Fragen und Antworten zum Update des EA189

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Was mich tatsächlich ein wenig aufregt, ist die derzeitige Art und Weise, wie Hersteller, Politik, Behörden und Prüfeinrichtungen unsere Umwelt beeinflussen. Mit ein wenig mehr Ehrlichkeit und einer besseren Umsetzung wären wir viel weiter. Das der Spaß am Yeti gerade etwas getrübt wird: Geschenkt!
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Rheinschiffer schrieb:

      Aber das Update gibt es bisher noch umsonst!

      H.T.
      Nartürlich ist das Update nicht nur umsonst, sondern auch vergebens. Verdient wird an den Reparaturkosten! :P
      Wer mit dem Finger auf mich zeigt, sollte nie vergessen, das dann drei Finger auf Ihn selbst zeigen!!!
    • Rheinschiffer schrieb:

      Das ist ja eben gerade das Dumme an dieser Sache: die prognostizierten Schäden nach dem Update wollen sich trotz größter Mühe einfach nicht einstellen ...
      Die Klatschpresse scharrt mit den Hufen und lauert und lauert .........
      Werkstätten sagen geplante Sonderschichten ab ........
      Rheinschiffer dann geh doch bitte mal zu einer Werkstatt.
      Richtig ist die Absperrgitter für die Updatewilligen, um die Massen zurück zu halten, sind zurückgebaut.
      Die Sonderschichten entfallen da nicht genug Ersatzteile für die Updatefolgen zur sofortigen Verfügung stehen.
      Keiner der in meiner Werkstatt befragten Schlosser hat sich das Update gegönnt.
      Ich habe zum Gedankenaustausch auf unser Forum verwiesen jetzt kannst Du weiter mit guten Ratschlägen helfen.
      F.U.
    • CAROMITO schrieb:

      Keiner der in meiner Werkstatt befragten Schlosser hat sich das Update gegönnt.
      Ich würde mir an deiner Stelle mal nach einer qualifizierten Werkstatt umsehen. Es sollten zumindest auch mal Mechaniker, Mechatroniker und Karosseriebauer beschäftigt werden.
      Einen Schlosser habe ich in meiner Werkstatt nicht gefunden. :D
      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • CAROMITO schrieb:

      geh doch bitte mal zu einer Werkstatt.
      Ich gebe ehrlich zu, ich war lange nicht in meiner Werkstatt! ;)
      Mein Yeti ist jetzt genau 4 Jahre alt und hat ca 92.000 km auf dem Tacho. Das Update bekam er vor rund 14 Monaten bei einem Kilometerstand von ca 65.000 km.
      Der einzige Schaden bisher: Abbleblicht vorne rechts, auch sonst verhält sich mein Schneetier nach dem Update völlig unauffällig. ^^
      Ich kenne auch zwei "Schlosser", die ihren EA 189 "geupdatet" haben - keine Schäden.
      Da ich mich gerade beruflich im Süden dieser Republik aufhalte konnte ich mich hier auch mit "neuen" Kollegen über die Update-Problematik unterhalten, keiner konnte von entsprechenden Schäden nach dem Update ihrer EA 189 berichten.
      Ich möchte hier nichts beschönigen sondern gebe nur meine Erfahrungen wieder. ;)



      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • minoschdog schrieb:

      Ist doch alles an den Haaren herbeigezogen und die Knappheit bei AGR-Kühlern und Ventilen entstand doch nur weil ein Vorstandsmitglied damit seinen Campingplatz eingefriedet hat, alles gut.
      Die Probleme mit den AGR-Ventilen und Kühlern bestehen doch nicht nur bei VW obwohl andere Hersteller kein update haben.
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • Hallo Floflo vielen Dank für Deine Ausführungen. Die haben mich weitergebracht. Ich hätte nur noch eine Frage zum unteren Satz von Dir.




      In diesem Fall muss zusätzlich ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gestellt werden, wenn man den Sofortvollzug verhindern will.


