Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • @Rheinschiffer,

      sollte sich VW etwa bei Dir dafür entschuldigen, das sie schon in den 50. und 60. Jahren vor der Jahrtausendwende Autos gebaut haben die mehr als 130.000 km ohne Motorschaden gelaufen sind.

      Gruß
      row-dy
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • floflo schrieb:

      Ob auch die britische Behörde VCA eine solche Anordnung getroffen hat, weiß ich nicht. Eine sowohl an VW als auch Skoda gerichtete Anfrage wurde mir trotz Erinnerung nach nunmehr fast sechs Wochen immer noch nicht beantwortet.
      Warun sollte es Dir anders gehen wie einigen Bundestagsabgeordneten mit einer Antwort der Bundesregierung

      auf ihre Kleine Anfrage.

      dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/136/1813668.pdf

      Ergebnis: "Dazu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.", "Das Thema wurde nicht speziell thematisiert" und weitere allgemein gehaltene"Nebelkerzen" .
    • "Für alle in diesemZusammenhang auftretenden Fragen wird für die Verbraucher ein Verbraucherbeiratbeim Kraftfahrt-Bundesamt eingerichtet."

      Quelle: dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/136/1813668.pdf - Seite 6


      Wurde dieser Verbraucherbeirat beim KBA schon einmal von einem unserer User angeschrieben?

      @ leuchtturm - besten Dank für den Link
    • row-dy schrieb:

      Nach der Lektüre bin ich mir gar nicht sicher das @floflo mit seiner Ansicht welche Behörde die Nebenbestimmung rechtlich wirksam erlassen kann wirklich richtig liegt. Aber ich bin ja auch kein Jurist.
      Zunächst möchte ich vorausschicken, dass ich für mich nicht den Anspruch erhebe, alles besser und richtig zu wissen. Der Abgasskandal wirft viele schwierige Rechtsfragen auf, die die Justiz fordern wie kaum etwas zuvor. Die Uneinheitlichkeit in der Rechtssprechung macht dies deutlich. So gibt es Urteile, die Klagen gegen Händler stattgeben, es gibt Urteile die sie abweisen, es gibt Urteile, die Klagen gegen VW stattgeben und solche die die Klagen abweisen. Manche Klagen richten sich sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen VW und auch da gibt es Urteile, die beide Ansprüche durchgreifen lassen, beide Ansprüche für unbegründet halten, nur den gegen den Verkäufer für begründet ansehen oder nur den Anspruch gegen VW. Man kann es auch so sagen: Es herrscht das nackte Chaos in der deutschen Zivilgerichtsbarkeit (verwaltungsgerichtliche Urteile gibt es bisher nur wenige). Rechtssicherheit wird hier erst der BGH und/oder das Bundesverwaltungsgericht schaffen können und wenn es ganz schlimm kommt, wird abschließend erst der gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte entscheiden, weil sich auch BGH und Bundesverwaltungsgericht in einer Rechtsfrage nicht einig sind. Da erscheint mir am Ende nichts unmöglich zu sein. Interessant finde ich, dass die Landgerichte sich kaum mal mit der abweichenden Entscheidung eines anderen Landgerichts argumentativ auseinandersetzen. Ich glaube, dass hier wegen der Selbstbetroffenheit vieler Richter zum Teil sehr emotional entschieden wird.

      Doch nun zu der Ausgangsfrage: Nach § 25 EG-FGV kann das KBA, wenn es feststellt, dass ein Fahrzeug oder Teile davon nicht dem genehmigten Typ entsprechen entweder die Typgenehmigung zurücknehmen oder widerrufen oder durch eine Nebenbestimmung anordnen, dass der Mangel beseitigt wird.

