber verhindern bzw. ermöglichen.

      Ich drücke allen die Daumen die versuchen sich zu wehren!
      Klaus
    • ileman schrieb:

      Wenn ich was zu sagen hätte.., ich würde die VW-Führungsriege, egal ob aktuell oder damals direkt beteiligt, samt und sonders auf Ewigkeiten auf eigene Rechnung in den Knast stecken.

      Bei dem Abgasskandall muss man schon ein wenig differenzieren.

      - Einmal geht es um manipulierte Fahrzeuge und einem möglicherweise damit verursachten Schaden / Wertverlust bei den Besitzern dieser Fahrzeuge.

      - Dann geht es im Bereich des Aktienmarktes um mögliche Nachteile für Aktionäre wegen verspäteter oder unterlassener Warnmeldungen.

      In beiden Bereichen ermitteln dann noch einmal die Strafverfolgungsbehörden wegen möglicher Straftaten.
    • Ein herzliches Dankeschön für diesen Link(ich hatte die Sendung original nicht gesehen)denn er ist ja sehr sachlich,also mit Fakten versehen und damit demaskierend für Herrn Müller und ......
    • Margenpflege nach Müllerart

      Klar ist, wenn es für die Marge des Konzerns förderlich wäre, würde Müller sogar auch behaupten, daß selbst zukünftige Fahrzeuge aus seinem Laden für den Verbraucher eine Last sein werden. Macht er nicht, ist natürlich klar...
      Neue Stromfahrzeuge + blaue Plakette + intensive Reparaturen der Dieselzombies = richtig viel Umsatz.
      Darum gebe ich überhaupt nichts auf sein Wort. Diese tendenziösen Kommentare, die nichts mit dem allgemeinen gesellschaftlichen Bedürfnissen zu tun haben, sollten seitens der Presse demaskiert und angeprangert werden! Warum wird diese Steilvorlage nicht intensiv genutzt und Müller bekommt sogar noch ein tolles Sprachrohr?
      Schönes neues Jahr, Fördegleiter
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Der von leuchtturm verlinkte Bericht bringt an Tatsachen definitiv nichts Neues und ist nach meiner Meinung hinsichtlich der Gefährdung der Betriebserlaubnis nach aufgespieltem Software-Update sogar falsch. Auch am 11. 12. 2017 sollte dem Ersten bekannt sein, dass man wegen fehlender Software-Update Gefahr läuft seine Betriebserlaubnis zu verlieren.

      Es ist nach wie vor unbestritten, dass sich die im Labor erreichten Messwerte in der Praxis nicht erreichen lassen und genau so ist es nicht verwunderlich dass ein Anstieg der Emissionen "außerhalb der Stadt" festgestellt wurde. Woran das wohl lag?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kajo ()

    • Kajo schrieb:

      Die Kulanz im Rahmen der vertrauensbildenden Maßnahme gilt für einen Zeitraum von 24 Monaten ab "Software-Update".
      Das ist richtig. Dennoch darf man dabei nicht übersehen, dass es sich eben nicht um eine Garantie sondern um eine Kulanzregelung handelt, die keine Ansprüche begründet und sich VW damit vorbehält, einzelfallbezogen zu entscheiden, d.h. eine Kostenerstattung im Einzelfall auch abzulehnen. Das kann sich VW zwar eigentlich nicht leisten, doch mittlerweile traue ich der Riege um Herrn Müller so ziemlich alles zu.

      JoChiem schrieb:

      Vorerst ist VW jetzt erstmal gescheitert: deutschlandfunk.de/sonderpruef…e.html?drn:news_id=832943
      Das hat in diesem Thread nichts zu suchen, denn wie Kajo schon schrieb, geht es dabei nicht um den Abgasskandal sondern um mögliche Schadensersatzansprüche der Aktionäre wegen zu später Information.

      leuchtturm schrieb:

      Am 11.1217 gab es im Mittagsmagazin einen kurzen Bericht über Mängel des Diesel Updates (Selbstversuch).

      daserste.de/information/politi…iche-maengel-auf-100.html
      Das Ergebnis der Testcrew des Mittagsmagazins deckt sich im wesentlichen mit vergleichbaren Tests anderer Organisationen. Wenn schon das Nachfahren des Prüfzyklus auf der Straße auch nach dem Update zu immer noch gegenüber dem Prüfstand überproportional überhöhten NOx-Werten führt, kann man sich leicht ausmalen, wie das Ergebnis bei realen Fahrprofilen aussieht. Und dass nach dem Update der NOx-Anstieg nahezu unverändert bleibt, wenn man erst einmal aus der Stadt heraus ist und mit höheren Drehzahlen fährt, belegt, dass entweder nach wie vor die AGR unter bestimmten, nicht erlaubten Bedingungen abgeschaltet wird, oder eben, wie man in jedem Techniklexikon nachlesen kann, dass die AGR unter diesen Bedingungen gar nicht mehr wirksam ist.

