Ich würde mich ruhig jetzt schon an die Zulassungsstelle wenden und erst einmal anfragen, ob eine Fahrzeugstilllegung beabsichtigt ist
Vielen Dank Andreas, ich werde nicht auf den Brief im Mai warten, sondern in nächster Zeit schon mal das Straßenverkehrsamt in Celle anschreiben, mal sehen was ich für eine Antwort bekomme.
Gruß
Rolf
LG Rolf
Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau.
Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
......obwohl jede Zulassungsstelle anders entscheiden kann, ....bin ich an einer "Antwort" aus Celle interessiert.
Ich lebe in Bayern, da werden die "Uhren" wahrscheinlich auch wieder anders laufen !!
Vielen Dank Andreas, ich werde nicht auf den Brief im Mai warten, sondern in nächster Zeit schon mal das Straßenverkehrsamt in Celle anschreiben, mal sehen was ich für eine Antwort bekomme.
Gruß
Rolf
Warum willst Du das denn
Ich denke Du willst das Update so lange wie möglich rauszögern.
Da behält man sein Ass doch im Ärmel und weckt die schlafenden Hunde in unnötig vorher auf
Die immer wieder zu hörende Behauptung
„Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
Ich denke, die Vorgehensweise wird unbedeutend sein. Wir wollen doch nur unser Recht und sitzen nicht am Pokertisch.
Jedoch: Wäre es möglich, daß das VCA noch eine Nebenbestimmung nachschiebt, auch wenn diese entsprechend vieler Mitstreiter hier rechtlich fragwürdig ist? Dann wäre der Faktor Zeit schon bedeutend...
Warum willst Du das denn
Ich denke Du willst das Update so lange wie möglich rauszögern.
Ich möchte meinen Yeti wenn möglich gerne noch sehr lange sorgenfrei fahren und das ist denke ich nur ohne das Update möglich.
Ich denke, das für mich die Position günstiger ist, jetzt schon an das Staßenverkehrsamt ran zu treten, als noch 3 Monate zu warten und dann vielleicht mit einem stillgelegten Auto da zu stehen.
Jedoch: Wäre es möglich, daß das VCA noch eine Nebenbestimmung nachschiebt,
Da die Engländer ja sehr mit ihrem Brexit zu tun haben, glaube ich nicht, das hier Interesse an der deutschen "Klüngelei" besteht, da sie ja sowieso nichts für die Umwelt sondern nur Ärger einbringt.
Gruß
Rolf
LG Rolf
Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau.
Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
Ich denke, das für mich die Position günstiger ist, jetzt schon an das Staßenverkehrsamt ran zu treten, als noch 3 Monate zu warten und dann vielleicht mit einem stillgelegten Auto da zu stehen.
Hallöchen Rolf,
diese Überlegung finde ich richtig. Nur mir stellt sich die Frage, ist die Nebenbestimmung für Fahrzeuge, die ihre Typgenehmigung im Ausland erhalten haben, überhaupt gültig? Wenn sich die Zulassungsstellen und die HU Prüfstellen auf diese Nebenbestimmungen, die von der VCA nicht ergangen ist, berufen, wird es interessant, ob das KBA die Empfehlung zur Stillegung oder HU Verweigerung überhaupt weitergeben wird.
MfG
old man
Nichts ist so beständig wie der Wandel Heraklit von Ephesos
Ich denke, das für mich die Position günstiger ist, jetzt schon an das Staßenverkehrsamt ran zu treten, als noch 3 Monate zu warten und dann vielleicht mit einem stillgelegten Auto da zu stehen.
Welche Taktik hier besser ist, lässt sich schwer sagen. Da ich mich nicht mit dem KBA sondern mit der Zulassungsbehörde auseinandersetzen muss, ziehe ich es für mich vor, möglichst frühzeitig die Fronten zu klären, um so ggf. eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
Nur mir stellt sich die Frage, ist die Nebenbestimmung für Fahrzeuge, die ihre Typgenehmigung im Ausland erhalten haben, überhaupt gültig?
Sowohl die Rücknahme der Typgenehmigung als auch das nachträgliche Anordnen einer Nebenbestimmung kann nur durch die Behörde erfolgen, die auch die Typgenehmigung erteilt hat. Das KBA kann also keine Nebenbestimmung für Skodas anordnen, die ihre Typgenehmigung in GB erhalten haben und auch nicht für Seats mit spanischer sowie Audis mit luxemburgischer Typgenehmigung. Die Nebenbestimmung, die das KBA für verschiedene VW angeordnet hat, ist also für unsere Yetis nicht gültig.
Und das ist wirklich rechtlich sicher, dass das KBA als die national in diesem Bereich zuständige Behörde in Vertretung der britischen Behörde dies nicht kann / darf / muss?
