Fragen und Antworten zum Update des EA189

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Rolf schrieb:

      Und du hast dann kurz nach dem die Anhörung zur Stilllegung des Yeti kommt, das Update drauf, oder wie ist dein Geheimrezept?
      ich fahre diesen Monat zur Inspektion und lasse das update machen.
      Kein Geheimrezept.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • otto36 schrieb:

      Rolf schrieb:

      Und du hast dann kurz nach dem die Anhörung zur Stilllegung des Yeti kommt, das Update drauf, oder wie ist dein Geheimrezept?
      ich fahre diesen Monat zur Inspektion und lasse das update machen.
      Kein Geheimrezept.

      Otto
      Na also , knapp 100 Beiträge in mehr als einem Jahr und schon schlauer.
      Vielleicht , bei Update gleich zu Beginn des Threads hättest Du im Forum reale Erfahrungen positive/negative :whistling:
      teilen können.
      Ich hatte/ habe noch Glück mit dem TSI
      aber wünsche Allen (TDI/TSI)das sie ihren Yeti noch lange mit nem Grinsen im Gesicht fahren können .
      :Top:
      Grüße Michael


      "Gib dem Menschen einen Hund, und seine Seele wird gesund." (Hildegard von Bingen)
    • Lisaknurrig schrieb:

      Na also , knapp 100 Beiträge in mehr als einem Jahr und schon schlauer.
      Vielleicht , bei Update gleich zu Beginn des Threads hättest Du im Forum reale Erfahrungen positive/negative
      teilen können.
      Ich habe es bewußt etwas verzögert. Der Klageweg kam für mich nie in Frage. Jetzt bei über 150000km kann eine 2 jährige Vertrauensbildende Maßnahme für mich durchaus auch Vorteile haben. Es sind ja so langsam Reparaturen zu erwarten und einige der potentiellen Reparaturen fallen dann evtl unter die Kulanzregelung.
      Wer den anderen Weg gehen möchte den wünsche ich viel Erfolg, mir ist der Ärger und Aufwand aber nicht wert.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • otto36 schrieb:

      Auf der Seite ist von 29% die Rede.
      Hiernach sind es nur max. 18 %: stichtingvolkswagencarclaim.co…rloren-geht-oder-gewonnen

      otto36 schrieb:

      Und wenn ich dann über den Prozessfinanzierer klage erheben die natülich auch kostenlos Einspruch gegen eine Stilllegung? Wohl kaum.
      Über den Prozessfinanzierer wird überhaupt keine Klage erhoben. Für diejenigen, die rechtsschutzversichert sind, erfolgen individuelle Einzelklagen u.a. über die Kanzlei Baum - Reiter & collegen. Voraussetzung hierfür ist, dass man der durch die Stiftung vermittelten Kanzlei einen Auftrag hierzu erteilt. Da besteht kein Unterschied zu jedem anderen Anwalt auch, an den man sich wenden könnte. Die Stiftung hat dann mit dem Verfahren nichts mehr zu tun außer, dass die beauftragte Kanzlei der Stiftung für die Mandantenvermittlung vermutlich eine Provision zahlt. Aber das kann dem Mandanten gleichgültig sein.

      Bei einer Beauftragung wird die Kanzlei zunächst eine Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung einholen und dann in Absprache mit dem Mandanten eine Klage einreichen. Die Anwaltskosten hierfür werden nach den gesetzlichen Gebührensätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abgerechnet. Wird das Verfahren gewonnen, trägt die Gegenseite die Anwaltskosten, verliert man, kommt die Rechtsschutzversicherung dafür auf (bei teilweisem Obsiegen, werden die Verfahrenskosten gequotelt).

      In den Fällen, in denen keine Rechtschutzversicherung besteht, versucht die Stiftung außergerichtlich mit VW eine vergleichsweise Einigung zu erzielen. In diesem Fall werden vom Vergleichsbetrag 18 % abgezogen, die dann die Stiftung erhält, es sei denn, in dem Vergleich hat sich VW auch dazu verpflichtet, Kosten zu übernehmen. Natürlich kann man auch ohne Rechtsschutzversicherung einen eigenen Prozess führen, doch trägt man dann das volle Kostenrisiko im Falle des Unterliegens. Hierfür kommt die Stiftung nicht auf.

      otto36 schrieb:

