Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • In einem Report des Verkehrauschusses des Unterhauses des Britisches Parlaments aus der Session 2016- 2017 befindet sich in der Anlage ein interessanter Bericht eines "Volkswagen-Diesel-Customer-Forum" mit z. B. einer Auflistung von Motorproblemen nach Updates sowie über die nachfolgende Schadensbeseitigung (Kostenübernabe VW oder Höhe des Kundeneigenanteils) und vieles mehr.
      Vielleicht hier im Forum schon bekannt?? Aber wenn nicht, und wer sich im englichen Text "durchwühlen" möchte, hier die links:

      Bericht Verkehrsauschuss
      publications.parliament.uk/pa/…mselect/cmtrans/69/69.pdf

      Bericht Volkswagen-Diesel-Customer-Forum
      parliament.uk/documents/common…Diesel-Customer-Forum.pdf
    • Leuchtturm,

      wenn ich das so lese, bin ich eigentlich ganz zuverlässig, das die Engländer kein Interesse haben das Update vor zu schreiben.
      Sehr viel Ärger mit kaputten Autos und Kosten auf denen die Kunden sitzen bleiben hat es hier auch gegeben.


      Wenn man dann noch hört, das VW jetzt einen satten Bonus für die guten Leistungen an seine Mitarbeiter bezahlt, ist das für die geschädigten Kunden wie ein Schlag ins Gesicht.
      Bevor nicht der letzte Kunde wirklich seinen Schaden ersetzt bekommen hat, dürfte kein Cent ausgezahlt werden, das ist für mich "schmutziges" Geld. :thumbdown:

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • floflo schrieb:


      row-dy schrieb:

      Ich will das Thema mal von einer anderen Seite hinterfragen.
      Ab Ende März 2019 gehört Großbritanien wahrscheinlich nicht mehr zur EU. Was passiert denn dann mit den Typengenehmigungen für die in GB genehmigten Fahrzeuge mit dem EA189 Motoren.
      Die einmal erteilte Typgenehmigung bleibt auch dann bestehen, wenn GB aus der EU ausgeschieden ist.
      heißt das, GB könnte als nicht EU Mitglied für diese Typengenehmigungen Nebenbestimmungen erlassen, die dann von den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müßten?
      Dabei unterwirft sich GB nicht dem EU-Gerichten. Das kann bzw, darf eigentlich nicht sein.
      Für mich ist es erforderlich, das die von GB erteilten Typengenehmigungen in die Zuständigkeit eines EU Mitgliedsstaaten übertragen werden.

      Gruß
      row-dy
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • row-dy schrieb:

      heißt das, GB könnte als nicht EU Mitglied für diese Typengenehmigungen Nebenbestimmungen erlassen, die dann von den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müßten?
      Nein, das ist nicht möglich.
      Zum Zeitpunkt der Typengenehmigung war GB Mitglied der EU, somit hat diese Genehmigung für die gesamte EU ihre Gültigkeit.
      Das bleibt auch so, nennt sich Bestandsschutz.
      Nach dem "BREXIT" können die britischen Behörden zwar nachträglich Nebenbestimmungen erlassen (warum auch immer, sie werden es wohl eher nicht tun), diese können dann aber nichts mehr mit "EU-Recht" zu tun haben weil sie nur britischem Recht entsprechen, somit entfaltet sich keine Wirkung für EU-Staaten.
      Insofern ist es auch nicht notwendig, die von den Briten erteilten Typengenehmigungen an die EU-Staaten zu übertragen.
      So sehe ich jedenfalls die Rechtslage. ;)


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • row-dy schrieb:

      heißt das, GB könnte als nicht EU Mitglied für diese Typengenehmigungen Nebenbestimmungen erlassen, die dann von den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müßten?
      Dabei unterwirft sich GB nicht dem EU-Gerichten. Das kann bzw, darf eigentlich nicht sein.
      Für mich ist es erforderlich, das die von GB erteilten Typengenehmigungen in die Zuständigkeit eines EU Mitgliedsstaaten übertragen werden.
      Käfer62 hat die Frage schon richtig beantwortet. Mit dem Vollzug des Brexit findet das EU-Recht auf Großbritannien keine Anwendung mehr, d.h. die erteilten Typgenehmigungen bleiben zwar wirksam, eine Nebenbestimmung auf der Rechtsgrundlage des EU-Rechts kann jedoch nicht mehr angeordnet werden. Sofern es eine landesrechtliche Vorschrift gibt, die das ermöglicht, kann die Nebenbestimmung natürlich nach dieser Vorschrift angeordnet werden, doch hat dies dann, wie Käfer62 zutreffend schreibt, auf die EU keine Auswirkungen, kann aber Folgen in GB selbst haben. Mit deiner Forderung, die von GB erteilten Typgenehmigungen müssten in die Zuständigkeit eines anderen Mitgliedsstaates übertragen werden, liegst du aber dennoch gar nicht falsch. Das ist tatsächlich ein erklärtes Ziel, doch weiß bisher niemand, wie das geschehen soll. Weder lässt sich GB nach dem Brexit dazu zwingen, erteilte Typgenehmigungen zu übertragen, noch können andere Mitgliedsstaaten diese einfach an sich ziehen.

