Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Wirklich dumm gelaufen für VW. Setzt man eine hohe Lebenserwartung der Motoren an, verringert das den Nutzungsausgleich, den man vom Kaufpreis abziehen kann, wenn man dazu verdonnert wird, Fahrzeuge wegen der Schummelsoftware zurück zu nehmen. Setzt man die Lebenserwartung niedrig an, schadet man dem eigenen Image. Man hat also nur die Wahl zwischen Regen und Traufe oder besser links Sch... und rechts Sch... . Und wieder habe ich den Eindruck, dass man erneut in den größeren Sch...haufen gegriffen hat, wenn man die Lebensdauer der TDI-Motoren mit nur 200.000 Km ansetzt und damit nicht nur der Konkurrenz in die Arme spielt sondern auch dazu beiträgt, dass der Wertverlust, der durch den Abgasskandal ohnehin schon gestiegen ist, noch weiter erhöht wird. Man scheint bei VW wirklich ein Händchen für vertrauenszerstörende Maßnahmen zu haben.

      Andreas
    • Auszug von der Skoda Seite!

      EINFÜHRUNG

      Jeder einzelne Kunde ist uns wichtig.
      Bei der Diesel-Rückrufaktion geht es um viel mehr als nur um die Motoren. Uns geht es vor allem um jeden einzelnen Kunden. Denn jeder Kunde ist uns wichtig. Darum konnten die technischen Maßnahmen bis heute bei mehr als 600.000 ŠKODA Fahrzeugen weltweit erfolgreich umgesetzt werden.
      Aber nicht nur das: Wir haben entwickelt, getestet und geprüft. All unsere technischen Maßnahmen wurden von der britischen Vehicle Certification Agency (VCA) nach strengen Tests genehmigt. Das bedeutet, dass die technischen Maßnahmen nun auch für alle betroffenen ŠKODA Dieselmotoren umgesetzt werden können.

      Also ist das Update genehmigt aber nicht zwingend vorgeschrieben!
      Wer mit dem Finger auf mich zeigt, sollte nie vergessen, das dann drei Finger auf Ihn selbst zeigen!!!
    • XRHONK schrieb:

      All unsere technischen Maßnahmen wurden von der britischen Vehicle Certification Agency (VCA) nach strengen Tests genehmigt. Das bedeutet, dass die technischen Maßnahmen nun auch für alle betroffenen ŠKODA Dieselmotoren umgesetzt werden können.

      Käfer62 schrieb:

      Ich glaube, das sehen KBA / Zulassungsstellen etwas anders.
      Warten wir doch früher oder später müssen Sie Stellung beziehen auf welche Rechtsgrundlage Sie sich beziehen.
      Zwischen einer Genehmigung und dem Zwang zum Update ist viel Luft.
      Warum sonst sträubt sich jede Behörde klar auszuführen wer wann den Rahmen für das Handeln von KBA und Zulassungsstelle gesetzt hat.
      Selbst wer die Tests veranlasst und überwacht hat ist hier nicht zu entnehmen.
      Zur Erinnerung die Tester in den USA haben Monate gebraucht um Einzelfahrzeuge zu überprüfen.
      Und hier wollen die hunderte von Motor-Getriebekombinationen in strengen Tests geprüft haben ?
      F.U.
    • Telefonat Skoda

      Hallo.

      Hab Heute die Service Hotline angerufen und mit dieser Argumentation nachgefragt.

      Antwort: Skoda wird Ihnen nicht helfen das Update zu umgehen!

      Er ging in keinster Weise auf die Formulierung genehmigt und nicht angeordnet oder vorgeschrieben ein.

      Beim KBA auch ne Mail geschrieben. Aber auch da kommt nichts Informatives.

      Die wollen Uns nicht verstehen oder gar helfen.

      Nun überlege Richtung Pick Up oder Unimog mit min 15 Liter Diesel auf 100 Km.

      Bin Bockig. Frank
      Wer mit dem Finger auf mich zeigt, sollte nie vergessen, das dann drei Finger auf Ihn selbst zeigen!!!
    • Meiner bescheidenen Meinung nach soll der Text nur bedeuten, dass das Update von der VCA darauf "streng getestet" wurde, ob es tatsächlich den vorhandenen Mangel beseitigt oder nicht, und nach erfolgreichem Test dem jeweiligen Hersteller des Fahrzeugs als offizielle Maßnahme zur Wiederherstellung der für die Typgenehmigung notwendigen Stickoxidwerte ohne Schummelei genehmigt wurde.

      Und dass die Umsetzung der Maßnahme mit den jeweiligen mehr oder weniger strengen Konsequenzen für die KFZ-Halter den jeweiligen nationalen Behörden obliegt (in Deutschland eben dem KBA) stand doch auch schon irgendwo geschrieben, wenn mich nicht alles täuscht.
    • XRHONK schrieb:

      Also ist das Update genehmigt aber nicht zwingend vorgeschrieben!
      Es spricht viel dafür, dass die VCA keine der Anordnung des KBA entsprechende Anordnung getroffen hat, zumindest keine solche, mit der die Typgenehmigung verändert wurde. Ganz sicher lässt sich das jedoch erst sagen, wenn man eine offizielle Bestätigung von Skoda hierfür erhält. Nachdem sich VW bereits geweigert hat, hierüber Auskunft zu geben, steht zu befürchten, dass auch Skoda keine Auskunft gibt. Wer sich gegen eine Betriebsuntersagung gerichtlich zur Wehr setzen möchte, sollte dennoch so argumentieren, als gibt es keine Anordnung durch die VCA, mit der in die Typgenehmigung eingegriffen wurde. Die Zulassungsstelle muss dann darlegen, dass es diese Anordnung doch gibt und das Verwaltungsgericht dann von Amts wegen den Sachverhalt ermitteln. Kommt es dabei dann auch zu dem Ergebnis, dass die VCA das Update nur genehmigt hat, lassen sich sowohl Betriebsstilllegungen als auch die Verweigerung der HU m.E. nicht mehr durchsetzen. Daran kann auch das KBA nichts ändern.