      Für mich wird immer klarer, dass der eigentliche Skandal gar nicht darin besteht, dass VW und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch alle anderen Fahrzeughersteller die AGR abschalten, sondern dass die Typgenehmigungsbehörden sehenden Auges eine von vornherein zur Erreichung des vom Gesetzgeber verfolgten Ziels ungeeignete Technik zugelassen haben und dann vor allem das KBA hinging und VW zum alleinigen Sündenbock abgestempelt hat anstatt selbst die Verantwortung zu übernehmen.

      Ich habe auch kein Verständnis, wie von vielen, auch hier im Forum, alle anderen Fahrzeughersteller mit dem Argument in Schutz genommen werden, bei ihnen diene die Abschalteinrichtung nur dem Motorschutz. Das ist Unsinn, denn dieses "Schlupfloch" ist winzig klein und umfasst nur ganz wenige Ausnahmen. Wenn man eine Technik einsetzt, die zwangsweise zum Schutz von Motorkomponenten deren Abschalten erfordert, obwohl damit das gesetzlichen Ziel unterlaufen wird, darf man diese Technik eben nicht einsetzen. Kein Fahrzeughersteller kann sich daher hier auf den Schutz des Motors berufen. Berufen kann man sich allein darauf, dass die Typgenehmigungsbehörden in Kenntnis dieser Umstände die Technik dennoch abgesegnet haben, was ihnen m.E. das Recht nimmt, die Abschalteinrichtungen zu beanstanden. Aber offensichtlich will man sich (vor allem VW) nicht mit dem Staat anlegen und der Fahrzeugkäufer ist am Ende der Dumme.

      Andreas
    • Kajo schrieb:

      Es ist nach wie vor unbestritten, dass sich die im Labor erreichten Messwerte in der Praxis nicht erreichen lassen und genau so ist es nicht verwunderlich dass ein Anstieg der Emissionen "außerhalb der Stadt" festgestellt wurde. Woran das wohl lag?
      Die Prüfstandswerte lassen sich in der Praxis zwar nicht erreichen, sie dürfen aber bei Nachfahren des Prüfzyklus nicht um so viel höher sein, wie sie jetzt gemessen wurden. Dass außerhalb der Stadt kaum noch eine Reduzierung des NOx-Wertes feststellbar ist, liegt, wie ich in meinem vorigen Beitrag bereits beschrieben habe, zum einen daran, dass die AGR bei höheren Drehzahlen und damit höheren Abgastemperaturen praktisch gar nicht mehr NOx-mindernd wirkt und zum andern möglicherweise auch daran, dass die Abschalteinrichtung durch das Update eben nicht vollständig beseitigt wird. Trifft letzteres zu, wäre der Zustand nach dem Update nicht rechtmäßiger als zuvor, trifft erstes zu, zeigt das einmal mehr, dass wir uns weniger über die von VW verwendete Abschalteinrichtung aufregen sollten, weil im Prinzip nur das abgeschaltet wird, was ohnehin nicht funktioniert, als vielmehr über das KBA und die anderen Typgenehmigungsbehörden, die diesen Mist zugelassen haben.

      Andreas
    • leuchtturm schrieb:

      Am 11.1217 gab es im Mittagsmagazuin einen kurzen Bericht über Mängel des Diesel Updates (Selbstversuch).
      Das hat jetzt zwar mit dem Thema fast nichts zu tun ;sorry; , aber im Hintergrund (Interview mit Thorsten Hapke) ist das Rathaus von Hannover zu sehen.
      Dies hat einen Schrägaufzug zur Turmspitze in der Kuppel und oben kann der Besucher einen schönen Rundblick über Hannover genießen :thumbup: .
      tripadvisor.de/ShowUserReviews…annover_Lower_Saxony.html
      BTT :

      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • ...was kann denn ein Bürger der Bundesrepublik dagegen unternehmen, das ein Ministerium so einen MIST absegnet ?
      Bei so vielen hoch bezahlten Beamten in diesen Riegen, sollte doch so MIST garnicht passieren !

      Aber die POLITIK entscheidet hier, wie auch in anderen Bereichen , nach eigenem Gutdünken ! Minister zum nächsten Untergebenen:

      :thumbsup: "Herr Meier, (Staatsekretär) machen sie mal das es passt, sie wissen ja was wir wollen!" :thumbsup:
    • rainer II schrieb:

      :thumbsup: "Herr Meier, (Staatsekretär) machen sie mal das es passt, sie wissen ja was wir wollen!" :thumbsup:
      Hört doch endlich auf einen Wirrkürstaat zu fordern.
      Vorgeschrieben sind nur die Prüfstandswerte und es gibt ein eingeschränktes Abschaltverbot.
      Da können wir so lange auf die Straße gehen wir wir wollen, Herrn Meier sind da die Hände gebunden und das ist gut so.
      In den USA darf eine Behörde nicht mehr "auf Grund wissenschaftlicher Erkenntnisse" schreiben, sondern muss von "gesicherten Erkenntnissen und Wunsch relevanter Gruppen" ausgehen.
      Wollen wir das wirklich auch bei uns???

      Gruß
      row-dy
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.