Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • .....und ich warte auf die Antwort meiner RV auf die Klagerückendeckung . Eine 1. Vorstellung bei einem RA kostenlos haben sie schon zu gesagt .

      .....für mich ist die Materie völlig neu !
    • rainer II schrieb:

      .....und ich warte auf die Antwort meiner RV auf die Klagerückendeckung . Eine 1. Vorstellung bei einem RA kostenlos haben sie schon zu gesagt .

      .....für mich ist die Materie völlig neu !
      Das kannst du dir alles sparen, ließ mal den Beitrag 3518 und den Link von Pit durch, das geht auch wenn man keinen Rechtsschutz hat.

      Ich habe da auch drüber nachgedacht, aber beim "kleinen Rechtsanwalt vor Ort" würde ich mich in dieser Sache nicht wohl fühlen, das sollte schon ein Anwalt sein, der in der Sache drin steckt und weiß worum es geht.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Ich hätte gern nochmal gewußt wie das abläuft mit der Klage. Ich möchte eigentlich nur gegen das Softwareupdate klagen. Also ich verstehe dass so, wenn ich von der Zulassungsstelle die Androhung der Zwangsstillegung bekomme, ist ja meist noch eine Frist hintendran bis zur endgültigen Stillegung. Wenn ich diesen Brief erhalte , gehe ich sofort zum Antwalt oder bei Vorhandensein zur Rechtschutzversicherung und die oder der legt dann Klage gegen die Stillegungsandrohung ein. Bei mir würde nur Klage gehen, da in Hessen das Widerspruchsverfahren für diesen Bereich abgeschafft wurde.
      Ich will nur alles richtig machen , damit ich keine Zeit verliere. Die Fist vom Brief mit der Androhung bis zur Stillegung ist ja wohl nicht sehr lange denke ich. Ich glaube auch , dass die Zulassungsstellen das durchziehen. Laut Zeitungsbericht sind in meinen Zulassungsbezirk die meisten eingeknickt, sind wohl nur noch Autos im niedrigen zweistelligen Bereich die verweigern. Deshallb wollte ich von Euch nur noch mal wissen, ob dass so richtig ist was ich oben zum Rechtsweg geschrieben habe. Die Luft wird langsam dünn, na ja zur Not atme ich durch die Hose. Also Leute durchhalten.


      „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht" :evil:
    • neugieriger mensch schrieb:

      Wenn ich diesen Brief erhalte , gehe ich sofort zum Antwalt oder bei Vorhandensein zur Rechtschutzversicherung und die oder der legt dann Klage gegen die Stillegungsandrohung ein. Bei mir würde nur Klage gehen, da in Hessen das Widerspruchsverfahren für diesen Bereich abgeschafft wurde.
      Welches Verfahren jetzt konkret in Hessen zur Anwendung kommt kann ich nicht beantworten.

      Ansonsten gilt dass in einem behördlichen Bescheid ein "Rechtsbehelf" angefügt ist aus dem dann auch hervorgeht bei welcher Stelle und in welcher Form Einspruch erhoben werden kann. Zur Fristwahrung reicht es aus, dass man innerhalb der angegebenen Frist Einspruch einlegt und darauf hinweist dass die Begründung folgt. Damit gewinnt man Zeit und kann zumindest eine Erstberatung bei einem Anwalt angehen. Sollte danach eine Beauftragung des Anwaltes erfolgen wird dieser die Begründung nachreichen.
    • Hallo neugieriger Mensch,

      ich sehe für mich die besten Chancen indem ich jetzt Klage eingereicht habe (siehe Link von Pit in Beitrag 3518, bitte mal den Link öffnen und durchspielen :) ), dafür braucht man nicht unbedingt einen Rechtsschutz.
      Nebenbei pflege ich schon mal Kontakt mit der Zulassungsbehörde in Celle, um sie vielleicht davon zu überzeugen, das das Update auf dem Skoda nicht rechtmäßig ist.