      Ich sehe noch immer keinen Unterschied zu MyRight.
      Über myRight habe ich hier schon wiederholt geschrieben und die m.E. unseriösen Machenschaften dargelegt. Das fängt bereits damit an, dass die Informationen nur sehr unvollständig sind. Das Ziel von myRight ist es nicht, die "Kunden" gerichtlich zu vertreten. Ziel ist es vielmehr zu erreichen, dass VW an alle Geschädigten wie in den USA eine pauschale Entschädigung zahlt. In dem Fall würde dann jeder, der sich bei myRight hat registrieren lassen und mit dieser Registrierung Ansprüche an myRight abgetreten hat, von der Entschädigungssumme nur 65 % erhalten, während alle anderen die volle Summe erhalten, soweit sie damit einverstanden sind. Um der Forderungen mehr Nachdruck zu verleihen, wurden einige wenige "Musterverfahren geführt, für die myRight dann auch die Kosten übernommen hat. Das wichtigste, weil unmittelbar gegen VW gerichtete Verfahren, hat myRight in erster Instanz verloren.

      myRight hat außerdem eine "Sammelklage" in Form einer gebündelten Klage angekündigt. Eigentlich sollte die Klage bereits im September letzten Jahres eingereicht werden, was bisher aber nicht geschehen ist. Ich selbst habe immer Zweifel daran gehegt, dass es myRight mit dieser "Sammelklage" wirklich ernst meint, weil ein siebenstelliger, von myRight zu tragender Betrag an Verfahrenskosten entstehen würde, wenn die Sache in die Hose geht. Auf eine von mir an myRight gerichtete Anfrage erhielt ich die Auskunft, dass es für eine solche Klage einen Prozessfinanzierer gäbe, aber auch daran habe ich Zweifel, denn wer ist schon so blöd und übernimmt ein so hohes Kostenrisiko. myRight hat dann auch eingeräumt, dass man die Sammelklage vielleicht erst einmal auf einen Teil der "Kunden" beschränken wolle, um so das Kostenrisiko niedriger zu halten. Doch auch das klingt nicht sehr glaubhaft, denn im Falle des Obsiegens hätte man dann das Problem, einem Teil der Kunden mitteilen zu müssen, dass sie nicht berücksichtigt worden sind, was natürlich einen riesigen Ärger verursacht. Ich glaube daher nach wie vor, dass es myRight nur darum geht, dass VW eine freiwillige Entschädigung an alle zahlt, an der myRight dann gewaltig mitverdienen würde. Bei 30.000 registrierten Kunden und einer Entschädigung von nur 1.000 Euro, würde das über 10 Mio. Euro in die Kasse von myRight spülen, ohne dass myRight im Einzelfall überhaupt tätig geworden ist.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Hiernach sind es nur max. 18 %: stichtingvolkswagencarclaim.co…rloren-geht-oder-gewonnen
      Hier sind es aber mehr:vw-verhandlung.de/
      Auf diese Seite wird man bei Baum,Reiter und Kollegen verwiesen.

      Diese reine Erfolgs- beteiligung beträgt 29 % (inkl. anfallender Steuern und Gebühren) von dem für Sie durch unsere Tätigkeit erzielten wirtschaftlichen Erfolg – maximal jedoch 2.900,00 Euro.


      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • Ich habe heute auch Klage wegen Schadensersatz über meine RV auf
      vw-verhandlung.de
      eingereicht.

      Die Verhandlungen führen Baum und Reiter Düsseldorf oder Gansel Rechtsanwälte in Berlin.
      Für den Berliner Raum werden die Gansel Rechtsanwälte tätig.



      otto36 schrieb:

      Diese reine Erfolgs- beteiligung beträgt 29 % (inkl. anfallender Steuern und Gebühren) von dem für Sie durch unsere Tätigkeit erzielten wirtschaftlichen Erfolg – maximal jedoch 2.900,00 Euro.
      Das bezieht sich nur auf diejenigen die keine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.
    • otto36 schrieb:

      Hier sind es aber mehr:vw-verhandlung.de/
      Auf diese Seite wird man bei Baum,Reiter und Kollegen verwiesen.

