Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Rolf schrieb:

      Ich habe da eine andere Lösung:

      Unsere mitfühlenden TSI Fahrer, die sich hier so schön mit einbringen, unterstützen uns mit einer großzügigen Sammlung Zwecks Kauf einer Immobilie im Ausland, die dann von allen geschädigten Dieselfahrern genutzt werden kann.
      Das wäre doch eine schöne solidarische Leistung an die Diesel-Mitforisten. :saint:

      Gruß
      Rolf
      Na schön, nehmen wir mal an, die tun das.
      Damit bist Du keinen Schritt weiter: Du müsstest dann immer noch, dort einen zweiten Wohnsitz und Dein Auto anmelden


      P.S. Nichts liegt mir ferner als zu lästern!
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • old man schrieb:

      Der italienische Verkehrsminister hat deutlich geantwortet, "alle in Italien zugelassenen Fahrzeuge seien korrekt und Herr D möchte bitte vor seiner eigenen Tür kehren".
      Dass die Fahrzeuge von Fiat rechtskonform sind, vertritt man in Italien noch heute. Dabei wird das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung nicht bestritten sondern sogar ausdrücklich eingeräumt, doch ist man der Ansicht, dass diese zum Motorschutz notwendig sei. Fiat droht also nicht das Schicksal von VW. Die damit unangetastete Typgenehmigung bleibt in der ganzen EU wirksam. Hätte Fiat seine Autos in Deutschland typgenehmigen lassen, sähe das anders aus. Dann wäre das KBA befugt, die Typgenehmigung zurück zu nehmen oder wie bei VW eine Nebenbestimmung anzuordnen, nach der die Abschalteinrichtung zu entfernen ist, was dann auch wiederum für die ganze EU verbindlich ist. Im Streitfall zwischen dem Automobilhersteller und dem KBA als Typgenehmigungsbehörde, müsste der Rechtsstreit vor deutschen Gerichten geführt werden. Daher müsste auch ein Rechtsstreit, der die Rechtmäßigkeit einer Anordnung der britischen Typgenehmigungsbehörde, die Abschalteinrichtung zu beseitigen, zum Gegenstand hat, von den britischen Justiz geführt werden. Im Rahmen der Rechtmäßigkeitsprüfung einer Betriebsuntersagung durch eine deutsche Behörde, kann durch deutsche Gerichte die Rechtmäßigkeit der der Anordnung aber indirekt mit geprüft werden. Ein entsprechendes Urteil, dass zur Rechtswidrigkeit der Anordnung gelangt, wirkt dann aber nur gegenüber den Beteiligten im Rechtstreit.

      old man schrieb:

      nur mir ist nicht klar, in wie weit die Vorgehensweise in D irgendein EU-Recht tangiert.
      Mit welchen Mitteln einzelne EU-Staaten bzw. die dort zuständigen Behörden gegen die Halter von betroffenen Fahrzeugen vorgehen können, bestimmt sich nach dem Recht des jeweiligen EU-Staates. Da wird also kein EU-Recht tangiert. Mit welchem Mitteln die Typgenehmigungsbehörde gegen den Fahrzeughersteller, der bei Erteilung der Typgenehmigung falsche Angaben gemacht oder wichtige Tatsachen verschwiegen hat, richtet sich nach dem Recht des Staates, der die Typgenehmigung erteilt hat. EU-Recht ist nur beim vorgeworfenen Verstoß als solches betroffen, weil das Verbot einer Abschalteinrichtung im EU-Recht und nicht im nationalen Recht verankert ist.

      Andreas
    • old man schrieb:

      Rolf schrieb:

      Unsere mitfühlenden TSI Fahrer, die sich hier so schön mit einbringen,
      Hallöchen Rolf,
      nicht ärgern.
      Diese nichtnutzigen TSI-Fahrer 8o ohne OPF sind auch bald drann und dann können wir guten TDI-Fahrer auch ablästern :D .
      MfG
      old man




      ......bin doch von der Verallgemeinerung betreffend der TSI Fahrer etwas betroffen .
      Besonders wenn es von mir geschätzten Forumsmitgliedern “mit Tiefgang” kommt.
      Oder soll s der Smiley weglächlen :huh: ?



      Vielleicht solltet ihr doch mal meine letzten beiden Beiträge 2501 und 3136 in diesem Thread lesen.


      Denkt auch dran , wir sind eine „aussterbende Gattung“ desto mehr sollten wir uns gegenseitig den Rücken stärken und wenn einer mal unqualifiziert lästert....
      Was schert es eine Eiche .wenn sich eine Wildsau an ihr scheuert :rolf:


      Meint die Lisaknurrig
      Grüße Michael


      "Gib dem Menschen einen Hund, und seine Seele wird gesund." (Hildegard von Bingen)
    • böser Diesel- guter Benziner? Oder umgekehrt?