      gesetze-im-internet.de/eg-fgv_2011/__25.html

      Der Wortlaut dieser Norm stellt dabei nicht auf die Behörde ab, die die Typgenehmigung erteilt hat. Dennoch ergibt sich das aus der Natur der Sache, denn man kann nur einen Verwaltungsakt zurücknehmen oder widerrufen, den man auch selbst erlassen hat. Folglich gilt das auch für die Anordnung einer Nebenbestimmung, die wenn sie nachträglich erfolgt, den bestehenden Verwaltungsakt verändert. Dazu ist eine andere Behörde als die, die ihn erlassen hat nicht befugt, es sei denn, es handelt sich um eine übergeordnete Behörde im Widerspruchsverfahren. Nach meiner Rechtsauffassung kann das KBA folglich für eine von einer Behörde eines anderen EU-Landes erteilten Typgenehmigung auch keine Nebenbestimmung anordnen. Aber warten wir ab, wie die Verwaltungsgerichte das entscheiden werden, wobei ich es nicht ausschließen möchte, dass es auch hier zu uneinheitlichen Entscheidungen kommt.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Nach meiner Rechtsauffassung kann das KBA folglich für eine von einer Behörde eines anderen EU-Landes erteilten Typgenehmigung auch keine Nebenbestimmung anordnen. Aber warten wir ab, wie die Verwaltungsgerichte das entscheiden werden, wobei ich es nicht ausschließen möchte, dass es auch hier zu uneinheitlichen Entscheidungen kommt.

      floflo schrieb:

      Der Abgasskandal wirft viele schwierige Rechtsfragen auf, die die Justiz fordern wie kaum etwas zuvor. Die Uneinheitlichkeit in der Rechtssprechung macht dies deutlich.
      Die Schwierigkeiten hat auch schon Johann Wolfgang von Goethe erkannt :

      Ziat: " Wenn man alle Gesetze studieren wollte, so hätte man gar keine Zeit sie zu übertreten.


      Tröstlich, oder?

    • Man muss die Fahne auch mal hochhalten.
      Die Deutschen bauen nun mal die besten Autos und brauen das beste Bier. So wird's auch bleiben.
      Das wissen auch die Menschen hinterm grossen Pott und sogar die Kameltreiber. ;) Die meckern ja immer am meisten.
    • MajaB schrieb:

      hstruenck schrieb:

      Yeti 125 kw, 23000 km :
      Nach dem update jetzt 1500 km gefahren (wenig Autobahn, viel innerorts) und keine negativen Erfahrungen

      - Leistung im unteren Drehzahlbereich gefühlt gestiegen, gleichmäßigerer Durchzug
      - Höchstgeschwindigkeit gleich geblieben (Anzeige 214 km/h)
      - runderer und weicherer Motorlauf, fast wie Benziner
      - Kraftstoffverbrauch um ca. 0,2 l gesunken
      - bisher keine Regenaration, die ich bemerkt hätte
      - kein Nachlaufen des Lüfters, kein Gestank
      - Leerlaufdrehzahl etwas höher (ca. 825 1/min)
      und die Erde ist eine Scheibe um die sich die Sonne dreht...Diesel Yeti läuft wie ein Benziner? Wann bist du einen aktuellen Benziner gefahren? Oder schwerhörig?
      214 km/h? Ist dein Tacho kaputt? Oder bist du auf 205 er Reifen unterwegs? und das ganze bei viel innerstädtischem Verkehr?
      Seltsamer Beitrag...
      Vmax GPS-gemessen 206 km/h bei Tachoanzeige 214 km/h mit 225/50 R17 (Abrollumfang 199,7 cm). Mit Winterreifen 205/50R17 (Abrollumfang 193,6 cm) 221 km/h Vmax, entspricht ca. 3% in Abrollumfang und Tachoanzeige.
      214 km/h Anzeige bei echt 206 km/h bedeutet eine Abweichung von 3,9% nach oben - tritt bei mir linear bei jeder Geschwindigkeit auf (Tacho-Tuning von VW!). Bei Anzeige 107 mit Winterreifen habe ich echte 100 km/h. Die zulässige Abweichung nach §57f StVZO beträgt 0% nach unten, aber 10% + 4km/h nach oben für digitale und elektronische Tachos, d.h. bei 206 km/h wäre eine Anzeige bis 230 km/h zulässig. Ist also ok.
      So werden Autos schnell gemacht! :rolleyes: So viel dazu.

