Zitat:
"Ihre nachstehende E-Mail wurde dem Rechtsreferat des Kraftfahrt-Bundesamtes zugeleitet.
Ich möchte Sie hiermit gemäß § 25 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz darauf hinweisen, dass Ihr spezifisches Begehren gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt dem Schreiben weder explizit noch durch Auslegung zweifelsfrei entnommen werden kann. Ich bin daher gehalten Sie zur Klarstellung aufzufordern, ob es sich bei Ihrer E-Mail um einen Antrag auf Vornahme eines behördlichen Handelns des Kraftfahrt-Bundesamtes, einen Widerspruch gegen eine gegenüber Ihnen durch das Kraftfahrt-Bundesamt ergangene Anordnung handelt oder Ihre E-Mail als eine Information und Stellungnahme gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt, welche lediglich zur Kenntnis genommen werden soll, zu verstehen ist.
Sofern Sie tatsächlich das Einlegen eines Widerspruch beabsichtigen, möchte ich Sie zudem darauf hinweisen, dass ein Widerspruch gemäß § 70 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben ist. Eine E-Mail genügt dieser Anforderung nicht. Ich möchte Sie daher bitten, sofern es sich um einen Widerspruch handelt, diesen nochmals in Schriftform, z.B. Brief oder Fax, zu übersenden oder zur Niederschrift beim Kraftfahrt-Bundesamt einzulegen.
Zudem benötige ich im Falle eines Antrags oder Widerspruchs für die Bearbeitung Ihre zustellfähige Postanschrift."