      Andreas
    • .....ich habe ein Schreiben kopiert von der VCA vom 10.June 2016 an die " European Approval Authorities ",
      ....." I can now confirm that the VCA has accepted the specific proposal for the following vehicles. "

      ..... und kommen auch die Yetis 2,0 81 kW und 103kW mit engine ID und Software Nummer .

      .....mehr kann ich auch nicht schreiben, aber ab diesem Monat rechnet scheinbar das "KBA" die 18 Monate!

      In allen Schreiben von Skoda Deutschland finde ich kein Datum eines Schreibens, wann es die Skodas rausgegeben haben !

      VCA_1.jpeg
    • Such' Dir ein Datum aus der Rückrufdatenbank des KBA aus:
      (zu meinem Yeti gehört der 13.12.2016)

      KBA-Referenznummer / Baujahr von / Baujahr bis / Veröffentlichungsdatum
      64502008201510.10.2016
      64942008201520.10.2016
      65922008201525.11.2016
      66452008201513.12.2016
      67342008201525.01.2017
      71322008201515.06.2017
      71342008201515.06.2017



      Allesamt:
      "Bedingt durch manipulierte Software werden die Abgasgrenzwerte im Feld nicht eingehalten."

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      "Bedingt durch manipulierte Software werden die Abgasgrenzwerte im Feld nicht eingehalten."
      Ich wusste gar nicht, dass es für den Off-Road-Modus auch Abgasgrenzwerte gibt. ;) Aber jetzt ernsthaft, ich kann das Geschwätz von den nicht eingehaltenen Abgasgrenzwerten bald nicht mehr hören. Grenzwerte gibt es nur auf dem Prüfstand unter den dort vorgegebenen Bedingungen und die werden alle eingehalten. Auf der Straße gibt es Grenzwerte erst für Fahrzeuge, die ab dem 01.09.2017 neu typgenehmigt wurden. Für neu zugelassene Fahrzeuge gilt der Straßentest sogar erst ab 01.09.2019. Und wo es keine Grenzwerte gibt, ist auch nichts einzuhalten. Ein Fahrzeug kann auf der Straße so viel Schadstoffe ausstoßen wie es will, das ist rechtlich alles unerheblich, solange der hohe Schadstoffausstoß nicht durch nachträgliche Eingriffe oder einen Defekt verursacht wurde.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      ...ich kann das Geschwätz von den nicht eingehaltenen Abgasgrenzwerten bald nicht mehr hören.
      Willst Du hier die Kompetenz und den von mir oben wörtlich zitierten Satz des KBA etwa in Frage stellen? :rolf:

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Willst Du hier die Kompetenz und den von mir oben wörtlich zitierten Satz des KBA etwa in Frage stellen?
      Kompetenz, was ist das? In Flensburg scheint man diesen Begriff jedenfalls nicht zu kennen. Dass es sich bei dem Satz, auf den sich mein Beitrag bezog, um ein KBA-Zitat handelt, war mir bewusst, weshalb ich die Anführungszeichen ja auch stehen ließ. Die Aussage des KBA zeigt aber einmal mehr, wie inkompetent diese Behörde ist, die den ganzen Abgasskandal durch ihr Verhalten maßgeblich mit verursacht hat (so jedenfalls die Aussage in einem für den Bundestag erstellten Gutachten). Wenn zur Inkompetenz auch noch bürgerfernes Verhalten kommt, ist das für mich nicht tragbar. Da wird dann aus dem Abgasskandal zunehmend ein KBA-Skandal. Dabei will ich ja nicht mehr als vom KBA die genaue Rechtsgrundlage benannt bekommen, die zumindest für die nicht vom KBA typgenehmigten Fahrzeuge von Skoda und teilweise Seat sehr fraglich ist.

      Bisher ist das KBA der Aufforderung nach Benennung der Rechtsgrundlage jedenfalls nicht nachgekommen und auch in den "Drohbriefen" ist sie nicht enthalten. Wenn jetzt die hier von einigen Mitgliedern auf meinen Vorschlag hin ans KBA gerichtete Schreiben mit einer Standardantwort, man könne nicht erkennen, was denn der Verfasser überhaupt wolle, beantwortet werden, wird aus der Inkompetenz für mein Empfinden Versagen. Ich habe das Gefühl, man will diese ganze fragwürdige Update-Maßnahme auf Teufel komm raus durchziehen, um auf diese Weise sowohl den eigenen Kopf aus der Schlinge ziehen als auch VW möglichst wenig zu belasten. Die Dummen sind freilich die Fahrzeughalter und sollte das Update kippen auch die Zulassungsstellen vor Ort.

      Andreas
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.