      Diese reine Erfolgs- beteiligung beträgt 29 % (inkl. anfallender Steuern und Gebühren) von dem für Sie durch unsere Tätigkeit erzielten wirtschaftlichen Erfolg – maximal jedoch 2.900,00 Euro.
      Die von dir zitierte Seite ist keine Seite der Stiftung sondern zweier Rechtsanwaltskanzleien, darunter auch die hier bereits angesprochene Kanzlei Baum u.a.. Tatsächlich bieten diese beiden Kanzleien bei fehlender Rechtschutzversicherung alternativ zur normalen Gebührenberechnung auch ein Tätigwerden auf Erfolgsbasis, so dass kein Risiko für den Mandanten besteht. Das muss man aber positiv sehen, denn anders als bei myRight, wo man fürs Nichtstun Geld kassieren will, erfolgt hier eine individuelle Prozessvertretung. Da sind die 29 % Erfolgshonorar auch nicht zu hoch gegriffen. Das Angebot mit dem Erfolgshonorar ist eher ungewöhnlich und mandantenfreundlich, wobei der Mandant ja auch nicht verpflichtet ist, eine Erfolgshonorarvereinbarung zu treffen. Wer siegessicher ist, wird die klassische Abrechnung vielleicht bevorzugen, um dann das ganze Geld zu erhalten.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Die von dir zitierte Seite ist keine Seite der Stiftung sondern zweier Rechtsanwaltskanzleien, darunter auch die hier bereits angesprochene Kanzlei Baum u.a..
      Aud dieser Seite steht aber auch folgendes!

      Dafür stehen wir
      Als alleinige deutsche Vertreter der Stichting Volkswagen Car Claim forcieren wir eine gesamteuropäische Einigung mit Einzelklagen gegen VW. Wir garantieren Geschädigten Rechtsschutz ohne Kostenrisiko. Prof. Dr. Julius Reiter und Dr. Timo Gansel ziehen alle juristischen Register, um die Rechte der Geschädigten durchzusetzen.




      Für mich hört sich das ganze wie folgt an:
      Man strebt auf Erfolgsbasis eine Europaweite Einigung mit VW an.
      Um das durchzusetzen setzt man auf Einzelklagen.
      Wenn man jetzt böses denkt werden dafür die Mandanten mit einer Rechtschutzversicherung genommen. So hat man als Kanzlei ein geringes Risiko und bei Erfolg einer Einigung 29% von allen Mandanten.
      Ist doch ein gutes Geschäft.
      Aber vermutlich sehe ich das einfach zu schwarz.

      otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • otto36 schrieb:

      Wenn man jetzt böses denkt werden dafür die Mandanten mit einer Rechtschutzversicherung genommen. So hat man als Kanzlei ein geringes Risiko und bei Erfolg einer Einigung 29% von allen Mandanten.
      Ist doch ein gutes Geschäft.
      Nochmal , wer eine Rechtsschutzversicherung hat ist nicht verpflichtet 29 % Honorar bei Erfolg abzudrücken.
      Das gilt nur für diejenigen die diese Leistung ohne RV in Anspruch nehmen.
      Ich finde wer keine RV hat, für den ist es aber auch ein sehr gutes Angebot.
    • berme schrieb:

      Ich finde wer keine RV hat, für den ist es aber auch ein sehr gutes Angebot.
      Ich will es mal so ausdrücken: Es ist ein faires Angebot. Ob es ein gutes Angebot ist, weiß man immer erst hinterher. Wenn man das Verfahren gewinnt, hat man sich falsch entschieden, weil man ohne Erfolgshonorarvereinbarung dann alles bekommen würde, ohne dem Anwalt etwas zahlen zu müssen. Verliert man das Verfahren, war die Entscheidung richtig, weil einem dann die Verfahrenskosten erspart bleiben. Es ist ein wenig vergleichbar mit der Garantieverlängerung oder allgemein mit Versicherungen. Schließt man sie ab und hatte hinterher keinen Schaden, hat man unnötig Geld verbrannt. Hat man hingegen einen Schaden, der in der Summe über den Betrag für die Garantieverlängerung/Versicherung hinausgeht, hat man es richtig gemacht.

      Andreas
    • Hallöchen,
      ist ja ganz interessant, wie ihr über die einzelnen Kanzeleien diskutiert, aber über welche Ansprüche sprecht ihe eigentlich?
      Schadensersatz und wofür, Rückgabe unter Anrechnung des heutigen Wert nach DAT, kostenlose Lieferung eines Neufahrzeug`s ( nicht möglich, das es keinen neuen Yeti gibt ) oder über Androhung von Stillegung durch Zulassungsamt oder HU?
      Nach meiner Schätzung, wollen viele von uns nur, daß sie ihren Yeti, ohne Erpressung zum Update, in Ruhe weiterfahren können.
      Der Wettstreit, welche Kanzelei ist besser, bringt uns wenig.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos

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