      Was soll eigentlich einer wie ich aus dieser unseligen TSI/TDI Diskussion lernen, wo ich doch einen TSI und einen TDI habe????
    • hstruenck schrieb:

      wo ich doch einen TSI und einen TDI habe????
      Ich fange trotz Benzinkutsche schon mal an mein Bußgeldkonto ein wenig stärker mit Geld zu befüllen um ggf. fällige Bußgelder abfedern zu können.

      -> Umweltzone ohne Umweltplakette befahren
      = 80,- €, keine Punkte, kein Fahrverbot

      -> Fahrzeug in Betrieb nehmen, dessen Betriebserlaubnis erloschen war - die Umwelt war dadurch beeinträchtigt
      = 90,- €, keine Punkte, kein Fahrverbot
      ----------------------
      Grüße
      LilleSael
    • NKO schrieb:

      Es wäre schön, wenn Ihr den ohnehin schon reichlich unübersichtlichen Beitragsbaum nicht noch durch alberne Nebendiskussionen zusätzlich aufblähen würdet.

      Für "Smalltalk" ist dieses Thema viel zu ernst. Danke!

      Dieser Beitrag kann von der Moderation gern gelöscht werden falls er eventuell bei den Betreffenden angekommen ist. Nochmals Danke!
      Hallöchen,
      NKO hat recht. Da ich aber diese Diskussion unabsichtig mit angezettelt habe ;( , bitte ich um Entschuldigung und bitte euch, wieder zum eigentlichen Thema zurück zu finden.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • lillesael schrieb:

      Ich fange trotz Benzinkutsche schon mal an mein Bußgeldkonto ein wenig stärker mit Geld zu befüllen um ggf. fällige Bußgelder abfedern zu können.

      -> Umweltzone ohne Umweltplakette befahren
      = 80,- €, keine Punkte, kein Fahrverbot
      Na da kostet ein Taxi doch mehr. Ich bin dabei !
      Nur noch die neue Plakette besorgen ein TSI Schild ans Heck und einen unschuldigen Blick üben.
      F.U.
    • hstruenck schrieb:

      Was soll eigentlich einer wie ich aus dieser unseligen TSI/TDI Diskussion lernen, wo ich doch einen TSI und einen TDI habe????
      Du bist natürlich doppelt so böse wie alle anderen.

      Ach halt: mehrere Satzzeichen am Ende =O Du musst das Urböse sein.

      Werde gleich mal die Hotline des Vatikans informieren, dass schon wieder eine Teufelsaustreibung not tut.

      0800-EXORZISMUS

      :P
    • Antwort vom KBA

      trotz, dass ich meine Adresse vollständig angegeben habe und am Ende
      des Schreiben nochmals explizit um das, der dt. Nebenbestimmung
      entsprechende britische Dokument gebeten habe, hat es leider auch
      nur zur Standersantwort gereicht... :(

      Zwischenablage01.jpg

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dtex ()

    • Hat jemand ernsthaft etwa eine andere, konkretere Antwort erwartet?

      Wo ein Bürger-Schreiben keine juristisch festgelegte Handlung seitens einer Behörde zwingend erfordert, dort darf auch nichts handfestes als Antwort kommen. Das ist ein ungeschriebenes Behördengesetz...

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Nach über sechs Wochen hat mir VW auf meine Anfrage, ob auch die britische Typgenehmigungsbehörde für Skoda und die spanische für Seat formliche, die Typgenehmigung erweiternde Anordnungen getroffen haben, eine Antwort zukommen lassen. Man schrieb mir, dass man mein Frage nicht beantworten könne und ich mich unmittelbar an Skoda und Seat wenden solle. Das hatte ich zeitgleich ja bereits getan und von Seat ebenfalls die Antwort erhalten, dass man meine Frage nicht beantworten könne. Von Skoda steht eine Antwort immer noch aus, aber ich glaube, ich weiß jetzt schon, wie sie aussieht. Man wird mir meine Frage nicht beantworten können. Die Unehrlichkeit dem Kunden gegenüber geht also weiter, denn ich kann nicht glauben, dass man meine kurze Anfrage nicht beantworten kann. Es wird wohl eher so sein, dass man sie nicht beantworten will, was natürlich auch gewisse Rückschlüsse zulässt. Meine Vermutung, dass weder die Briten noch die Spanier förmliche, die Typgenehmigung beeinflussenden Anordnungen getroffen haben, verfestigt sich, denn einen Grund, das zu verschweigen, gibt es eigentlich nur, wenn dies nicht geschehen ist.

      Andreas
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