      Übrigens, #MajaB: Den Yeti Benziner fahre ich auch regelmäßig, weil ich seit 2013 einen habe (1,4/122PS DSG), daher kann ich es schon ganz gut vergleichen. Und schwerhörig bin ich tatsächlich auf einem Ohr :huh: .
      Trotzdem meine ich, man sollte in einem Forum seinen Schreibstil sachlicher und weniger aggressiv gestalten. :S

      5000 km nach dem update:

      Im wesentlichen stimmen meine Angaben von oben noch.
      Aber: Nach 1000 km ging das Regenerieren los: Erst 400 km, dann 300, zum Schluss alle 250 km. Mit Gestank, der an ein Krematorium erinnert. X(
      Dann habe ich das Additiv "Liqui Moly Speed Diesel" dem Kraftstoff zugesetzt. Ich dachte, weil ich in meinem Wohnmobil wegen des nachgerüsteten DPF ein Additiv (Pirelli) zwingend verwenden muss, das die Abbrenntemperatur von Ruß auf 230°senkt, könnte das vielleicht was bringen.

      Meine Erfahrung damit: Motor läuft noch ruhiger und weicher, vielleicht (schwer darstellbar, weil Winter und Standheizung) noch ein Tick weniger Verbrauch, aber: Regenerationsintervall jetzt regelmäßig etwa 500 km. Bisher nie eine Kontrolllampe an. :)
      Additiv probehalber weg gelassen : Schon bei der ersten Tankfüllung Regenerations-Intervall wieder 250 km ?( . Zusatz wieder rein: 500 km :) ! Die Literflasche kostet in der Metro etwa 9 Euro und reicht für 400 Liter Diesel, d.h. Mehrkosten bei 6,5 l/100 km von ca. 15 Cent/100 km. Das ist es mir wert. Übrigens: Denselben Effekt hat angeblich (befreundeter Yeti-Besitzer) Shell V-Power-Diesel, kostet aber erheblich mehr (1,25 €/100 km.

      Für den werten Leser, der jetzt wieder Argwohn schöpft: ich bin kein Liqui-Moly-Vertreter, kein Metro-Aktionär und auch nicht Inhaber einer Shell-Tankstelle. :saint:

      Jetzt warten wir also auf eine Hardware-Nachrüstung mit SCR-Kat. Wenn es machbar ist, wer soll das bezahlen?
      Ich habe einen Euro5 gekauft, den habe ich jetzt nach dem update (angeblich), so dass der Kaufvertrag erfüllt ist. Wenn das Auto durch Nachrüstung Euro 6 (Temp oder D) erfüllen kann, ist es ein moderneres (und angeblich umweltfreundlicheres) Auto. Das ist für den Besitzer doch eine Verbesserung, auch hinsichtlich des Wertverlustes.
      Insofern würde ich es für angemessen und gerecht halten, wenn sich die Kosten die Autoindustrie (wegen Lug und Betrug), der Staat durch Förderung (wegen Vernachlässigung der Aufsichts- und Kontrollpflicht) - was dann natürlich doch wieder der Bürger zahlt-, und der Fahrzeugbesitzer (weil er dann ein -hoffentlich- für das nächste Jahrzehnt zukunftsfähiges Auto hat) teilen. 8|
    • Das könnte ich mir auch vorstellen, bei dem, was ich unten 'rum gesehen habe. Meist konstruiere ich nach der Regel Nummer 1: Wo ein Körper ist, kann kein zweiter sein.
      Aber im Ernst: Kennt hier jemand die genaueren Platz-Randbedingungen für eine mögliche Hardwarelösung?
      Unser liebes Schrauberass scheint ja viel VAG-Technik gesehen zu haben; er ist aber scheinbar leider etwas abtrünnig...
      Grüße, Fördegleiter
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Es gibt da - hier relativ unbekannt - eine Nachrüstsystem von Faurecia, das ohne den Ammoniak-Generator im bzw. unter dem Motorraum auskommt, sondern mit schnell austauschbaren Ammo-Kartuschen im Kofferraum (untere Etage?) arbeitet. Vielleicht wäre damit das Platzproblem lösbar:

      faurecia.de/innovationen/asds

      auto-motor-und-sport.de/news/f…5-auf-euro-6-5304991.html

      Im übrigen wäre dann der zu erwartende Kraftstoffmehrverbrauch von bis zu 5% für die Elektroheizung des Ammoniak-Generators sowie der Paltzbedarf für den AdBlue-Tank hinfällig.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von hstruenck ()

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