Ich will das Thema mal von einer anderen Seite hinterfragen.
Ab Ende März 2019 gehört Großbritanien wahrscheinlich nicht mehr zur EU. Was passiert denn dann mit den Typengenehmigungen für die in GB genehmigten Fahrzeuge mit dem EA189 Motoren.
Die immer wieder zu hörende Behauptung
„Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
Und das ist wirklich rechtlich sicher, dass das KBA als die national in diesem Bereich zuständige Behörde in Vertretung der britischen Behörde dies nicht kann / darf / muss?
Ja, das ist ganz sicher. Die Typgenehmigung kann nur von der Behörde zurückgenommen oder geändert werden, die sie erlassen hat. Die nationalen Behörden sind allerdings für die in ihrem Zuständigkeitsbereich zugelassenen Fahrzeuge für die Überwachung und Durchführung einer von der Typgenehmigungsbehörde angeordneten Maßnahme zuständig. Die britische VCA muss also dafür Sorge tragen, dass die in GB zugelassenen VW auch das Update erhalten. Ob sie das auch tut, ist eine andere Frage. Umgekehrt wäre das KBA für in Deutschland zugelassene Skoda zuständig, wenn die VCA hinsichtlich dieser Fahrzeuge ebenfalls eine Nebenbestimmung zur Typgenehmigung angeordnet hätte.
Ich will das Thema mal von einer anderen Seite hinterfragen.
Ab Ende März 2019 gehört Großbritanien wahrscheinlich nicht mehr zur EU. Was passiert denn dann mit den Typengenehmigungen für die in GB genehmigten Fahrzeuge mit dem EA189 Motoren.
Die einmal erteilte Typgenehmigung bleibt auch dann bestehen, wenn GB aus der EU ausgeschieden ist. Die VCA bleibt für diese Typgenehmigungen weiter zuständig, kann dann allerdings keine neuen Typgenehmigungen mehr für die EU erteilen, wohl aber für GB selbst. Sollte es zwischen GB und der EU keine Vereinbarung zur Vereinfachung des Verfahrens geben oder GB das EU-Recht in nationales Recht umsetzen, müssen zukünftig für alle nach GB exportierten Fahrzeuge außer der EU-Typgenehmigung auch eine GB-Typgenehmigung beantragt werden.
ich gehe mal davon aus,....daß sich die deutsch. Stellen einfach darüber hinweg setzen werde. Im "Zweifel" haben sie es nicht gewußt !
Darüber hinwegsetzen werden sich die Zulassungsstellen sicherlich nicht, denn denen dürfte die Sache einfach nur lästig sein, so dass sie für jedes schlüssige Argument, mit dem man eine Fahrzeugstilllegung und damit auch gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden kann, dankbar sein werden. Das Problem wird eher die Unwissenheit sein. Diese Unwissenheit kann man aber im Vorfeld beseitigen, indem man eben nicht bis zum letzten Augenblick warten, um die Karten auf den Tisch zu legen. Das schließt natürlich nicht aus, dass es einzelne Zulassungsstellen gibt, die doch den dicken Mann markieren wollen und es auch auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.
Ich habe bereits kundgetan, dass ich nach der Bestätigung durch das KBA, dass die VCA keine Nebenbestimmung zur Typgenehmigung angeordnet hat, sehr zuversichtlich bin, dass sich mangels Rechtsgrundlage Betriebsuntersagungen für Skodafahrer verhindern lassen, eine absolute Garantie gibt es jedoch nicht. Die bisherige Rechtsprechung zum Abgasskandal zeigt, dass wichtige Rechtsfragen sehr unterschiedlich von den Gerichten beurteilt werden und so ist es natürlich auch hier denkbar, dass die Zulässigkeit von Betriebsuntersagungen von den Verwaltungsgerichten ebenfalls nicht einheitlich beurteilt wird. Außer in Eilverfahren, in denen zu Gunsten der Fahrzeughalter entschieden wurde, gibt es bisher keine verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen. Auf die erste Entscheidung in einem Hauptverfahren darf man gespannt sein.
Diese Unwissenheit kann man aber im Vorfeld beseitigen, indem man eben nicht bis zum letzten Augenblick warten, um die Karten auf den Tisch zu legen.
Ich habe schon mal einen Brief an das für mich zuständige Straßenverkehrsamt Celle rausgeschickt, auf die Antwort bin ich gespannt.
In den Straßenverkehrsämtern werden sie in nächster Zeit doch immer mehr mit Updateverweigerern zu tun bekommen, nach dem Amarok kommen die nächsten VW-Modelle dran.
Gruß
Rolf
LG Rolf
Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau.
Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.