      Muss ich diesen Antrag dann auch gleichzeitig mit der Einreichung der Klage beim Verwaltungsgericht stellen oder geht dieser Antrag dann an die Zulassungsbehörde , die den Sofortvollzug angeordnet hat. Ist nur für mich zur Verständigung damit ich den richtigen Adressaten habe. ?(

      Grüße
    • Käfer62 schrieb:

      Ich kenne auch zwei "Schlosser", die ihren EA 189 "geupdatet" haben - keine Schäden.
      Wüssten die beide das, befor man Updae aufgespielt hat? glaube nicht

      Update war überhaupt nicht geplant, sondern Hersteller ist dazu gezwungen worden,

      ist das wirklich Update, glaube ich kaum, dass ist Spielerei mit Einstellungen, gelingt, ist gut, gelingt es nicht, weiss keiner was später rauskommt, und weil es keiner weisst, gibt man lieber keine Garantie
      obwohl bekommt man in beiden Fällen keine Garantie :(

      Bin gestern beim Anwalt gewesen, wegen arglistiger Täuschung Rückabwicklung des Kaufvertrages, was rauskommt schauen wir

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von witt64 ()

    • witt64 schrieb:

      Bin gestern beim Anwalt gewesen, wegen arglistiger Täuschung Rückabwicklung des Kaufvertrages, was rauskommt schauen wir
      Ich denke, da hast du deinen Anwalt falsch verstanden (oder er taugt nichts). Rückabwicklung des Kaufvertrags kann man nur gegenüber dem Verkäufer verlangen. Der hat dich aber nicht arglistig getäuscht. Außerdem hattest du, wenn du 2017 den Yeti gebraucht gekauft hast, beim Kauf Kenntnis von dem Mangel oder hättest sie zumindest haben können. Ansprüche wegen arglistiger Täuschung lassen sich nur gegenüber VW/Skoda geltend machen. Es handelt sich dabei um einen Schadensersatzanspruch, der nicht auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtet ist sondern auf Rücknahme des Fahrzeugs durch den Hersteller gegen Erstattung des Kaufpreises ggf. unter Berücksichtigung eines Nutzungsausgleichs.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Ich denke, da hast du deinen Anwalt falsch verstanden
      Es kann sein, dass ich nicht richtig verstanden habe
      aber wieso denn soll ich alles wissen und Händler nicht?
      Und wie kann ich bitte das wissen, wenn Fahrzeug erstmal beim Kauf in Deutschland zugelassen ist, keiner hat davon gewusst, ob das der Händler nicht gewusst hat ist fraglich
      Auif jedem Fall ich bin selbst kein Anwalt, und wie ich schon geschrieben habe, schauen wir, was da raus kommt, man soll troztdem was unternehmen, so ein Wagen will ich nicht haben (leider)

      Gruß
      Waldemar
    • neugieriger mensch schrieb:

      Muss ich diesen Antrag dann auch gleichzeitig mit der Einreichung der Klage beim Verwaltungsgericht stellen oder geht dieser Antrag dann an die Zulassungsbehörde , die den Sofortvollzug angeordnet hat. Ist nur für mich zur Verständigung damit ich den richtigen Adressaten habe.
      Beides ist möglich und beides hat Vor- und Nachteile, wobei die Anträge nicht identisch sind. Beim Verwaltungsgericht stellst du den Antrag auf Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage, bei der Behörde einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Der Antrag bei der Behörde hat den Vorteil, dass er für dich praktisch kein Kostenrisiko darstellt und bei Ablehnung des Antrags dann immer noch ein Antrag bei Gericht gestellt werden kann. Der bei Gericht gestellte Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung hat dagegen den Vorteil, dass du relativ schnell eine gerichtliche Entscheidung bekommst, der zwar nur eine summarische Prüfung des Falls zugrunde liegt, die aber schon einen gewissen Ausblick darauf gibt, wo es im Hauptverfahren langlaufen könnte. Dafür trägst du ein Kostenrisiko, denn auch das Eilverfahren kostet Geld, wenn man es verliert. Ich würde dir daher raten, in so einem Fall erst einmal bei der Zulassungsbehörde zum Erfolg zu kommen.

      Andreas
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