      Wenn aber dann die Androhung der Zulassungsstelle kommt bzw. die Anhörung, hat man viel bessere Chancen einer vorübergehenden Aussetzung, wenn man eine Klage gegen VW laufen hat. So dass ich dann auch mehr Zeit habe, die Stilllegung ab zu wenden, außerdem habe ich noch die Chance auf eine Entschädigung.

      Ich kann mir vorstellen, das die Zeit zwischen der Androhung der Stilllegung bis zur tatsächlichen Stilllegung recht knapp bemessen ist, sodass hier viele einknicken und doch noch das Update drauf spielen lassen.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

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    • yatidriver schrieb:

      Das werde ich morgen angehen und auf wohl auf Rücknahme klagen.
      Ich habe das erst mal offen gelassen und zur Prüfung gestellt. Ich gehöre aber nicht zu denen, die wie der Fall in Hamburg, ihr Auto möglichst alt gegen neu tauschen wollen.
      Mir wäre eine Lösung von den Yeti behalten (ohne Update) und vielleicht eine kleine Schadenersatzzahlung dazu völlig ausreichend. Es geht mir auch darum, im Sommer nicht auf einmal mit einem stillgelegten Auto da zu stehen, sondern einen Grund für eine erstmalige Aussetzung der Stilllegung zu haben und damit auch Zeit zu gewinnen, um das Update ab zu wenden.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

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    • yatidriver schrieb:

      Danke für den Hinweis auf die RA Baum und Partner.
      Scheint mir seriöser zu sein als MR.
      Ob die seriöser sind?
      Dahinter steckt auch eine Amerikanische Kanzlei

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • otto36 schrieb:

      Ob die seriöser sind?
      Wenn man seine Ansprüche nicht zu hoch steckt, hilft es einem bestimmt erst mal weiter und ist besser als nichts zu machen, wenn man das Update nicht möchte.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Es ging doch um seriöser als MyRight.
      Da beide das gleiche Geschäftsmodel haben und beide aus den USA kommen, sehe ich keinen großen Unterschied.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • OSTERGESPRÄCH ! - STILLLEGUNG !

      Servus,

      ich bin bei einer Rechtschutzversicherung.

      Wie ist denn jetzt der richtige Weg, um gegen eine Stillegung gewappnet zu sein.

      Auf Grund meines Anrufs bei der RV ( Schadensnummer / Gegner VW ) haben sie mir für ein erstes Beratungsgespräch Versicherungsschutz gewährt.

      Wie geht es jetzt weiter ? .........Danke Rainer
    • rainer II schrieb:

      Wie geht es jetzt weiter ? .........Danke Rainer
      Hallo Rainer,

      ließ doch einfach mal ab Beitrag 3518 die letzten Beiträge. Ich habe noch nicht bei meiner Rechtsschutzversicherung nachgefragt, ich bin bei dem Vorschlag von Pit eingestiegen, die Nachfrage bei der Rechtsschutzversicherung übernehmen die. Aber es geht auch ohne Rechtsschutzversicherung, auch wer keine hat sollte sich das durchlesen und überlegen Klage ein zu reichen.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • minoschdog schrieb:

      Baum, Reiter & Kollegen stammen aus den USA?

      Da weisst Du ja wirklich Sachen....Sachen gibt's.
      Baum, eiter und Kollegen nicht aber der Prozessfinanzierer. Also das gleiche Model wie bei MyRight.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • rainer II schrieb:

      Wie geht es jetzt weiter ?
      Falls ich mich für den Klageweg entscheiden würde, wäre mir eine hier in DEU ansässige Kanzlei, ohne Finanzierung aus dem "amerikanisch / britischen Raum" deutlich lieber. Möglicherweise findet sich sogar ein fachkundiger Anwalt in Nähe des eigenen Wohnortes.

      Mangels selbst gemachter Erfahrungen kann ich leider keinen konkreten Vorschlag machen. Der ein oder andere "Ankläger" hier kann sicherlich eine Empfehlung abgeben.
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.