Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • berme schrieb:

      0 Gramm Beladung des DPF nach 260 Tkm?
      Ich kann es kaum glauben.
      Doch zwei mal nachgeschaut, in der Werkstatt konnte man das auch kaum glauben. Der Yeti wird täglich 140km mit Tempomat bei 110km/h ab und zu mit 120Km/h bewegt und das Öl wird jede 18TK gewechselt. Der Motor ist nicht verkehrt läuft wie ne eins aber wie gesagt das Update braucht er nicht unbedingt, darum warten bis nimmer geht der soll 600TK laufen so ist meine Erwartung an die Lebensdauer eines TDI Motors.
    • Snooopy schrieb:

      Wie läut das eigentlich ab kommt da die Polizei die Plakette abzukratzen oder wie funktioniert das alles.
      Das könnte so passieren. :|
      Die Zulassungsstelle kann das Fahrzeug (Kennzeichen und FIN) im ZEWIS ( Datenbank des KBA) zur Zwangsentstempelung ausschreiben.
      Wenn dann ein Streifenwagen hinter einem ausgeschrienem Fahrzeug fährt, ist die Rennleitung nicht untätig, fragt das Kennzeichen ab und die Falle ist zu :S
      Es könnte aber auch das Ordnungsamt beauftragt werden.
      Dies sind Möglichkeiten, ob's so kommt, verrät mir meine Glaskugel auch nicht. ?(


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Wie sieht denn die Strafe aus wenn ich mit dem Auto fahre obwohl die Zulassungsstelle das Entstempeln angeordnet hat?

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • Käfer62 schrieb:

      Wenn dann ein Streifenwagen hinter einem ausgeschrienem Fahrzeug fährt, ist die Rennleitung nicht untätig, fragt das Kennzeichen ab und die Falle ist zu
      Da müssten die Herren und Damen ja alle Kennzeichen abfragen.
      Ich fürchte so viel Langeweile haben die nicht.
      Die haben wirklich genug wichtigeres zu tun als solche Albernheiten.
      F.U.
    • CAROMITO schrieb:


      Da müssten die Herren und Damen ja alle Kennzeichen abfragen.
      Ich fürchte so viel Langeweile haben die nicht.
      Die haben wirklich genug wichtigeres zu tun als solche Albernheiten.
      F.U.
      Naja, die Kollegen der Rennleitung bekommen es schon mit, wenn bestimmte Fahrzeuge eines bestimmten Herstellers "stillgelegt" sind.
      Da kann man schon selektieren, ist wie bei "Danone" - früher oder später kriegen wir euch! :whistling:


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Käfer62 schrieb:

      Es könnte aber auch das Ordnungsamt beauftragt werden.
      Das dürfte sogar der Regelfall sein. Die Zulassungsbehörde spricht die Betriebsuntersagung aus, die dann von den örtlichen Ordnungsbehörden vollzogen wird. Die Polizei wird in der Regel nur ausnahmsweise tätig, wenn ihr z.B. auf einer Streifenfahrt ein Fahrzeug auffällt, bei dem Sie davon Kenntnis hat, dass eine Betriebsuntersagung verfügt wurde. Zu einer Vollziehung kann es aber nur dann kommen, wenn entweder die sofortige Vollziehung angeordnet wurde oder die Verfügung bestandskräftig geworden ist.

      lillesael schrieb:

      70,00 € + 1 Puunkt. Das größere Problem kann aber der fehlende Versicherungsschutz werden. Dann sind wir bei einer Straftat gem. § 6 Pflichtversicherungsgesetz.
      Eine Straftat liegt aber nur dann vor, wenn kein Haftpflichtversicherungsvertrag mehr besteht. Wer mit einem entstempelten Auto herumfährt, ohne es vorher bei der Versicherung abgemeldet zu haben, hat aber lediglich im Innenverhältnis keinen Versicherungsschutz mehr, d.h. die Versichung wird im Falle eines verschuldeten Unfalls den Schaden regulieren und dafür den VN in Regress nehmen.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Die Polizei wird in der Regel nur ausnahmsweise tätig, wenn ihr z.B. auf einer Streifenfahrt ein Fahrzeug auffällt, bei dem Sie davon Kenntnis hat, dass eine Betriebsuntersagung verfügt wurde.
      Das dürfte für einen großen Teil dieser Republik zutreffend sein.
      Im sogenannten "grenznahen Raum" (30 km) werden sehr oft Kennzeichen abgefragt (Fahndung), da werden öfter "Zwangsentstempelungen" festgestellt, meist weil Steuern oder Versicherungsbeiträge nicht gezahlt wurden.
      Diese Fahndungsabfragen bekommt der Autofahrer in der Regel überhaupt nicht mit. ;)
      Dadurch werden aber auch oft Fahrzeuge festgestellt, die "umverteilt" werden sollen. ^^


      Grüße
      Bernd
      ........


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      Enzo Ferrari
    • Käfer62 schrieb:

      Im sogenannten "grenznahen Raum" (30 km) werden sehr oft Kennzeichen abgefragt (Fahndung)
      Das mag sein, da bin ich nicht so im Thema. Voraussetzung ist dann aber immer, dass ein Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben wurde, was bei der Betriebsuntersagung wegen fehlenden Updates wohl erst dann geschehen wird, wenn ein Vollzug durch die örtlichen Ordnungsbehörden scheitert.

      Andreas
    • Ich weiss gar nicht wo manche die Weisheit hernehmen das bei Erlöschen der Betriebserlaubnis der Versicherungsschutz erlischt? Das stimmt so nicht! Es sei den man hat den Beitrag nicht bezahlt.
      Gruß ronne
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