Fragen und Antworten zum Update des EA189

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • berme schrieb:

      Wenn es so einfach wäre, würden viele vorher noch zum Tüv fahren um 2 Jahre zu schinden.
      Es ist so einfach! Vor Ablauf der vom KBA gesetzten Frist von 18 Monaten werden die HU-Prüfstellen die Plakette nicht wegen fehlendem Updates versagen. Ich würde diese Frist allerdings nicht bis auf den letzten Drücker ausreizen, da es durchaus Spielraum bei der Festlegung des Tages geben kann, an dem die Frist zu laufen begann. Diese Vorgehensweise schützt allerdings nicht vor einer möglichen Betriebsuntersagungsverfügung der zuständigen Zulassungsstelle.

      Andreas
    • CAROMITO schrieb:

      Ich habe die Damen und Herren so lange mit Schreiben zugeschüttet bis ich eine fundierte Antwort erhalten habe.
      Das kostet Zeit, viel Zeit aber...
      Für solche Heldentaten wie Deine ist mir meine Lebenszeit zu schade.
      Da informiere ich mich lieber aus anderen Quellen. Ist schlussendlich effektiver.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Für solche Heldentaten wie Deine ist mir meine Lebenszeit zu schade.
      Wieso Heldentaten ?
      Du selbst wolltest Antworten und bist nicht weiter gekommen.
      Ich, sehr wohl !

      BernhardJ schrieb:

      Vor allem mit dem Finanzamt. Keine meiner Fragen betreffend eindeutiger rechtlicher Grundlagen für die oder jene Entscheidung wurde je befriedigend beantwortet - viele gar nicht.
      Wenn Du keine befriedigende Antwort erhält ist das sicher auch der Fragestellung geschuldet.
      Hier gebe ich otto32 recht am Ende wurde immer ein Weg zur Klärung gefunden!
      F.U.
    • Okay, dann solltest Du ja Dein Geschick und Deine Fragestellung-Virtuosität jetzt beim KBA versuchen, wir sind alle gespannt auf Deinen Weg zur befriedigenden Klärung. Wünsche viel Glück und Geduld dabei! 8)

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Rheinschiffer schrieb:

      Wem der Kittel brennt, der sollte sich nicht an Strohhalme klammern.
      Das kommt doch gleich ein Kübel Wasser !
      Titel :
      VW muss für Betrug kräftig zahlen

      kreiszeitung.de/lokales/verden…eftig-zahlen-9606043.html
      F.U.
    • Das ist ja ein komisches Urteil, ein acht Jahre altes KFZ mit gut 165.000 km auf dem Tacho soll noch etwa 44 % des Neupreises wert sein.
      Ja stimmt schon, VW baut wertstabile Autos, aber das das Update wertsteigernd ist, ist völlig neu.

      Gruß
      row-dy.
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • Ich finde auch toll wie ein Softwareupdate den Motorkühler beschädigen kann. Man lernt halt nie aus.
      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • row-dy schrieb:

      Das ist ja ein komisches Urteil, ein acht Jahre altes KFZ mit gut 165.000 km auf dem Tacho soll noch etwa 44 % des Neupreises wert sein.
      Mit der Berechnung für den Nutzungsausgleich ist das ähnlich wie mit der Berechnung der Verbrauchswerte, die die Hersteller angeben. Die Berechnungsformel ist sehr unrealistisch und führt regelmäßig zu einem deutlich niedrigeren Wertverlust als er tatsächlich vorhanden ist. Allerdings soll der Nutzungsausgleich aber auch nur die Nutzungsvorteile ausgleichen und nicht etwa den Wertverlust widerspiegeln. Sonst würde eine Klage auf Rücknahme des Fahrzeugs auch keinen Sinn machen, wenn man nur das bekäme, was man ohnehin auf dem freien Markt für das Fahrzeug bekommen würde. Dieser vergleichsweise geringe Abzug ist somit durchaus gerechtfertigt. Mit einer erfolgreichen Klage wird man daher sein Fahrzeug deutlich über Wert wieder los.

      Eventuelle Ansprüche gegen die Verkäufer dürften inzwischen fast alle verjährt sein, so dass eine Klage nichts bringt. Ansprüche gegen VW verjähren hingegen erst drei Jahre nach Kenntniserlangung von dem Anspruch, wobei die Frist mit Ablauf des Jahres zu laufen beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist. Eine Verjährung tritt hier also frühestens Ende 2018 ein. Leider ist nicht zu erwarten, dass wir bis dahin eine höchstrichterliche Rechtsprechung haben, so dass, wenn man nicht rechtsschutzversichert ist, eine Klage ein hohes Kostenrisiko darstellt, denn der Streitwert bei den Klagen auf Rücknahme des Fahrzeugs richtet sich nach dem Kaufpreis für das Fahrzeug. Eine in erster und vielleicht sogar auch noch zweiter Instanz gewonnene Klage verursacht bei einem Streitwert von 25.000 Euro ca. 22.000 Euro Verfahrenskosten, die man an der Backe hat, wenn man in letzter Instanz vor dem BGH verliert, was nach meiner persönlichen Rechtsauffassung wahrscheinlicher ist als dass man vor dem BGH gegen VW gewinnt. Ich gebe allerdings zu, dass die Erfolgsaussichten schwer einzuschätzen sind, da die Gerichte eben nach wie vor sehr unterschiedlich entscheiden und auch kein wirklicher Trend zu erkennen ist. In der Presse wird meist nur von den Entscheidungen berichtet, in denen VW verloren hat, wodurch dann schnell ein falscher Eindruck entsteht.

      Andreas
    • Naja, Bild konnte wahrscheinlich genauso gut Kraftstoffdüsen von Kraftstoffleitungen unterscheiden wie der Kreiszeitungsjournalist alle Arten der Kühler.

      Grüße - Bernhard
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