      Der Brexit von GB wird eine der größten Herausforderungen, denen die EU jemals ausgesetzt war. Ein totaler Cut hätte nicht nur für GB sondern auch für die Mitgliedsstaaten der EU schwerwiegende, um nicht zu sagen katastrophale Folgen. GB wird natürlich versuchen, sich die Rosinen herauszupicken und die Vorteile des Brexit mit denen eines Verbleibs in der EU zu kombinieren. Das wird die EU so nicht mitmachen, aber dennoch daran interessiert sein, dass nicht alles aus der EU-Gemeinsamkeit plötzlich ersatzlos entfällt. Da wird es harte Verhandlungen geben, an deren Ende Kompromisslösungen stehen, mit denen beide Seiten leben können. Auch wenn es sicherlich kein vorrangiges Thema sein wird, so wird man auch die Frage regeln müssen, wie man mit von GB erteilten Typgenehmigungen verfährt. Das EU-Recht wird nach dem Brexit nicht mehr anwendbar sein aber es wird dadurch nicht überall ein Vakuum entstehen sondern zumindest in Teilbereichen durch Verträge und Abkommen ersetzt, die Rechtsgrundlage für zukünftiges Handeln sein werden. Wie das in Bezug auf die Typgenehmigungen aussehen wird, vermag ich nicht zu sagen und will hier auch nicht spekulieren.

      Andreas
    • Schadensersatz in den USA

      Hallöchen,
      und bei uns kann sich VW noch nichtmal zu einer vernünftigen Garantie nach dem Update durchringen :cursing: , aber dafür dürfen wir uns mit Stillegung und HU-Verweigerung beschäftigen :thumbdown: .
      kfz-betrieb.vogel.de/vw-entsch…d-abgeschlossen-a-695019/
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Es ist der unterschiedlichen Gesetzgebung in den USA und der EU geschuldet, also ist alles prinzipiell "gesetzestreu" abgelaufen. Moralisch natürlich fraglich, aber welchen Aktionär interessiert sowas noch heutzutage...

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Es ist der unterschiedlichen Gesetzgebung in den USA und der EU geschuldet, also ist alles prinzipiell "gesetzestreu" abgelaufen. Moralisch natürlich fraglich, aber welchen Aktionär interessiert sowas noch heutzutage...
      Richtig, genauso ist es und das wird leider häufig verkannt. Hinsichtlich der zu zahlenden Schadensersatzhöhen ist zudem die Rechtsprechung in den USA wesentlich verbraucherfreundlicher, wobei die dort gezahlten Summen teilweise aber schon ziemlich übertrieben sind. Wenn du da eine Made im Hamburger findest, die in dir einen totalen Ekelanfall auslöst, brauchst du einen ganzen Monat nicht zu arbeiten, so viel Schadensersatz steht dir dann zu. Die in den USA von VW gezahlten Schadensersatzleistung erfolgen folglich nicht freiwillig, so dass insoweit auch keine Ungleichbehandlung zur EU vorliegt. Schließlich ist auch zu bedenken, dass es in den USA anders als in Europa nicht (nur) um die Abschaltung der AGR ging, für die es durchaus gute Gründe gibt, sondern hier wurde die Zuführung von AdBlue so stark gedrosselt, dass die geforderte Stickoxidreduzierung nicht mehr erreicht werden konnte. Das hat schon eine ganz andere Qualität.

      Andreas
    • BernhardJ schrieb:

      Es ist der unterschiedlichen Gesetzgebung in den USA und der EU geschuldet, also ist alles prinzipiell "gesetzestreu" abgelaufen.
      Hallöchen Berhard,
      dem ist nicht so :) .
      Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung und gesetzmäßig nicht vorgeschrieben.
      Wenn man davon ausgeht, daß es nur bei ca. 10% zu Garantiefällennach dem Update ( VW spricht von diesen 10% ) kommt, sind die Kosten für VW ein Nasenwasser gegenüber den Kosten in den USA. Nochmals, ich brauche und will keinen Schadensersatz, sondern eine vernünftige Garantie und nicht die Androhung, bei einer Updateverweigerung, der Stillegung b.z.w. HU-Verweigerung.
      Wie kann der VW Konzern von vertrauensbildenden Maßnahmen sprechen, wenn es gefühlt hunderte von verschiedenen Urteilen gibt und sich bei uns ein Jurist ( Dank an floflo ) die Finger wund schreiben muß, um Licht in die Dunkelheit zu bringen?
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • old man schrieb:

      dem ist nicht so
      Leider doch. VW ist nicht verpflichtet Schadenersatz-Zahlungen zu leisten, weil die Mängel (Abschalt-Software) beseitigt wurden und somit die Autos keinen Wertverlust oder einen sonstigen Nachteil erlitten haben.
      Dies ist allerdings nicht meine Meinung, sondern von VW und den Behörden. Diese vor Gericht aushebeln zu versuchen bleibt hier in D bzw. der EU jedem Einzelnen selbst überlassen.

      Übrigens, ich hätte auch lieber gerne eine Garantie statt eine VBM. Nun, ich hab ja auch noch die LifeTime.

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
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